Call: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes
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Akronym | CERV |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte" | Das Programm zielt allgemein – insbesondere durch die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und anderer Akteure, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind, und durch die Förderung der bürgerschaftlichen und demokratischen Teilhabe – auf den Schutz und die Förderung der in den Verträgen, der Charta und den geltenden internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechte und Werte ab, um offene, auf Rechten beruhende, demokratische, gleichberechtigte und inklusive Gesellschaften, die auf der Rechtsstaatlichkeit aufbauen, aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Entsprechend der allgemeinen Zielsetzung verfolgt das Programm die folgenden spezifischen Ziele, die bestimmten Aktionsbereichen entsprechen:
Aktionsbereich Werte der Union Der Aktionsbereich Werte der Union konzentriert sich auf den Schutz und die Förderung der Rechte und die Sensibilisierung für die Rechte, indem Organisationen der Zivilgesellschaft, die diese Rechte auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene fördern und pflegen, finanziell unterstützt werden, wodurch auch die Werte der Union und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit verstärkt geschützt und gefördert werden und zum Aufbau einer demokratischeren Union, zum demokratischen Dialog, zu Transparenz und zu verantwortungsvoller Verwaltung beigetragen wird. Aktionsbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung Aktionsbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung konzentriert sich auf Folgendes:
Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe Der Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe konzentriert sich auf Folgendes:
Aktionsbereich Daphne Der Aktionsbereich Daphne konzentriert sich auf Folgendes:
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Call | Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes |
Beschreibung zu Call "Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes" | Ziel: Unterstützung, Förderung und Umsetzung einer umfassenden Politik zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes. Unterstützte politische Initiativen: EU-Strategie für die Rechte des Kindes. Umfang: Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird zur Umsetzung des ersten Themenbereichs der EU-Kinderrechtsstrategie beitragen - Beteiligung am politischen und demokratischen Leben: eine EU, die Kinder befähigt, aktive Bürger und Mitglieder demokratischer Gesellschaften zu sein. Diese Priorität zielt darauf ab, die von der Kommission auf europäischer Ebene unternommenen Anstrengungen mit denen in den EU-Mitgliedstaaten zu verstärken. Die Aufforderung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit und die Wirkung von (bestehenden oder zu schaffenden) Mechanismen zur Beteiligung von Kindern an Entscheidungsprozessen auf lokaler und nationaler Ebene zu stärken. Daher ist bei dieser Aufforderung eine starke Einbindung lokaler, regionaler und nationaler Behörden von entscheidender Bedeutung, da dies zur Nachhaltigkeit der Ergebnisse beiträgt und für mehr systemische Veränderungen sorgt. Erreicht werden kann dies durch die Bereitstellung angemessener Ressourcen für neue und bestehende Mechanismen der Kinderbeteiligung, durch Aufklärung über Staatsbürgerschaft, Gleichberechtigung und Beteiligung an demokratischen Prozessen in Schulen, durch den Aufbau von Kapazitäten für Erwachsene, wie sie sich auf sinnvolle Weise an Diskussionen mit Kindern beteiligen können, sowie durch Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für Kinder. Schulen sind ein natürliches Umfeld, in dem Kinder gemeinsam mit Gleichaltrigen partizipatorische Aktivitäten ausüben und pflegen und die Auswirkungen ihres Engagements auf ihr tägliches Leben erfahren können. Es gibt bereits eine Fülle von bewährten Verfahren zur Einrichtung von Schulbeiräten, Räten oder nationalen Schülervertretungen. Daher richtet sich dieser Aufruf auch an Schulen, um sie bei ihren Bemühungen zu unterstützen, ein sicheres, förderliches und sinnvolles Umfeld zu schaffen und Kinder in den Schulalltag und die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Sensibilisierung für Kinderrechte ist eine Voraussetzung für eine wirksame und sinnvolle Beteiligung von Kindern, insbesondere für die Gewährleistung des Rechts des Kindes, gehört zu werden und Gehör zu finden. Kinder, Fachleute, die mit und für Kinder arbeiten, die Medien, die Öffentlichkeit, Politiker und Entscheidungsträger müssen die Rechte des Kindes kennen, um das Recht, gehört zu werden, wirksam umzusetzen. Erwartete Wirkung
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Themen | Justiz, Sicherheit, Gleichberechtigung, Menschenrechte, Menschen mit Behinderung, Soziale Inklusion, Integration in die Gesellschaft, Europäische Bürgerschaft, Shared Services, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Kinder & Jugend, Bildung & Erziehung, Demographischer Wandel, Migration, Gesundheit, Soziale Angelegenheiten, Sport |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, NGO / NPO, Staatsregierung, Universität/(Fach)Hochschule, Verein, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert) |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
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Projektpartner Details | Um förderfähig zu sein, müssen gewinnorientierte Organisationen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten Organisationen ohne Erwerbszweck einreichen, und die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |