Call: Unterstützung der Integration von Flüchtlingen
Logo | ![]() |
Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Creative Europe" | Creative Europe unterstützt die Professionalisierung und Internationalisierung von Europas Kultur- und Kreativsektor, um die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere seiner Filmbranche zu stärken und so Europas kulturelle und sprachliche Vielfalt zu wahren. Insbesondere werden innovative Ideen zur Erschließung und Entwicklung neuer Publikumsschichten im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung gefördert. |
Beschreibung zu Programm "Kultur" | Ziel des Aktionsbereichs Kultur ist es, Unterstützung für die transnationale politische Zusammenarbeit zu fördern, um die Politikgestaltung, Innovation, den Auf- und Ausbau von Publikumsschichten und neue Geschäftsmodelle zu fördern. |
Call | Unterstützung der Integration von Flüchtlingen |
Beschreibung zu Call "Unterstützung der Integration von Flüchtlingen" | Das übergeordnete Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung kultureller, audiovisueller und sektorübergreifender Projekte, die darauf abzielen, die Integration von Flüchtlingen in das europäische Umfeld zu erleichtern, das gegenseitige kulturelle Verständnis zu verbessern, den interkulturellen und interreligiösen Dialog zu vertiefen sowie Toleranz und Respekt im Hinblick auf andere Kulturen zu fördern. |
Themen | Integration in die Gesellschaft, Europäische Bürgerschaft, Shared Services, Kunst & Kultur, Kulturerbe, Geschichte, Medien, Demographischer Wandel, Migration |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Staaten der EU Nachbarschaftspolitik EFTA Staaten Kosovo Montenegro |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Albanien Bosnien und Herzegowina Island Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien |
Förderfähige Antragsteller | Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), , Verein, Sonstiges |
Projektpartner Details | Die Antragsteller müssen ein Konsortium aus mindestens drei Partnern in mindestens zwei Ländern bilden, das sich aus einem Hauptantragsteller und Partnern zusammensetzt. Mindestens der Hauptantragsteller (der Koordinator) sowie einer der Partner müssen
|