Call: Automatische Verleihförderung
Logo | ![]() |
Programm | |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Creative Europe" | Creative Europe unterstützt die Professionalisierung und Internationalisierung von Europas Kultur- und Kreativsektor, um die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere seiner Filmbranche zu stärken und so Europas kulturelle und sprachliche Vielfalt zu wahren. Insbesondere werden innovative Ideen zur Erschließung und Entwicklung neuer Publikumsschichten im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung gefördert. |
Beschreibung zu Programm "Medien" | Das Unterprogramm Medien fördert die Entwicklung, den Vertrieb und die Promotion europäischer audiovisueller Werke. Gefördert werden Projekte, die sowohl in inhaltlicher als auch in wirtschaftlicher Ausrichtung eine europäische Dimension aufweisen. Unabhängige FilmproduzentInnen können Förderung für Projektentwicklung und TV- Koproduktionen beantragen, Filmverleih und Vertrieb sowie Video on Demand Plattformen werden unterstützt, um die Verbreitung europäischer Filme zu gewährleisten. Außerdem gibt es Förderschienen für Trainingsinitiativen, Filmfestivals, Filmmärkte und Kinonetzwerke. |
Call | Automatische Verleihförderung |
Beschreibung zu Call "Automatische Verleihförderung" | Gefördert werden Verleiher und Vertriebsagenten in 2 Phasen: 1. Ermittlung einer potenziellen Fördersumme, die nach der Umsatzleistung des Unternehmens auf dem europäischen Markt während eines Referenzzeitraums berechnet wird. 2. Durchführung der Maßnahme: Reinvestition der für jedes Unternehmen ermittelten potenziellen Fördersumme, die wie folgt reinvestiert werden muss:
|
Themen | Kunst & Kultur, Kulturerbe, Geschichte, Medien, Wettbewerbsfähigkeit, KMU |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Albanien Bosnien und Herzegowina Island Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Albanien Bosnien und Herzegowina Island Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien |
Förderfähige Antragsteller | Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein, Sonstiges |
Antragsteller Details | Maßnahme 1: Der Antragsteller muss eine europäische Einrichtung sein, die Filme und andere audiovisuelle Werke vertreibt und teil einer kommerziellen Maßnahme ist, die darauf abzielt, ein großes Publikum für Filme zu begeistern, mit dem Ziel, diese in der Folge in Kinos zu spielen. Dies muss die Hauptbeschäftigung der Einrichtung oder der betreffenden Abteilung der Einrichtung sein; |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |