Call: Unterstützung für Politikreform Zentren der Beruflichen Exzellenz
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Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen" | Im Rahmen der Leitaktion 3 werden Finanzhilfen für eine Vielzahl der unterschiedlichsten Aktionen bereitgestellt, die darauf abzielen, die Entwicklung und Umsetzung innovativer politischer Konzepte, den politischen Dialog sowie den Wissensaustausch in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend anzuregen. Die meisten dieser Aktionen werden von der EACEA verwaltet. Die Aktionen im Rahmen der Leitaktion 3 werden größtenteils unabhängig von der jährlichen allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verwaltet. Dieses Subprogramm fokussiert sich auf die folgenden Bereiche:
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Call | Unterstützung für Politikreform Zentren der Beruflichen Exzellenz |
Beschreibung zu Call "Unterstützung für Politikreform Zentren der Beruflichen Exzellenz" | Das allgemeine Ziel dieses Calls ist es, die Einrichtung und Entwicklung transnationaler Kooperationsplattformen an Zentren der Beruflichen Exzellenz zu unterstützen. Das Ziel dabei ist es, Zentren zu vernetzen, die in einem bestimmten Kontext auf europäischer Ebene tätig sind. Projekte müssen nachweisen, dass sie abzielen auf:
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Themen | Kinder & Jugend, Bildung & Erziehung, Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Serbien Türkei |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Serbien Türkei |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert) |
Projektpartner Details | Die Partnerschaft sollte mindestens acht anerkannte Partner aus mindestens vier am Programm „Erasmus+“ teilnehmenden Ländern umfassen (einschließlich zwei EU-Mitgliedstaaten). Aus jedem Land muss einbezogen werden:
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |
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