Call: Maßnahmenbezogene Finanzhilfe zur Unterstützung transnationaler Projekte zur Verbesserung der Rechte von Menschen, die eines Verbrechens verdächtigt oder bezichtigt werden, und der Rechte von Verbrechensopfern
Logo | ![]() |
Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Justiz" | Allgemeines Ziel des Programms Justiz ist es, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des europäischen Rechtsraumes zu leisten, der auf gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen beruht. Im Rahmen dieses Zieles wird die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen gefördert. Das Programm fokussiert sich auf die folgenden Spezifischen Ziele:
|
Call | Maßnahmenbezogene Finanzhilfe zur Unterstützung transnationaler Projekte zur Verbesserung der Rechte von Menschen, die eines Verbrechens verdächtigt oder bezichtigt werden, und der Rechte von Verbrechensopfern |
Beschreibung zu Call "Maßnahmenbezogene Finanzhilfe zur Unterstützung transnationaler Projekte zur Verbesserung der Rechte von Menschen, die eines Verbrechens verdächtigt oder bezichtigt werden, und der Rechte von Verbrechensopfern" | Die Ziele dieses Calls sind es: (a) zur effektiven und kohärenten Anwendung von EU-Strafrecht im Bereich Rechte von Menschen, die eines Verbrechens verdächtigt oder bezichtigt werden, beitragen (Priorität Verfahrensrechte); (b) zur effektiven und kohärenten Anwendung von EU-Strafrecht im Bereich Rechte von Verbrechensopfern beitragen (Priorität Rechte der Opfer). Die Projekte sollten eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen: Analysen; gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Praktiken, Entwicklung von Vorgangsweisen; Austausch und Verfügbarmachung von Informationen und Entwicklung von Informationstools; Kapazitätsaufbau für ExpertInnen; Ermöglichung von Kooperation zwischen zuständigen Behörden; Ausbildungsmaßnahmen. Alle Maßnahmen, sowohl in der Entwurfs- als auch in der Umsetzungsphase, sollten die Genderperspektive berücksichtigen. Dies umfasst auch eine Sorgfaltspflicht in Hinblick auf Genderfragen in allen Bereichen, darunter Kommunikation und Informationsaustausch, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Datenerhebung sowie der Ausbau von Kapazitäten von JuristInnen im Bereich der Geschlechtergleichstellung in Fällen und Verfahren. Bei Opferrechtsfragen sollte der Intersektionalität besondere Bedeutung beigemessen werden. |
Themen | Gleichberechtigung, Menschenrechte, Menschen mit Behinderung, Soziale Inklusion |
Fördergebiet | Albanien Belgien Bulgarien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Montenegro Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Herkunftsgebiet Antragsteller | Albanien Belgien Bulgarien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Montenegro Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Verein |
Projektpartner Details | Der Antrag muss transnational sein und zumindest zwei Organisation aus mindestens zwei Teilnehmerländern miteinbeziehen |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren: