Beschreibung zu Programm "Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes" | (1) Monitoring, Fallstudien, sonstige Konzepte, Studien oder Grundlagenarbeiten zu biodiversitätsrelevanten Themen, projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung und Umsetzung komplexer Naturschutzvorhaben. (2) Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Veranstaltungen und Materialien, Workshops, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Sendungen in Rundfunk und Fernsehen, Seminare, Folder, Plakate, Videos, Apps, Websites, sonstiges Begleitmaterial und Bewusstseinsbildung der Stakeholder und BewirtschafterInnen, sowie der breiten Öffentlichkeit. (3) Betriebsbesuche und Beratungen, Geländebegehungen, geführte Wanderungen, Workshops, Tagungen und sonstige Informationsveranstaltungen, Besucherlenkungseinrichtungen. (4) Investitionen zum Schutz der biologischen Vielfalt im ländlichen Raum: • Verbesserung oder Wiederherstellung wertvoller Lebensräume, Wiederherstellung oder Neuanlage wertvoller kulturlandschaftsprägender Objekte; Neuanlage oder Wiederherstellung von Lebensräumen für zu schützende Tier- und Pflanzenarten; Herstellung von Objekten, welche die Funktion einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte oder zur Biotopvernetzung für zu schützende Arten bereitstellen; • Aufwendungen und grundbücherliche Sicherstellung für Grunderwerb, Anpachtung von Flächen oder Erwerb von Nutzungsrechten, die für die Sicherung oder Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Flächen oder Strukturen erforderlich sind. Im Grundbuch ist eine Reallast zu Gunsten der naturschutzfachlichen Nutzung einzutragen. (5) Investitionen in Anlagen und Objekte, die der landschaftsgebundenen Erholung, der Inwertsetzung von Gebieten mit hohem Naturwert sowie der Information und Bewusstseinsbildung dienen. (6) Konzeption von touristischen Einrichtungen wie Gebäude, Lehrpfade, Themenwege, Erlebnispfade, Aussichtsplätzen oder Demonstrationsflächen. |