Call: Information, Konsultation und Teilhabe von UnternehmensvertreterInnen
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Programm | |
Akronym | EaSI |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "EaSI- Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation" | Mit dem Finanzierungsinstrument zur Förderung der Mobilität von Arbeitskräften, sozialer Innovation und Beschäftigung sollen Maßnahmen unterstützt werden, die soziale Innovation stärken und gezielt auf soziale Bedürfnisse eingehen, die bisher nicht oder nur unzureichend erfüllt wurden. |
Call | Information, Konsultation und Teilhabe von UnternehmensvertreterInnen |
Beschreibung zu Call "Information, Konsultation und Teilhabe von UnternehmensvertreterInnen" | Das Ziel dieses Calls ist es, es Sozialpartnern und sozialen AkteurInnen in Firmen zu ermöglichen, sich mit EU-Gesetzgebung und -Politik aus den Bereichen Beteiligung von MitarbeiterInnen vertraut zu machen und so ihre Rechte und Pflichten entsprechend auszuüben. Insbesondere werden Maßnahmen gefördert, die die transnationale Kooperation zwischen ArbeiternehmerInnen- und ArbeitgeberInnenvertreterInnen im Sinne der ArbeitnehmerInnenbeteiligung fördern. Darüber hinaus gibt es drei prioritäre Ziele, die im Dokument zu diesem Call eingesehen werden können. |
Themen | Beschäftigung & Arbeitsmarkt , Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Mobilität & Verkehr |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Kandidatenländer |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Kandidatenländer |
Förderfähige Antragsteller | Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Forschungseinrichtung, NGO / NPO |
Antragsteller Details | Um für Förderung infrage zu kommen, muss der alleinige oder Hauptantragsteller ein/e ArbeitnehmerInnen- oder ArbeitgeberInnenorganisation sein. Ausnahme: alleinige oder Hauptantragsteller können auch technische Gremien sein (wie z.B. nicht profitorientierte Ausbildungs- oder kommerzielle Unternehmen, wenn das Projektziel gemeinnützig ist). Internationale Organisationen können als Co-Antragsteller mitwirken. |
Projektpartner Details | Falls der Antrag nicht von einer ArbeinehmerInnen- oder ArbeitgeberInnenorganisationen auf EU-Ebene eingereicht wird, muss die Maßnahme Co-Antragsteller und/oder verbundene Unternehmen aus mehr als einem Mitgliedstaat oder Kandidatenland einbeziehen. Das Konsortium kann auch assoziierte Organisationen umfassen. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |
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