Call: Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen in den Bereichen Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen
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Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen" | Im Rahmen der Leitaktion 3 werden Finanzhilfen für eine Vielzahl der unterschiedlichsten Aktionen bereitgestellt, die darauf abzielen, die Entwicklung und Umsetzung innovativer politischer Konzepte, den politischen Dialog sowie den Wissensaustausch in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend anzuregen. Die meisten dieser Aktionen werden von der EACEA verwaltet. Die Aktionen im Rahmen der Leitaktion 3 werden größtenteils unabhängig von der jährlichen allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verwaltet. Dieses Subprogramm fokussiert sich auf die folgenden Bereiche:
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Call | Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen in den Bereichen Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen |
Beschreibung zu Call "Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen in den Bereichen Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen" | Vor dem Hintergrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit und des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage besteht das übergeordnete Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darin, die Kluft zwischen der Welt der Bildung und der Wirtschaftswelt zu überbrücken, die Relevanz von allgemeiner und beruflicher Bildung durch eine verstärkte Anpassung an den Bedarf des Arbeitsmarktes zu verbessern und Exzellenz zu fördern. In diesem Zusammenhang wird dazu aufgefordert, Vorschläge für Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen zur Förderung des Lernens am Arbeitsplatz einzureichen, um zur Erreichung des Ziels von Riga beizutragen, nach dem das Lernen am Arbeitsplatz in allen seinen Formen gefördert werden soll, und zwar mit Schwerpunkt auf Lehrlingsausbildungen. Es wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Partnerschaften unterschieden. Anträge sind für eines der beiden folgenden Lose einzureichen:
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Themen | Kinder & Jugend, Bildung & Erziehung, Beschäftigung & Arbeitsmarkt |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Donauraum Staaten der EU Nachbarschaftspolitik Island Liechtenstein Norwegen Sonstiges |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Schweiz Türkei |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Öffentliche Einrichtung |
Antragsteller Details | Los 1: Beim Antragsteller (Projektkoordinator) muss es sich um eine der folgenden Organisationen handeln:
Beim Antragsteller (Projektkoordinator) muss es sich um eine europäische Dachorganisation mit Mitgliedern oder verbundenen Einrichtungen in mindestens zwölf am Programm Erasmus+ teilnehmenden Ländern handeln, von denen mindestens sechs als Partner an dem Projekt mitwirken. |
Projektpartner Details | Los 1: Die Partnerschaft muss aus mindestens drei vollwertigen Partnern aus mindestens zwei am Programm Erasmus+ teilnehmenden Ländern bestehen. Bei diesen drei Entitäten muss es sich jeweils um:
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |
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