Call: Marktzugang - Förderung für Koproduktionsmärkte
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Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Creative Europe" | Creative Europe unterstützt die Professionalisierung und Internationalisierung von Europas Kultur- und Kreativsektor, um die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere seiner Filmbranche zu stärken und so Europas kulturelle und sprachliche Vielfalt zu wahren. Insbesondere werden innovative Ideen zur Erschließung und Entwicklung neuer Publikumsschichten im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung gefördert. |
Beschreibung zu Programm "Medien" | Das Unterprogramm Medien fördert die Entwicklung, den Vertrieb und die Promotion europäischer audiovisueller Werke. Gefördert werden Projekte, die sowohl in inhaltlicher als auch in wirtschaftlicher Ausrichtung eine europäische Dimension aufweisen. Unabhängige FilmproduzentInnen können Förderung für Projektentwicklung und TV- Koproduktionen beantragen, Filmverleih und Vertrieb sowie Video on Demand Plattformen werden unterstützt, um die Verbreitung europäischer Filme zu gewährleisten. Außerdem gibt es Förderschienen für Trainingsinitiativen, Filmfestivals, Filmmärkte und Kinonetzwerke. |
Call | Marktzugang - Förderung für Koproduktionsmärkte |
Beschreibung zu Call "Marktzugang - Förderung für Koproduktionsmärkte" | MEDIA unterstützt folgende Aktivitäten:
Ziel der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung von Maßnahmen und Aktivitäten innerhalb und außerhalb der am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Länder, die mindestens eine der folgenden zwei Maßnahmen zum Gegenstand haben: Aktion 1 – Business-to-Business-(physische-)Märkte für europäische Fachleute im Bereich Audiovisuelles Aktion 2 – Business-to-Business-Werbeaktivitäten für europäische Werke |
Themen | Kunst & Kultur, Kulturerbe, Geschichte, Medien, Wettbewerbsfähigkeit, KMU |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Albanien Bosnien und Herzegowina Georgien Island Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien Tunesien Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Albanien Bosnien und Herzegowina Georgien Island Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien Tunesien Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Start-Up Unternehmen, NGO / NPO, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Verein, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung |
Antragsteller Details | Dieser Call steht juristischen Personen offen (private Unternehmen, NPOs, Vereine, Stiftungen, Wohltätigkeitsorganisationen, Gebietskörperschaften, etc.), die ihren Sitz in einem der teilnehmenden Länder haben und sich direkt oder durch Mehrheitsbeteiligung im Besitz von StaatsbürgerInnen dieser Länder befinden. Natürlich Personen sind nicht förderfähig. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |
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