Call: Freiwilligenteams in prioritären Gebieten
Programm | |
Akronym | EUSF |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Solidaritätsfonds der Europäischen Union" | Auf Antrag eines EU-Mitgliedstaates oder eines Staates, über dessen Beitritt zur Europäischen Union derzeit verhandelt wird, kann über diesen Fonds finanzielle Hilfe mobilisiert werden, wenn auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Staates eine Naturkatastrophe größeren Ausmaßes eintritt, die gravierende Folgen für die Lebensbedingungen der Bürger, die Umwelt oder die Wirtschaft hat. |
Call | Freiwilligenteams in prioritären Gebieten |
Beschreibung zu Call "Freiwilligenteams in prioritären Gebieten" | Bei der Maßnahme „Freiwilligenteams in prioritären Gebieten“ handelt es sich um groß angelegte Projekten zur Unterstützung der Aktivitäten von Freiwilligenteams mit dem Ziel, kurzfristig hochwirksame Maßnahmen durchzuführen, die gesellschaftliche Herausforderungen in den Bereichen europäisches Kulturerbe, Integration von Drittstaatsangehörigen sowie die Mitarbeit an der Bewältigung von Umweltproblemen, aufgreifen. Das Europäische Solidaritätskorps zielt darauf ab, Solidarität als Wert hauptsächlich durch Freiwilligenaktivität zu fördern, die Einbeziehung von jungen Menschen und Einrichtungen in leicht zugängliche solidarische Aktivitäten von hoher Qualität zu fördern, um zur Stärkung des Zusammenhalts, der Solidarität, der Demokratie und des Bürgersinns in Europa beizutragen und gleichzeitig auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und Gemeinschaften mit einem besonderem Schwerpunkt auf der Förderung der sozialen Inklusion zu stärken. |
Themen | Europäische Bürgerschaft, Soziale Angelegenheiten, Kinder und Jugend, Kunst und Kultur |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten EU-Anrainerstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Türkei |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten EU-Anrainerstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Türkei |
Förderfähige Antragsteller | NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Staatsregierung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Universität/(Fach)Hochschule, Verein, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte) |
Antragsteller Details | Förderfähige Antragsteller sind öffentliche und private Organisationen, die innerhalb der Antragsfrist über eine gültige Akkreditierung für Erasmus+-Freiwilligenaktivitäten oder das Qualitätssiegel für Freiwilligenaktivität verfügen. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |
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