Call: Informations- und Datenstrommanagement im Kampf gegen (Cyber)kriminalität und Terrorismus
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Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger" | Um verschiedene mögliche Bedrohungen zu bewältigen und die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten ist es notwendig, innovative Technologien und Lösungen zu entwickeln sowie den Wissenstransfer und die Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Nutzern ziviler Sicherheitslösungen zu verbessern. Schwerpunktaktivitäten:
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Call | Informations- und Datenstrommanagement im Kampf gegen (Cyber)kriminalität und Terrorismus |
Beschreibung zu Call "Informations- und Datenstrommanagement im Kampf gegen (Cyber)kriminalität und Terrorismus" | Uns stehen immer mehr Daten und Informationen zu Verfügung. Dies stellt eine Herausforderung für Strafvollzugsbehörden dar. Durch die Verwendung von bereichspezifischen Tools (wie Tools für Big-Data-Analysen), die in Hinblick auf die Bedürfnisse bei strafrechtlichen Ermittlungen entworfen wurden, können Cybercrime-Ermittlungsmaßnahmen verbessert werden. Die Anträge sollten von Konsortien vorgestellt werden, die relevante Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaftsorganisationen und IT-SpezialistInnen, PsychologInnen, SoziologInnen, LinguistInnen etc. miteinbeziehen. Außerdem sollten sie Lösungen vorschlagen, die die Europäischen Werte, Rechte und Gesetze im Bereich Privatsphäre und Datenschutz respektieren. |
Themen | Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Justiz, Sicherheit, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Albanien Bosnien und Herzegowina Island Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Schweiz Serbien Türkei Ukraine Sonstiges |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Albanien Bosnien und Herzegowina Island Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Schweiz Serbien Türkei Ukraine Sonstiges |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | An Horizont 2020 können alle rechtlichen Personen mit Sitz in einem EU Land oder Drittland teilnehmen. |
Projektpartner Details | Mindestens drei Strafverfolgungsbehörden aus mindestens drei verschiedenen EU- oder Assoziierten Ländern müssen aktiv eingebunden sein. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |
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