Call: Elektrizität, Gas, intelligente Netze und CO₂-Netze - Studien
Programm | |
Akronym | CEF-E |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Fazilität Connecting Europe für Energie" | Die Fazilität "Connecting Europe" (CEF) für Energie ist das EU-Finanzierungsprogramm zur Umsetzung der Politik der Transeuropäischen Netze für Energie. Sie zielt darauf ab, Investitionen in den Bau neuer grenzüberschreitender Energieinfrastrukturen in Europa oder in die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastrukturen zu unterstützen. Eine zukunftsweisende, moderne, sichere und intelligente Energieinfrastruktur ist der Schlüssel zur Verwirklichung des europäischen Green Deal. Der Rahmen für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) wird eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele der Union für 2030 und 2050 sein und gleichzeitig zur Sektor- und Marktintegration, zur Versorgungssicherheit und zum Wettbewerb beitragen. Die TEN-E-Politik konzentriert sich auf die Verknüpfung der Energieinfrastruktur der EU-Länder. Um den Energieinfrastrukturbedarf auf regionaler und europäischer Ebene zu decken, wurden in der TEN-E-Strategie neun vorrangige Korridore und drei vorrangige thematische Bereiche festgelegt. Das Programm der Fazilität "Connecting Europe" unterstützt die Durchführung von Projekten von gemeinsamem Interesse (PCI) in diesen vorrangigen Korridoren und Themenbereichen. Zu den drei vorrangigen Themenbereichen, die sich auf die gesamte EU beziehen, gehören die Einführung intelligenter Netze, Stromautobahnen und ein grenzüberschreitendes Kohlendioxid-Netz. Einsatz intelligenter Netze: Verstärkter Einsatz intelligenter Netze, um die Integration erneuerbarer Energien zu unterstützen und den Verbrauchern eine bessere Regulierung ihres Energieverbrauchs zu ermöglichen Stromautobahnen: Bau von Stromautobahnen - große Netze, die es ermöglichen, Strom über große Entfernungen quer durch Europa zu transportieren (z.B. von Windparks in der Nord- und Ostsee zu Speicheranlagen in Skandinavien und den Alpen) Grenzüberschreitendes Kohlendioxid-Netzwerk: Entwicklung der Transportinfrastruktur für abgeschiedenes CO2 durch spezielle thematische Gruppen. |
Call | Elektrizität, Gas, intelligente Netze und CO₂-Netze - Studien |
Beschreibung zu Call "Elektrizität, Gas, intelligente Netze und CO₂-Netze - Studien" | Umfang Dieser Bereich bezieht sich auf Projekte für Studien, die zur Umsetzung eines PCI beitragen. Studien im Sinne der CEF-Energy umfassen Aktivitäten, die zur Vorbereitung der Umsetzung von PCI erforderlich sind, wie z. B. Vorbereitungs-, Kartierungs-, Durchführbarkeits-, Bewertungs-, Test- und Validierungsstudien, auch in Form von Software, sowie jede andere technische Unterstützungsmaßnahme, einschließlich Maßnahmen im Vorfeld der Definition und Entwicklung eines PCI und der Entscheidung über seine Finanzierung, wie z. B. die Erkundung der betreffenden Standorte und die Vorbereitung des Finanzpakets. Nur Projekte, die zu den in der Delegierten Verordnung 2022/564 der Kommission genannten Vorhaben von gemeinsamem Interesse beitragen, kommen für eine Unterstützung durch EU-Finanzhilfen in Form von Zuschüssen in Betracht. Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der TEN-E-Verordnung kommen Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter die in Anhang II Nummern 1, 2 und 4 der TEN-E-Verordnung aufgeführten Kategorien fallen, für eine EU-Finanzhilfe in Form von Zuschüssen für Studien in Betracht. Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der oben genannten Förderkriterien zur Ablehnung des Antrags führt. Erwartete Auswirkungen Wie in der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 über Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung) festgelegt, müssen Vorhaben von gemeinsamem Interesse zu mindestens einem der vorrangigen Energieinfrastrukturkorridore und Themenbereiche beitragen, einen Gesamtnutzen aufweisen, der die Kosten übersteigt, und allgemeine und spezifische Kriterien in Bezug auf ihre grenzüberschreitenden Auswirkungen, Marktintegration, Wettbewerb, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und ihren Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiesektors erfüllen. Es wird davon ausgegangen, dass der EU-Mehrwert einer Maßnahme im Zusammenhang mit einem PCI durch den PCI-Status selbst nachgewiesen wird. Gemäß Artikel 20 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/1153 werden Vorhaben von gemeinsamem Interesse und damit zusammenhängende Projekte, die auf die weitere Integration des Energiebinnenmarktes, die Beendigung der Isolation im Energiebereich und die Beseitigung von Engpässen bei der Zusammenschaltung von Stromnetzen abzielen, besonders berücksichtigt, wobei der Schwerpunkt auf denjenigen Vorhaben von gemeinsamem Interesse liegt, die zur Erreichung des Verbundziels von mindestens 10 % bis 2020 und 15 % bis 2030 beitragen, sowie auf Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die zur Synchronisierung der Stromnetze mit den EU-Netzen beitragen. Im Einklang mit Artikel 3 (2) b) der Verordnung (EU) 2021/1153 legt diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen den Schwerpunkt auf Technologien und PCIs, die zur Dekarbonisierung der Wirtschaft beitragen. Es wird erwartet, dass die finanzielle Unterstützung zur weiteren Entwicklung und Umsetzung von PCIs beiträgt und damit hilft, die umfassenderen Ziele der TEN-E-Energiepolitik zu erreichen. Wie in Abschnitt 4 des Anhangs zum mehrjährigen Arbeitsprogramm angegeben, wird erwartet, dass die Finanzhilfe zur weiteren Entwicklung und Umsetzung von PCI in den Bereichen Elektrizität, intelligente Netze, Gas und grenzüberschreitende Kohlendioxidnetze beiträgt, um die weiter gefassten energiepolitischen Ziele der CEF zu erreichen:
Gemäß Erwägungsgrund 5 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 und im Einklang mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm zielt diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf die Finanzierung von Projekten ab, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deal, des Pariser Abkommens und der Klima- und Energieziele für 2030 sowie der mittel- und langfristigen Ziele der EU in Bezug auf die Dekarbonisierung beitragen. |
Themen | Grüne Technologien & Green Deal, Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein, Universität/(Fach)Hochschule, Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, NGO / NPO |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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Call beginnt | 18.05.2022 |
Call endet | 01.09.2022 |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |