Call: Entwurf und Probebetrieb einer Infrastruktur zur Durchsetzung von Kinderrechten und Schutzmechanismen im Netz auf Basis der DSGVO und anderer relevanter EU-Regelungen
Programm | |
Akronym | PPPA |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen" | Dieses Programm führt neue Initiativen ein, die zu ständigen EU-Förderprogrammen werden könnten. Ein Pilotprojekt ist eine experimentelle Initiative, anhand derer die Durchführbarkeit einer Maßnahme sowie deren Sinnhafthaftigkeit erprobt werden sollen, und die nicht länger als zwei Jahre dauert. Vorbereitende Maßnahmen - normalerweise die Folge eines erfolgreichen Politprojekts zu demselben Thema - zielen darauf ab, neue Maßnahmen wie EU-Politiken, Gesetzgebung, Programme etc. mit Förderung für bis zu drei Jahre vorzubereiten. In dem Programm wird auf die folgenden übergeordneten Ziele eingegangen:
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Call | Entwurf und Probebetrieb einer Infrastruktur zur Durchsetzung von Kinderrechten und Schutzmechanismen im Netz auf Basis der DSGVO und anderer relevanter EU-Regelungen |
Beschreibung zu Call "Entwurf und Probebetrieb einer Infrastruktur zur Durchsetzung von Kinderrechten und Schutzmechanismen im Netz auf Basis der DSGVO und anderer relevanter EU-Regelungen" | Das Ziel des vorgeschlagenen Pilotprojekts ist es, eine interoperable technische Infrastruktur vorzulegen, die auf die Einführung von Kinderschutzmechanismen (wie Altersüberprüfung) sowie auf die Umsetzung von Mechanismen abzielt, die die Zustimmung der Eltern erfordern. Basieren sollte diese Infrastruktur auf relevanten EU-Regelungen wie der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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Themen | Innovation, Kinder und Jugend, Gleichberechtigung, Soziale Angelegenheiten |
Fördergebiet | EWR Staaten EU Mitgliedstaaten |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EWR Staaten EU Mitgliedstaaten |
Förderfähige Antragsteller | Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Anträge müssen von einem der folgenden Antragsteller eingereicht werden: 1. Anbieter nationaler e-IDs in den Ländern, wo der Probebetrieb aufgenommen wird; 2. Anbieter von Plattformen zum Teilen von Videos, Anbieter von Video-on-Demand-Diensten oder andere Anbieter von Inhalten für Kinder im Netz; 3. Akteure aus der Industrie, die Lösungen zur Altersüberprüfung anbieten; 4. Zivilgesellschaft; 5. Universitäten; 6. Forschungszentren. Antragsteller aus den Kategorien 2 oder 3, die keine KMUs sind, können am Projekt teilnehmen, erhalten für ihre Aktivitäten aber keine Förderungen. |
Projektpartner Details | Um förderfähig zu sein, müssen Anträge von einem Konsortium bestehend aus mindestens fünf Rechtsträgern aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |
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