Call: Backbone-Konnektivität für Digital Global Gateways - Arbeiten
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Akronym | CEF-DIG |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Fazilität Connecting Europe - Digital" | Die zweite Generation der Fazilität "Connecting Europe" (CEF-2-Programm), Aktionsbereich "Digital" (2021-2027), zielt darauf ab, Investitionen in digitale Konnektivitätsinfrastrukturen von gemeinsamem Interesse zu unterstützen und zu fördern. Das Programm verfügt über ein Gesamtbudget von 2,065 Milliarden Euro, von denen 1,7 Milliarden Euro von der Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) verwaltet werden. Zu den Maßnahmen, die im Rahmen von CEF-2 Digital unterstützt werden sollen, gehören:
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Call | Backbone-Konnektivität für Digital Global Gateways - Arbeiten |
Beschreibung zu Call "Backbone-Konnektivität für Digital Global Gateways - Arbeiten" | Zielsetzung: Ziel dieser Aufforderung ist die Unterstützung des Aufbaus strategischer Netze als Teil der EU-Strategie für digitale globale Gateways, die zur Verbesserung der Qualität der Konnektivität innerhalb der Union und mit Drittländern beitragen. Der Aufbau kann im Rahmen dieser Aufforderung Unterseekabelsysteme, Satelliteninfrastrukturen und die Anbindung an Internetaustauschpunkte umfassen. Durch die Unterstützung des gezielten Aufbaus einer solchen Konnektivität wird die CEF Digital nicht nur eine positive Auswirkung auf die Stärkung der Konnektivitätskapazität haben, sondern auch auf die Stimulierung kommerzieller Angebote für Konnektivität. Der Zugang zu Backbone-Konnektivität ist in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. In bestimmten Regionen kann sich das Fehlen einer angemessenen Backbone-Konnektivität auf die Entwicklung und die von den Zugangsnetzen erbrachten Dienstleistungen auswirken und zu Ungleichgewichten bei den Dienstleistungspreisen führen, sowohl für die Netzbetreiber in diesen Regionen als auch für deren Einwohner. Insbesondere die Anbindungssituation für Mitgliedstaaten, die selbst Inseln sind und/oder Inseln als Teil ihres Hoheitsgebiets haben, unterscheidet sich erheblich von der anderer Mitgliedstaaten. Für abgelegene Gebiete wie Inseln, Regionen in äußerster Randlage und überseeische Länder und Gebiete können die kommerziellen Preise und sonstigen Bedingungen für die Backbone-Anbindung die uneingeschränkte Beteiligung von Bürgern und Unternehmen an der digitalen europäischen Wirtschaft behindern. In solchen Gebieten können die Marktkräfte allein möglicherweise nicht alle diese Herausforderungen bewältigen. Infolgedessen könnten bestimmte Gebiete unterversorgt bleiben oder höhere Preise für den Zugang zur Backbone-Konnektivität zahlen müssen. Umfang: In diesem Bereich wird die Einrichtung von Backbone-Konnektivität für Strecken innerhalb der Mitgliedstaaten, zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen der EU und Drittländern, einschließlich abgelegener Gebiete, unterstützt:
CEF Digital wird keine Projekte unterstützen, die Strecken betreffen, die bereits von mindestens zwei bestehenden oder glaubhaft geplanten Unterseekabeln bedient werden, da davon ausgegangen wird, dass die Redundanz durch die beiden Infrastrukturen gewährleistet ist. Nur bei Projekten, die Gebiete betreffen (z. B. kleine Inseln oder Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte), in denen der Bedarf an Backbone-Konnektivität über eine Satelliteninfrastruktur gedeckt werden kann, wird das Vorhandensein einer solchen Infrastruktur bei der Bewertung des Mangels an Redundanz berücksichtigt. Die Vorschläge zu diesem Thema müssen sich auf Arbeiten beziehen, können aber auch Studien umfassen:
Bei der Bewertung der Vorschläge werden diejenigen bevorzugt, die Dritten einen besseren Zugang auf Vorleistungsebene bieten. Die Vorschläge müssen daher eine Beschreibung darüber enthalten, ob oder wie sie Dritten Zugang auf Vorleistungsebene gewähren wollen. In dieser Beschreibung können unter anderem die Palette der Zugangsprodukte, die Dauer des Zugangs, die Methode zur Festlegung der Zugangspreise und das Geschäftsmodell (nur Großkundenzugang oder andere) angegeben werden. Diese Angaben werden bei der Bewertung des Vorschlags berücksichtigt, insbesondere um die erwarteten Auswirkungen auf den Wettbewerb zu beurteilen. Die Begünstigten können die Form von Konsortien annehmen, zu denen (lokale) Betreiber, Versorgungsunternehmen, (lokale) Behörden, Investoren und Verkäufer gehören. In allen Vorschlägen muss beschrieben werden, wer nach Abschluss des Projekts Eigentümer der geförderten Infrastruktur ist und wie die Dienste erbracht werden sollen, einschließlich der Geschäftsmodelle. Insbesondere sind in den Vorschlägen alle Vorkehrungen zu treffen, die eine diskriminierungsfreie Bereitstellung von Diensten für die Zugangssuchenden gewährleisten, sowie die operativen Beziehungen zwischen den verschiedenen Teilnehmern der Wertschöpfungskette für die Erbringung von Diensten zu erläutern. Vorschläge, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, können synergetische (ergänzende) Elemente enthalten, die sich auf einen anderen Sektor des CEF-Programms beziehen, z. B. Energie und Verkehr, wenn diese synergetischen Elemente es ermöglichen, den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen der Maßnahme erheblich zu verbessern. Eine Kofinanzierung durch die CEF ist möglich, solange die Kosten für diese Synergieelemente 20 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Erwartete Auswirkungen: Die erwarteten Vorteile gehen über die unmittelbar mit den geförderten Projekten verbundenen Vorteile hinaus und tragen dazu bei, die digitale Kluft zu überbrücken und einen umfassenden Zugang zu Gigabit-Netzen für alle Bürger und Unternehmen in der EU zu gewährleisten. Darüber hinaus kann diese Konnektivitätsinfrastruktur die Umsetzung anderer im Rahmen der CEF Digital geförderter Themen, wie die Verfügbarkeit von HPC-bezogenen Einrichtungen usw., erleichtern. |
Themen | Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation, Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Verwaltung & Governance, Wettbewerbsfähigkeit, KMU |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |