Call: Beschränkter Call für Behörden zum Thema Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus, Xenophobie und anderer Formen von Intoleranz, insbesondere rassistisch motivierter Verbrechen, sowie Hasspostings und Verhetzung
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Programm | |
Akronym | REC |
Art des Fonds | Aktionsprogramm |
Beschreibung zu Programm "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" | Das allgemeine Ziel des Programms ist es, die EU als einen Raum weiterzuentwickeln, wo Gleichberechtigung und die Rechte der Menschen so gefördert, geschützt und effektiv umgesetzt werden, wie es unter anderem in der Charta der Grundrechte der EU und in der internationalen Menschenrechtskonvention festgelegt wurde. |
Call | Beschränkter Call für Behörden zum Thema Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus, Xenophobie und anderer Formen von Intoleranz, insbesondere rassistisch motivierter Verbrechen, sowie Hasspostings und Verhetzung |
Beschreibung zu Call "Beschränkter Call für Behörden zum Thema Verhinderung und Bekämpfung von Rassismus, Xenophobie und anderer Formen von Intoleranz, insbesondere rassistisch motivierter Verbrechen, sowie Hasspostings und Verhetzung" | Der vorliegende beschränkte Call zielt darauf ab, Behörden der teilnehmenden Länder dabei zu unterstützen, Instrumente und Verfahren zu entwickeln, die Rassismus, Xenophobie und andere Formen der Intoleranz effektiv verhindern und bekämpfen. Insbesondere sollen dabei rassistisch motivierte Verbrechen sowie Hasspostings und Verhetzung verhindert und bekämpft werden. Projekte, die Strafverfolgungsbehörden und Justizbehörden inklusive Staatsanwaltschaft involvieren, werden priorisiert. |
Themen | Gleichberechtigung, Menschenrechte, Menschen mit Behinderung, Soziale Inklusion, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft |
Antragsteller Details | Hauptantragsteller müssen Behörden aus den teilnehmenden Ländern sein. Mitantragsteller können öffentliche und private Organisationen sein, die ihren Sitz in einem der teilnehmenden Länder haben, sowie internationale Organisationen. |
Projektpartner Details | Projektkonsortien müssen aus mindestens 2 Organisationen bestehen. Obwohl Konsortien nicht transnational sein müssen, ist der Mehrwert von Projekten die Organisationen aus mehreren teilnehmenden Ländern involvieren von besonderem Interesse. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |
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