Call: 5G Smart Communities - Arbeiten
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Akronym | CEF-DIG |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Fazilität Connecting Europe - Digital" | Die zweite Generation der Fazilität "Connecting Europe" (CEF-2-Programm), Aktionsbereich "Digital" (2021-2027), zielt darauf ab, Investitionen in digitale Konnektivitätsinfrastrukturen von gemeinsamem Interesse zu unterstützen und zu fördern. Das Programm verfügt über ein Gesamtbudget von 2,065 Milliarden Euro, von denen 1,7 Milliarden Euro von der Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) verwaltet werden. Zu den Maßnahmen, die im Rahmen von CEF-2 Digital unterstützt werden sollen, gehören:
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Call | 5G Smart Communities - Arbeiten |
Beschreibung zu Call "5G Smart Communities - Arbeiten" | Zielsetzung: Ziel dieser Aufforderung ist es, die frühzeitige Einführung von 5G-basierten Systemen zu unterstützen, die Anwendungsfälle für bestimmte sozioökonomische Treiber (SEDs) ermöglichen. Im Rahmen dieser Aufforderung sind die anvisierten SEDs Behörden, die öffentliche Befugnisse ausüben, und öffentliche oder private Einrichtungen, die mit dem Betrieb von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind. Hinweise dazu, ob eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse oder von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist, finden Sie im Dokument der Aufforderung. Die letztendliche Verantwortung für die Definition einer Dienstleistung von allgemeinem Interesse liegt bei den Mitgliedstaaten. Von den im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekten wird erwartet, dass sie: a) 5G-Infrastrukturen einrichten, die in der Lage sind, modernste Konnektivität mit Merkmalen (wie Gigabit-Leistung, hohe Nutzerdichte, flächendeckende Abdeckung, Kapazität zur Anbindung von IoT-Geräten, niedrige Latenz und Zuverlässigkeit) bereitzustellen, die innovative Wege zur Verbesserung der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unterstützen können; b) gegebenenfalls Bündelung der eingesetzten 5G-Netze mit einem Cloud-to-Edge-Middleware-Stack, der in der Lage ist, die datenintensiven Anwendungsfälle und Anwendungen zu unterstützen, die von den beteiligten SEDs benötigt werden. Die Aufforderung zielt darauf ab, 5G-Best-Practice-Beacons in verschiedenen Sektoren zu unterstützen, die als Vorlagen für eine mögliche Replikation mit anderen Ressourcen oder im Rahmen anderer Programme (insbesondere der RRF) dienen können. Von diesen Projekten wird indirekt erwartet, dass sie die potenziellen Fähigkeiten und Vorteile von 5G-Netzen demonstrieren und somit die breitere und schnellere Einführung und Übernahme von 5G in ganz Europa fördern. Die Projekte werden auch dazu beitragen, die Grundlage für die Entwicklung von "Leitmärkten" für 5G- und Cloud-to-Edge-Systeme zu schaffen, die sich letztlich auf Technologien und Normen stützen, die im Rahmen anderer EU-Programme, insbesondere des Programms "Digitales Europa" und "Horizont Europa", entwickelt wurden. Der indikative Umfang des CEF-Beitrags zur Finanzierung der einzelnen Projekte wird voraussichtlich zwischen 300 000 EUR und 4 Mio. EUR liegen. Diese Spanne der Projektgröße ist nur ein Richtwert, da das Budget vom Umfang und den Zielen des Vorschlags abhängt und auf den Kosten basiert, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind. Umfang: Die CEF-Finanzierung deckt die Einführung von 5G-Infrastrukturelementen ab, die für die Umsetzung innovativer Anwendungsfälle durch öffentliche Behörden und Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erforderlich sind. Die im Rahmen der Aufforderung geförderten Vorschläge müssen sich auf Leistungsmerkmale der 5G-Technologie stützen, die für die Umsetzung eines oder mehrerer Anwendungsfälle unerlässlich sind, die es der betreffenden Behörde oder dem/den betreffenden Anbieter(n) von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ermöglichen, neue oder effizientere Dienste anzubieten. Die Einrichtung oder Aufrüstung von Backhaul- und Zugangsnetzen, die die Räumlichkeiten, in denen das 5G-geförderte Projekt durchgeführt werden soll, mit öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen verbinden, steht nicht im Mittelpunkt dieser Aufforderung. Grundsätzlich sollte ein Gigabit-Zugangsnetz, das das Projekt anbindet, entweder bereits bestehen oder parallel zum Projekt geplant werden. Der Vorschlag kann jedoch eine begrenzte Investition zur Vervollständigung oder Aufrüstung eines solchen Zugangs beinhalten (in der Größenordnung von 10 % der gesamten förderfähigen Kosten). Wenn es für die Umsetzung des Anwendungsfalls erforderlich ist, kann das Projekt außerdem die Zusammenschaltung mit föderierten Cloud- und Edge-Computing-Infrastrukturen umfassen9. In beiden Fällen müssen diese Investitionen notwendig sein, um die Durchführung des 5G-Projekts im Zusammenhang mit der Tätigkeit der öffentlichen Behörde des vom Vorschlag betroffenen Anbieters von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu unterstützen. Darüber hinaus darf die CEF-Finanzierung im Rahmen dieser Höchstgrenze von 10 % nicht die Nettokosten übersteigen, die für die Einrichtung des Backhaul-/Zugangsnetzes oder der Cloud-/Edge-Computing-Infrastruktur im Zusammenhang mit dem betreffenden 5G-Anwendungsfall anfallen. Die Vorschläge müssen die Verfügbarkeit der erforderlichen Kofinanzierung für die Einrichtung der 5G-Konnektivität sowie die Finanzierung aller Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des gesamten 5G-Anwendungsfallprojekts (z. B. Endnutzergeräte, Sensoren, Konnektivitätsabonnements usw.) nachweisen, die nicht unter diese Aufforderung fallen. Die Projekte müssen außerdem nachweisen, dass die Infrastruktur vorausschauend und zukunftssicher auf der Grundlage modernster Protokolle und Normen, wie IPv6, betrieben wird. Der Begünstigte ist der/die Betreiber, der/die das 5G-Netz aufbaut/aufbauen und den von einer oder mehreren Behörden oder Anbietern von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse geforderten Konnektivitätsdienst bereitstellt/bereitstellen. Letztere sind die Endnutzer der durch das Projekt geförderten Konnektivität und sollten sich (obwohl sie nicht für den Aufbau der Netzinfrastruktur zuständig sind) gemeinsam mit dem/den oben genannten Betreiber(n) für diese Aufforderung bewerben und dabei (als Teil des Antragsformulars Teil B) den/die innovativen 5G-Anwendungsfall/e beschreiben, den/die sie zu entwickeln planen. Die Beschreibung eines solchen Anwendungsfalls muss alle Elemente enthalten, die seine Durchführbarkeit belegen, insbesondere einen Hinweis auf die Verfügbarkeit von Diensten und Geräten, die zusätzlich zur Konnektivität erforderlich sind. Das Projekt muss in einem Gebiet angesiedelt sein, in dem kein 5G-Netz, das die für den unterstützten Anwendungsfall erforderliche Dienstqualität bieten kann, kommerziell verfügbar ist. Aus diesem Grund muss der Beschreibung des im vorigen Absatz genannten innovativen 5G-Anwendungsfalls eine Erklärung beigefügt werden, in der erklärt wird, dass die erforderliche 5G-Konnektivität am Standort des Endnutzers nach Überprüfung bei jedem der in dem Gebiet tätigen Mobilfunknetzbetreiber nicht kommerziell verfügbar ist. Darüber hinaus sollte jeder Vorschlag von den lokalen und/oder regionalen Behörden in dem Gebiet unterstützt werden, in dem die Einführung geplant ist. Diese Unterstützung kann in Form von Verwaltungsschreiben, Absichtserklärungen, Absichtserklärungen oder ähnlichen Unterstützungsdokumenten erfolgen und einen Hinweis darauf enthalten, dass den oben genannten Behörden keine Pläne für eine andere Art der öffentlichen Unterstützung für den Ausbau eines 5G-Netzes bekannt sind. Weitere Informationen zum Anwendungsbereich, einschließlich der Anforderungen an die digitale Sicherheit, entnehmen Sie bitte dem Aufforderungsdokument. Erwartete Auswirkungen: Es wird erwartet, dass die CEF-Förderung die Einführung von 5G-Konnektivität für die Bereitstellung innovativer Dienste beschleunigt und gleichzeitig zu einer breiteren Einführung und Nutzung von 5G beiträgt. Solche Dienste können dazu beitragen, die Gesamtwirtschaft nach der COVID-Krise wieder anzukurbeln und den Übergang zu einer intelligenten Bereitstellung von Diensten im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal zu unterstützen. Solche 5G-gestützten Innovationen können Folgendes umfassen:
Neben der Unterstützung lokaler Innovationen beruht der EU-Mehrwert auch auf der Verbreitung der Erfahrungen, die durch die frühzeitige Übernahme konkreter 5G-Anwendungsfälle gewonnen werden. Dies wird dazu beitragen, Erkenntnisse zu gewinnen und die Reife von 5G-basierten Anwendungen in verschiedenen Sektoren zu erhöhen. Es wird erwartet, dass die Projekte einen Beitrag zu der speziellen Programmunterstützungsaktion leisten (siehe Abschnitt 5.3 des Arbeitsprogramms). Zu den wichtigsten Leistungsindikatoren für diese Aufforderung gehören die Zahl der neuen Nutzer der 5G-Netze und die Zahl der 5G-basierten Anwendungsfälle, die durch die Unterstützung der CEF Digital ermöglicht wurden. Die Begünstigten werden aufgefordert, ihr Wissen, ihre Errungenschaften und ihre Erfahrungen weiterzugeben, um den Bürgern die Vorteile von 5G anhand konkreter Beispiele für 5G-basierte Anwendungsfälle für Behörden oder Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aufzuzeigen. Es wird erwartet, dass die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Vorschläge eine breitere Einführung und Übernahme von 5G-Nutzungsbeispielen anregen werden. Dies könnte möglicherweise auch im Rahmen der RRF unterstützt werden, um bewährte Verfahren zu replizieren. Die Synergie mit der RRF könnte umfassendere "lokale digitale Übergangsprojekte" umfassen, bei denen die 5G-Konnektivität im Rahmen dieser Aufforderung (mit-)finanziert würde und die übrigen Module, die nicht von dieser Aufforderung abgedeckt werden (z. B. die Einführung lokaler Rechen-, Daten- oder anderer digitaler Kapazitäten und Lösungen), im Rahmen der RRF oder anderer Programme finanziert würden. |
Themen | Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation, Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Verwaltung & Governance, Wettbewerbsfähigkeit, KMU, Justiz, Sicherheit |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert) |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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Projektpartner Details | Die Vorschläge müssen von mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden, darunter mindestens:
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |