Call: Projektentwicklungshilfe für Investitionen in nachhaltige Energie
Programm | |
Akronym | LIFE-CET |
Beschreibung zu Programm "LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"" | Die spezifischen Ziele des Teilprogramms "Clean Energy Transition" sind die folgenden:
Aus diesem Teilprogramm werden Aktivitäten finanziert, die den in den jährlichen Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen definierten spezifischen Themen entsprechen, die auf der Liste der vorrangigen Themen basieren. Andere Aktivitäten in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die nicht den spezifischen Anforderungen der in diesem Teilprogramm definierten Aufforderungen entsprechen, können bei den Aufforderungen im Rahmen des Teilprogramms "Klimaschutz und Anpassung" eingereicht werden. Das Teilprogramm zielt darauf ab, den Übergang zu einer energieeffizienten, auf erneuerbaren Energien basierenden, klimaneutralen und -resilienten Wirtschaft durch die Finanzierung von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen in ganz Europa zu erleichtern. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Marktbarrieren zu überwinden, die den sozioökonomischen Übergang zu nachhaltiger Energie behindern, wobei typischerweise mehrere kleine und mittlere Interessengruppen, mehrere Akteure, einschließlich lokaler und regionaler Behörden und gemeinnütziger Organisationen, und die Verbraucher einbezogen werden. Das Teilprogramm wird zur Umsetzung der energiebezogenen Maßnahmen des europäischen Green Deal beitragen, einschließlich der Initiative "Renovierungswelle" für den Gebäudesektor, und wird Gebiete, die nicht an die europäischen Netze angeschlossen sind, wie die EU-Regionen in äußerster Randlage, angemessen berücksichtigen. Es wird zu den Zielen des gerechten Übergangs beitragen, indem es die Gebiete und die Gruppen von Bürgern begleitet, die vom Übergang von fossilen Brennstoffen zu sauberer Energie negativ betroffen sind, indem es die Kapazitäten der Akteure aufbaut und Investitionen in saubere Energie fördert, hauptsächlich in Energieeffizienz und lokal verfügbare, nachhaltige, erneuerbare Energiequellen. Aktivitäten im Zusammenhang mit der Technologieentwicklung werden nicht einbezogen. Ein erheblicher Teil dieses Budgets wird für die Finanzierung von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) im Rahmen von OAs-Zuschüssen für den Zeitraum von vier Jahren verwendet, während die Möglichkeit zur Finanzierung von SAPs erst ab 2023 vorgesehen ist. Es wird die folgenden Interventionsbereiche abdecken:
Erhöhung der Kohärenz der Energiewende-Governance auf verschiedenen Ebenen durch die Verbesserung des Multi-Stakeholder-Dialogs und den Aufbau der Kapazitäten von Behörden, um die nationalen Energie- und Klimapläne und/oder andere Pläne und Strategien (z. B. Pläne für einen gerechten Übergang, langfristige Sanierungsstrategien, Strategien für die Elektrifizierung des Verkehrssystems) umzusetzen. Unterstützung der Entwicklung und wirksamen Umsetzung von Strategien für saubere Energie, einschließlich der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für Produkte und Energieverbraucher, in der EU und in Drittländern. Unterstützung von Maßnahmen, die die in der europäischen Gesetzgebung zu sauberer Energie enthaltenen Ermächtigungsbestimmungen in die Praxis umsetzen.
Unterstützung der Dekarbonisierung des Gebäude-, Industrie- und Tertiärsektors durch die Förderung der Marktakzeptanz innovativer Lösungen, einschließlich der Digitalisierung und des zirkulären Designs im Einklang mit dem Ziel der Klimaneutralität. Beschleunigung des Übergangs zu sauberer Energie, indem die Entwicklung neuer Mehrwertdienste und innovativer Geschäftsmodelle ermöglicht wird. Die Einführung von Technologien und innovativen Lösungen muss von Maßnahmen zur Beseitigung von Markthindernissen begleitet werden, einschließlich der Unterstützung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Fähigkeiten und Rahmenbedingungen (Labels, Zertifikate, technologische und nicht-technologische Standards, z. B. für Interoperabilität usw.).
Um Investitionen in nachhaltige Energie zu steigern, müssen verschiedene Kapitalströme verfügbar gemacht werden, indem sowohl das Angebot als auch die Nachfrage nach Finanzmitteln adressiert und öffentliche Mittel effektiv eingesetzt werden. Zu den Aktivitäten auf der Angebotsseite gehören: Datenerhebung, Methodik und evidenzbasiertes Risikomanagement; Harmonisierung der Definition und Messung nachhaltiger Investitionen; Entwicklung innovativer Finanzierungsmechanismen, Produkte, Dienstleistungen und Praktiken; Standardisierung und Aggregation von Projekten und Investitionen; Vereinfachung des Prozesses für Investoren; Kapazitätsaufbau und Dialog. Die Aktivitäten sollen einen Beitrag zur EU-Politik und -Gesetzgebung im Bereich der nachhaltigen Finanzen leisten.
Aufbau von Kapazitäten lokaler öffentlicher Behörden und privater Investoren, insbesondere kommunaler Kollektivinvestoren. Erleichterung des Dialogs mit dem Finanzsektor, um nachhaltige Energieinvestitionen zu ermöglichen, einschließlich maßgeschneiderter Maßnahmen, die zu einer fairen Gesellschaft und einer gerechten Energiewende in EU-Regionen beitragen, die am stärksten von fossilen Brennstoffen oder kohlenstoffintensiven Prozessen abhängig sind. Förderung der öffentlichen Beschaffung von energie- und ressourceneffizienten Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen. Unterstützen Sie maßgeschneiderte Ansätze für lokale Akteure, um Investitionskonzepte zu entwickeln, organisatorische Innovationen umzusetzen und Projekte zu aggregieren. Verbessern Sie die Marktbedingungen und entwickeln Sie neue integrierte Dienstleistungsangebote für nachhaltige Energie in Gebäuden, Transport, Häfen und KMU.
Unterstützung der Bürger bei der Übernahme einer aktiven Rolle in der sauberen Energiewende, einschließlich gezielter Unterstützung für kollektive Aktionen, kommunale und bürgergeführte Initiativen und die Entwicklung neuer Energiedienstleistungen und sozialer Innovationen. Stärken Sie die Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden und bürgergeführten Initiativen. Unterstützung von Aktionen, die zur Linderung von Energiearmut beitragen. Förderung der Energiekompetenz und des nachhaltigen Energieverhaltens der Bürger, insbesondere der jüngeren Generationen. |
Call | Projektentwicklungshilfe für Investitionen in nachhaltige Energie |
Beschreibung zu Call "Projektentwicklungshilfe für Investitionen in nachhaltige Energie" | Zielsetzung Die Projektentwicklungshilfe (Project Development Assistance, PDA) bietet öffentlichen und privaten Projektentwicklern technische Unterstützung bei der Durchführung ehrgeiziger und umfangreicher Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Das Thema zielt darauf ab, Projektentwickler in ganz Europa bei der Entwicklung reproduzierbarer Lösungen zu unterstützen, die privates Kapital mobilisieren, öffentliche und private Finanzierung kombinieren, langfristige und skalierbare Finanzinstrumente einrichten und gleichzeitig rechtliche und strukturelle Hindernisse überwinden, während sie eine sehr ehrgeizige Pipeline nachhaltiger Energieprojekte bereitstellen. Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen innovativen Ansatz verfolgen, z. B. bei der Bündelung und Strukturierung von Investitionsprojekten, der Überwindung von Marktgrenzen oder der Veränderung von Organisations- und Regulierungsstrukturen. PDA-Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zur Renovierungswelle des Europäischen Green Deals und werden helfen, den Weg für ein dekarbonisiertes und sauberes Energiesystem zu ebnen. Es wird erwartet, dass PDA-Projekte in den nächsten Jahren auch erheblich zur Beschleunigung des Übergangs zu sauberer Energie beitragen werden, wie im REPowerEU-Plan zur Beendigung der Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe betont wird. Eine Reihe sehr innovativer Lösungen in Bezug auf die Finanzierung und Mobilisierung von Investitionen wurden in vergangenen Horizont 2020-PDA-Projekten demonstriert, die dazu beitrugen, die Marktgrenzen zu verschieben und die praktische Anwendung inspirierender Lösungen zu demonstrieren. So wurde beispielsweise ein europaweit skalierbarer Forfaitierungsfonds mit privaten Investitionen eingerichtet, um die tiefgreifende Nachrüstung schwer zu behandelnder Mehrfamilienhäuser zu fördern. Ein weiteres Beispiel ist die Entwicklung eines revolvierenden Darlehensfonds, der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), zinsgünstige Darlehen und die Finanzierung durch Dritte über Energiedienstleistungsunternehmen (ESCOs) kombiniert, um Krankenhäuser in der Region umfassend zu sanieren. Bei vielen dieser Projekte wurden auch One-Stop-Shops eingerichtet, um Behörden bei der Vorbereitung von Investitionen in öffentliche Gebäude, Straßenbeleuchtung und andere öffentliche Vermögenswerte zu unterstützen. Die Renovation Wave-Strategie unterstreicht, wie wichtig es ist, diesen Ansatz europaweit zu wiederholen, um Investitionen in öffentliche Gebäude zu beschleunigen. Umfang Die Vorschläge dürfen nur einen der beiden nachstehenden Bereiche betreffen. Der Anwendungsbereich sollte in der Einleitung des Vorschlags klar angegeben werden. Bereich A: Unterstützung bei der Projektentwicklung Die Projektentwicklungshilfe wird öffentlichen und privaten Projektträgern wie Behörden oder deren Zusammenschlüssen, öffentlichen/privaten Infrastrukturbetreibern und -einrichtungen, Energieagenturen, Energiedienstleistungsunternehmen, Einzelhandelsketten, Großgrundbesitzern und Dienstleistern/Industrie zur Verfügung gestellt. Die Aktion wird die Projektträger beim Aufbau des für eine erfolgreiche Projektentwicklung und -durchführung erforderlichen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fachwissens unterstützen. Die Projekte sollten innerhalb der Projektlaufzeit zu greifbaren nachhaltigen Energieinvestitionen führen, und es müssen angemessene Nachweise für solche Investitionen erbracht werden, z. B. unterzeichnete Energieleistungsverträge (EPC) oder Bauverträge. Die Vorschläge sollten eine eindeutige Vorzeigedimension bei der Bereitstellung replizierbarer Lösungen zur Beschleunigung von Investitionen in nachhaltige Energie in ganz Europa aufweisen, und zwar in Bezug auf
Die Vorschläge könnten unter anderem auf folgende Sektoren abzielen:
Vorschläge für den Anwendungsbereich A können von einem einzigen Antragsteller oder von Antragstellern aus einem einzigen förderfähigen Land eingereicht werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, die einen EU-Beitrag in Höhe von 0,5 bis 1,5 Mio. EUR beantragen, eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Ziele ermöglichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus. Bereich B - Gemeinschaft von Fachleuten für One-Stop-Shops für öffentliche Gebäude Die Vorschläge sollten die Entwicklung einer EU-Gemeinschaft von Fachleuten unterstützen, die aktiv an der lokalen/regionalen Umsetzung von One-Stop-Shops für die energieeffiziente Renovierung öffentlicher Gebäude beteiligt sind, um die Anstrengungen zu bündeln, Skaleneffekte zu erzielen und die Konvergenz in Richtung bewährter Verfahren zu fördern. Die Zielgruppe für diese Gemeinschaft sind in erster Linie die Akteure, die an Renovierungsprojekten für öffentliche Gebäude beteiligt sind, die im Rahmen von Horizon 2020 PDA und ELENA sowie möglicherweise anderen Programmen finanziert werden. Aufbauend auf bestehenden Initiativen sollte die Gemeinschaft kollektive Produktionen, inkrementelle Innovationen und gemeinsame Anstrengungen zur Förderung von One-Stop-Shops unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung ehrgeiziger Programme liegt, die tiefgreifende energetische Renovierungen und andere relevante Energieeffizienzverbesserungen bei öffentlichen Anlagen vorsehen und/oder den Einsatz privater Finanzmittel, z. B. durch Energieleistungsverträge oder öffentlich-private Partnerschaften, beinhalten. Es sollte den Dialog und den Austausch von Erkenntnissen erleichtern und die Entstehung einer gemeinsamen Kultur unter den Teilnehmern und darüber hinaus sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene fördern. Besondere Anstrengungen und Ergebnisse werden u. a. in folgenden Bereichen erwartet
Diese Praxisgemeinschaft sollte die Erkenntnisse aus den verschiedenen Erfahrungen in ganz Europa konsolidieren und neue Initiativen anleiten und unterstützen. Sie sollte die Entwicklung koordinierter Vorschläge für politische Entscheidungsträger unterstützen und aktiv zu Regulierungs- und Gesetzgebungsprozessen auf nationaler und europäischer Ebene beitragen, indem sie insbesondere konkrete Situationen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung von One-Stop-Shops sowie Best-Practice-Lösungen aufzeigt. Darüber hinaus sollten die Vorschläge ein groß angelegtes Programm zum Aufbau von Kapazitäten für regionale/nationale öffentliche Einrichtungen vorsehen, um die Vervielfältigung und Einführung von One-Stop-Shops für öffentliche Güter zu unterstützen. Das Kapazitätsaufbauprogramm sollte angepasst und auf nationaler Ebene eingeführt werden; die Aktivitäten sollten eine Ausbildung von Ausbildern auf nationaler Ebene und eine Zusammenarbeit mit den relevanten nationalen Netzwerken beinhalten, um eine gute Abdeckung und langfristige Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Der Kapazitätsaufbau sollte sich unter anderem an Beamte lokaler und regionaler Behörden, Energieagenturen und Berater richten, die an der Entwicklung von Programmen zur energetischen Sanierung beteiligt sind. Er sollte eine Mischung aus Präsenzschulung und praktischer Betreuung umfassen. Vorschläge, die von einem einzigen Antragsteller eingereicht werden, oder Vorschläge, die sich auf ein einziges förderfähiges Land beziehen, werden im Rahmen von Anwendungsbereich B nicht als geeignet angesehen. Daher hält es die Kommission für wichtig, dass die Konsortien mindestens drei Antragsteller aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern umfassen. Die Kommission beabsichtigt, einen einzigen Vorschlag im Rahmen von Anwendungsbereich B auszuwählen. Die Kommission ist der Ansicht, dass ein Vorschlag, der einen EU-Beitrag von bis zu 2 Mio. EUR vorsieht, es ermöglichen würde, die spezifischen Ziele in angemessener Weise zu erreichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl eines Vorschlags mit einem anderen Betrag nicht aus. Bezüglich des vorläufigen Budgets für die Bereiche A und B wird auf Abschnitt 3 der Aufforderung verwiesen, der sich mit dem verfügbaren Budget befasst. Erwartete Auswirkungen Bereich A: Die Vorschläge sollten zum Start eines Investitionsprogramms für Energieeffizienz und/oder erneuerbare Energien sowie zur Bereitstellung skalierbarer Finanzierungslösungen für Investitionsprojekte im Bereich der nachhaltigen Energie führen, wobei der Schwerpunkt auf Mitteln des Privatsektors liegen sollte, und somit eine erhebliche Hebelwirkung gewährleisten. Jede Million EUR an EU-Unterstützung sollte mindestens 15 Millionen EUR an Investitionen in nachhaltige Energie in Form von unterzeichneten Arbeits- oder Investitionsverträgen auslösen. Bei Projekten, die ausschließlich Investitionen in Wohngebäude betreffen, sollten die ausgelösten Investitionen mindestens 10 Mio. EUR pro Million EUR EU-Unterstützung betragen. Die Vorschläge sollten ihre Auswirkungen anhand der unten aufgeführten Indikatoren, sofern relevant, sowie anderer projektspezifischer Leistungsindikatoren quantifizieren:
Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während des Projekts und innerhalb von 5 Jahren nach der Projektlaufzeit nachgewiesen werden. Bereich B: Die Vorschläge sollten eine Gemeinschaft von Praktikern für One-Stop-Shops für öffentliche Güter schaffen, die die Praktiken bestehender One-Stop-Shops verbessern, umfangreiche Kapazitäten für öffentliche Behörden zur Gestaltung und Umsetzung von One-Stop-Shops aufbauen und die Entwicklung rechtlicher, politischer und finanzieller Rahmenbedingungen unterstützen, um die Einführung von One-Stop-Shops zu ermöglichen. Die Vorschläge sollten ihre Auswirkungen anhand der nachstehend aufgeführten Indikatoren sowie ggf. weiterer projektspezifischer Leistungsindikatoren quantifizieren:
Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während des Projekts und innerhalb von 5 Jahren nach der Projektlaufzeit nachgewiesen werden. |
Themen | Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Grüne Technologien & Green Deal, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Verwaltung & Governance, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Beschäftigung & Arbeitsmarkt |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Andorra Albanien Färöer-Inseln Island Israel Moldau Nordmazedonien Türkei Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Andorra Albanien Färöer-Inseln Island Israel Moldau Nordmazedonien Türkei Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. |
Call beginnt | 17.05.2022 |
Call endet | 16.11.2022 |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |