Call: Nationale oder transnationale e-Justiz-Projekte
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Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Justiz" | Allgemeines Ziel des Programms Justiz ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des europäischen Rechtsraumes zu leisten, der auf gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen beruht. Im Rahmen dieses Zieles wird die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen gefördert. Das Programm fokussiert sich auf die folgenden Spezifischen Ziele:
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Call | Nationale oder transnationale e-Justiz-Projekte |
Beschreibung zu Call "Nationale oder transnationale e-Justiz-Projekte" | Ziel ist es, die Umsetzung der europäischen e-Justiz-Strategie 2019-2023 zu unterstützen. Sie zielt insbesondere darauf ab, die Umsetzung von E-Justiz-Projekten innerhalb des Europäischen E-Justiz-Portals und auf nationaler Ebene zu unterstützen, sofern sie eine europäische Dimension haben. Von Priorität sind auch jene, die darauf abzielen, bestehende oder laufende Projekte des E-Justiz-Portals zu verbinden oder zu verbessern. |
Themen | Digitalisierung, IKT, Telekommunikation |
Fördergebiet | Albanien Belgien Bulgarien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Montenegro Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Herkunftsgebiet Antragsteller | Albanien Belgien Bulgarien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Montenegro Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein, Staatsregierung |
Antragsteller Details | Antragsteller bzw. Mitantragsteller können öffentliche und private Organisationen sein, die ihren Sitz in einem der teilnehmenden Länder haben, sowie internationale Organisationen. Profitorientierte Organisationen können nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder Non-Profit-Unternehmen einreichen. |
Projektpartner Details | Transnationale Projekte werden mit höherer Prioriät eingestuft als nationale. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |
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