Call: Europäischer Freiwilligendienst
Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen" | Im Rahmen der Leitaktion 1 wird die Mobilität in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend gefördert. Ziel ist es, positive und nachhaltige Wirkungen für die Teilnehmer und die teilnehmenden Organisationen zu erreichen. Die EACEA ist zuständig für die Auswahl von Projekten mit folgendem Fokus:
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Call | Europäischer Freiwilligendienst |
Beschreibung zu Call "Europäischer Freiwilligendienst" | Ein Europäischer Freiwilligendienst bietet jungen Menschen ohne spezielle Vorkenntnisse die Möglichkeit bis zu einem Jahr ins Ausland zu gehen, um sich dort in einer gemeinnützigen Organisation zu engagieren. |
Themen | Mobilität & Verkehr |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Donauraum Östliche Partnerschaft Staaten der EU Nachbarschaftspolitik Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Schweiz Türkei Sonstiges |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Schweiz Türkei |
Förderfähige Antragsteller | Sonstiges |
Antragsteller Details | Folgende Organisationen/Einrichtungen können am EFD teilnehmen – sofern eine gültige Akkreditierung (siehe unten) für den EFD vorliegt.
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Projektpartner Details | Für die Antragstellung im EFD braucht es eine akkreditierte Sendeorganisation und eine akkreditierte Aufnahmeorganisation. Eine der beiden Organisationen stellt den Antrag für das gesamte Projekt bei der eigenen Nationalagentur und tritt somit als Koordinator des Projektes auf (wichtig: hierzu ist eine zusätzliche Akkreditierung als Koordinierende Organisation erforderlich). Wenn das Projekt mehr als eine Aktivität umfasst, kann eine externe Koordinierende Organisation eingeschaltet werden, die das Projekt für die beteiligten Organisationen beantragt und verwaltet. Werden ein oder mehrere EFD-Einsätze in der gleichen Einsatzstelle zur gleichen Laufzeit beantragt, gelten diese als eine Aktivität. TeilnehmerInnen: Jugendliche im Alter zwischen 17 und 30 Jahren. Für das Mindestalter ist der Dienstbeginn maßgeblich, für das Höchstalter die jeweilige Antragsfrist. |