Call: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive Blaue Wirtschaft
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Programm | |
Akronym | HORIZON-CL6-GOVERNANCE |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal" | Transformative Veränderungen, wie sie im Rahmen des Green Deal erforderlich sind, sind dynamische Prozesse, die eine angemessene Governance erfordern. Um eine Koordination und gemeinsame Entscheidungsfindung zu gewährleisten, benötigt die Governance mehrere Kanäle und Netzwerke, die leicht verfügbare Daten und Informationen aus verschiedenen Quellen bereitstellen. F&I-Aktivitäten im Rahmen dieses Ziels zielen auf beides ab: die Erprobung neuer Wege zur Steuerung des Transformationsprozesses und die Modernisierung der Governance, insbesondere durch die Bereitstellung und Zugänglichkeit von Informationen und Wissen. R&I für die Governance zur Unterstützung des Green Deal soll Erkenntnisse über institutionelle Barrieren wie Lock-ins, Pfadabhängigkeit, politische und kulturelle Trägheit, Machtungleichgewichte und regulatorische Unstimmigkeiten oder Schwächen liefern. Innovative Governance, die die Ziele des Green Deals unterstützt, muss die Resilienz gegenüber anhaltenden Schocks und Störungen sowohl global als auch in Europa erkennen, bewältigen und fördern, seien diese klimatisch, ökologisch, wirtschaftlich, sozial, geopolitisch oder gesundheitlich bedingt. Kritische Risikobewertungs- und -minderungsstrategien müssen einbezogen werden, einschließlich der Diversifizierung von Infrastrukturen, Ressourcen und Wissen durch mehr Selbstversorgung und Autonomie. Die Nutzung, Aufnahme, Bereitstellung und Verwertung von Umweltbeobachtungen [[Die Fähigkeit zur Umweltbeobachtung, einschließlich weltraumgestützter, in-situ-gestützter (Luft, Meer, Land) Beobachtung und Bürgerbeobachtung]] sowie digitaler Lösungen, bewertet nach dem "Do-no-harm"-Prinzip des Green Deal, ist der Schlüssel für innovative Governance-Modelle und eine stärker wissenschaftsbasierte Politikgestaltung, -umsetzung und -überwachung. Um die Auswirkungen von F&I vor Ort zu maximieren und Verhaltensänderungen und sozioökonomische Veränderungen auszulösen, sollten das Wissen und die Innovationen, die im gesamten Cluster produziert werden, weitreichend an die Hauptakteure der relevanten Sektoren des Clusters verbreitet werden. Insbesondere das landwirtschaftliche Wissens- und Innovationssystem (AKIS) muss gestärkt werden, um die erforderlichen transformativen Veränderungen zu beschleunigen. Daten und Informationen, die durch Umweltbeobachtung gewonnen werden, sind von großem Wert für die Beurteilung des Zustands des Planeten und liefern entscheidende Informationen zur Unterstützung des Green Deal und des klimatischen und ökologischen Übergangs. Die Integration dieser Informationen aus verschiedenen Quellen (weltraumgestützte, luftgestützte einschließlich Drohnen, In-situ- und Bürgerbeobachtungen) mit anderen relevanten Daten und Erkenntnissen bei gleichzeitiger Sicherstellung von (besser) zugänglichen, interoperablen oder verteilbaren Informationen liefert Informationen, die für die Gestaltung der Richtung der Entwicklung von Politiken im breiten Kontext von Cluster 6 von Horizont Europa erforderlich sind. Eine enge Verbindung zum europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus (in Cluster 4) und zum Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) sowie die Unterstützung der Gruppe für Erdbeobachtung (GEO), ihrer europäischen Regionalinitiative (EuroGEO) und des Globalen Überwachungssystems für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) ist für Themen der Umweltbeobachtung unter diesem Ziel vorgesehen. R&I-Aktivitäten, die für Ozeane, Meere und Küstengewässer relevant sind, werden die UN-Dekade "Ozeanwissenschaft für nachhaltige Entwicklung" und die UN-Dekade "Wiederherstellung", die G7-Initiative "Zukunft der Meere und Ozeane", die kommissionsübergreifende Initiative "Destination Earth", das europäische Global Ocean Observing System (EOOS) und die GOOS 2030-Strategie ergänzen und unterstützen. Die digitale Innovation soll in Ergänzung zu den Aktivitäten von Cluster 4 und des Programms "Digitales Europa" Vorteile für Bürger, Unternehmen, Forscher, die Umwelt, die Gesellschaft insgesamt und die Politik bringen. Das Potenzial der laufenden digitalen Transformation und ihre weiteren positiven und negativen Auswirkungen müssen im Hinblick auf die künftige Gestaltung und Umsetzung von Politik, Governance und Lösungsentwicklung besser verstanden und überwacht werden Diese Destination wird innovative digitale und datenbasierte Lösungen entwickeln, um Gemeinden und die Gesellschaft im Allgemeinen sowie die für diesen Cluster relevanten Wirtschaftssektoren bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen zu unterstützen. F&I-Aktivitäten werden einen Mehrwert für das Wissen und die Kosteneffizienz innovativer Technologien in und über die Sektoren Primärproduktion, Nahrungsmittelsysteme, Bioökonomie, Ozean und Biodiversität hinweg schaffen. Wissen und Beratung aller für dieses Cluster relevanten Akteure sind der Schlüssel zur Verbesserung der Nachhaltigkeit. Zum Beispiel haben Primärproduzenten einen besonderen Bedarf an unparteiischer und maßgeschneiderter Beratung zu nachhaltigen Managemententscheidungen. Wissens- und Innovationssysteme sind der Schlüssel zur Verbesserung der Ko-Kreation und damit zur Beschleunigung der Innovation und der Übernahme von Ergebnissen, die zur Erreichung der Ziele und Vorgaben des Green Deal erforderlich sind. Dies beinhaltet die Förderung von interaktiver Innovation und Miteigentümerschaft an den Ergebnissen durch die Nutzer sowie die Stärkung von Synergien mit anderen EU-Fonds, insbesondere der GAP, die Stärkung des Multi-Akteurs-Ansatzes und die Einrichtung von strukturellen Netzwerken innerhalb nationaler/regionaler/lokaler AKISs. AKIS geht über die Landwirtschaft, den Ackerbau und den ländlichen Raum hinaus und umfasst die Bereiche Umwelt, Klima, Biodiversität, Landschaft, biobasierte Wirtschaft, Verbraucher und Bürger, d.h. alle Lebensmittel und biobasierten Systeme einschließlich der Verarbeitungs- und Vertriebsketten bis hin zum Verbraucher. Erwartete Auswirkungen Vorschläge für Themen unter dieser Destination sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu innovativer Governance und fundierter Entscheidungsfindung in der Politik für den grünen Übergang beizutragen, und zwar zu einer oder mehreren der folgenden Wirkungen:
Bei der Prüfung der Auswirkungen müssen die Vorschläge auch auf die Einhaltung des Grundsatzes "Do No Significant Harm" [[gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomie-Verordnung)]] geprüft werden, wonach die Forschungs- und Innovationstätigkeiten des Projekts keine Aktivitäten unterstützen oder durchführen sollten, die einem der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung einen erheblichen Schaden zufügen. Themen, die unter dieses Ziel fallen, werden Auswirkungen in den folgenden Bereichen haben: "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"; "Saubere und gesunde Luft, Wasser und Böden"; "Verbesserung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt an Land und im Wasser"; "Nachhaltige Lebensmittelsysteme vom Erzeuger bis zum Verbraucher an Land und auf See"; "Hochwertige digitale Dienste für alle" und "Eine wettbewerbsfähige und sichere Datenwirtschaft". Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der sozio-technischen Schnittstelle liegt und sozialen Wandel, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert. |
Call | Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive Blaue Wirtschaft |
Beschreibung zu Call "Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive Blaue Wirtschaft" | Erwartetes Ergebnis: Es wird erwartet, dass die Partnerschaft zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beiträgt: Im Einklang mit den Zielen der Prioritäten des Europäischen Green Deal und des Digitalen Europas wird der erfolgreiche Vorschlag zur Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der blauen Wirtschaft beitragen, indem er die Einführung innovativer Governance-Modelle unterstützt. Er wird auch dazu beitragen, die Schnittstellen zwischen der EU und der internationalen Wissenschaftspolitik in marinen und meeresbezogenen Bereichen sowie das Globale Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) zu stärken, indem er die weitere Einführung und Nutzung von Umweltbeobachtungsdaten und -produkten sowie von digitalen und Datentechnologien unterstützt.
Umfang: Europas Meere und Ozeane machen nicht an nationalen Grenzen halt, ebenso wenig wie die Herausforderungen, denen sie sich stellen müssen. Viele der Probleme betreffen alle europäischen Meere und den Atlantik, ja sogar die ganze Welt. Es sind große Anstrengungen erforderlich, um die Meereswissenschaft, die Forschung, die technologischen Entwicklungen und die Innovation voranzutreiben, um die Meere zu schützen, die Widerstandsfähigkeit ihrer Ökosysteme zu erhöhen und eine starke, nachhaltige blaue Wirtschaft sowie eine wissenschaftlich fundierte Meeresraumplanung unter Einbeziehung aller Beteiligten zu gewährleisten. Keine Nation kann dies allein bewältigen und die Investitionen in Forschung, Technologie und Innovation tätigen, die erforderlich sind, um neue Entwicklungen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu steuern. Viele der identifizierten Forschungsprioritäten und -aktivitäten der EU und der einzelnen Länder sind ähnlich und müssen daher für alle europäischen Meere und Ozeane angeglichen werden. Bestehende und neue Finanzierungsströme aus nationalen, öffentlichen und privaten Quellen müssen zusammen mit EU-Mitteln gebündelt werden, um die Anstrengungen zu maximieren und Effizienzgewinne zu erzielen. Um diese Fragen anzugehen, wurden für den Atlantik, das Mittelmeer, die Ostsee, die Nordsee und das Schwarze Meer meeresbeckenspezifische Forschungs- und Innovationsagenden (RIAs) entwickelt. Es muss ein wirkungsorientierter und kohärenter Ansatz entwickelt werden, um alle diese Forschungs- und Innovationsagenden zu kombinieren und die europäische Landschaft zu strukturieren, damit gemeinsame Probleme gemeinsam angegangen und nationale Meeresstrategien in kohärenter Weise entwickelt werden können. Die Partnerschaft soll die Transformation der blauen Wirtschaft in Europa hin zu einem klimaneutralen Status bis 2050 katalysieren. Durch die Abstimmung nationaler, regionaler und EU-F&I-Prioritäten und die Zusammenführung von Wissenschaft, Industrie, Verwaltung und Gesellschaft soll sie Wissen und Lösungen für eine nachhaltige blaue Wirtschaft liefern. Als Antwort auf nationale und EU-politische Ziele (z. B. Europäischer Green Deal, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) sollte die Partnerschaft darauf abzielen, einen gesunden Ozean, eine nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft und das Wohlbefinden der Bürger zu erreichen. Die Partnerschaft sollte mehr wissenschaftliche Beiträge leisten, die in einem rechtlichen/regulatorischen Kontext anwendbar sind und sich auf die biologische Vielfalt, die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Verschmutzung, einschließlich Eutrophierung, Lärm, Meeresmüll und gefährliche Stoffe, beziehen, und sie sollte die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch Regulierungsbehörden und politische Entscheidungsträger erleichtern und so einen Beitrag zur EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, zur Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", zur Mission im Bereich "Ozean, Meere und Gewässer", zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und zum Ziel der Nullverschmutzung leisten. Die Partnerschaft soll technologische, naturbasierte, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Innovationen fördern und neue Planungs-, Governance-, Geschäfts- und Finanzierungsmodelle erproben. Sie soll auch zur künftigen EU-Initiative zur Ozeanbeobachtung, zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Ozeandatenraums, zum digitalen Zwilling des Ozeans und zur Umsetzung des Europäischen Ozeanbeobachtungssystems (EOOS) beitragen. Die Partnerschaft sollte den Schwerpunkt auf die Entwicklung von ganzheitlichen, integrierten, systemischen und sektorübergreifenden Ansätzen für das gesamte Einzugsgebiet oder für ganz Europa legen und Prozesse der gemeinsamen Schaffung unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen und Akteure fördern, dabei aber operativ handhabbar bleiben. Sie sollte lokale, regionale und nationale Behörden, Industrie und Unternehmen, einschließlich KMU, Wissenseinrichtungen und Bürger durch offene Wissenschaft und eine integrative Verwaltung, Politik und Entscheidungsfindung einbeziehen. Es sollte das gesamte Potenzial der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH), der sozialen Innovation und des bürgerschaftlichen Engagements nutzen, um ein Portfolio von Lösungen, Maßnahmen und Instrumenten zu entwickeln und deren Vervielfältigung und Ausweitung zu erleichtern. Insbesondere sollte dieses Thema den effektiven Beitrag der SSH-Disziplinen einbeziehen. Es sollte dazu beitragen, die Lebensqualität und die langfristigen sozioökonomischen Aussichten von Küstengemeinden, einschließlich Frauen, junger Menschen und der am stärksten gefährdeten Gruppen wie der indigenen Bevölkerung, im Kontext größerer Übergänge und zunehmender Bedrohungen für Klima, Ressourcen und Gesundheit zu verbessern, auch durch die Erhöhung ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen wie der COVID-19-Pandemie. Im Einklang mit der politischen Vision der Europäischen Kommission, niemanden zurückzulassen, sollte die große Vielfalt und Heterogenität des sozioökonomischen, technologischen, institutionellen, innovativen und qualifizierten Potenzials berücksichtigt werden. Die Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft sollte durch ein gemeinsames Programm von Aktivitäten mit hoher Wirkung, Relevanz und Kapazitätsaufbau umgesetzt werden, das von der Forschung bis hin zu Koordinierungs- und Vernetzungsaktivitäten, einschließlich Ausbildungs-, Demonstrations-, Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten in allen Forschungs- und Innovationsprojekten der Partnerschaft reicht. Der Schwerpunkt sollte auf Aufforderungen zur Demonstration, zum Upscaling und zur Erprobung liegen. Um eine wirksame und reibungslose Umsetzung zu gewährleisten, sind drei spezielle Säulen von Aktivitäten innerhalb der Partnerschaft erforderlich:
Diese Aktivitäten sollten entlang der folgenden Hauptbausteine von Aktivitäten strukturiert werden:
In Anbetracht der globalen Dimension der Meerespolitik werden die Mitgliedschaft und andere Modalitäten der Beteiligung von Organisationen und Einrichtungen in nicht assoziierten Drittländern nachdrücklich gefördert, insbesondere von wichtigen Partnern, die an die verschiedenen Meeresbecken der EU angrenzen. Die internationale Zusammenarbeit sollte dazu beitragen, Strategien und Forschungspläne aufeinander abzustimmen, die Sammlung, Überwachung und gemeinsame Nutzung von Daten sowie den Zugang zu Infrastrukturen zu verbessern, bewährte Verfahren für die Meerespolitik zu fördern, den Austausch und Export von Schlüsseltechnologien zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit neuen Ländern außerhalb Europas schrittweise zu öffnen. Sie sollte das starke Engagement der EU für die UN-Dekade der Meereswissenschaften, die G7-Initiative zur Zukunft der Meere und Ozeane, die All-Atlantic Ocean Research Alliance, die BLUEMED-Initiative, die Schwarzmeersynergie und andere internationale Initiativen unterstützen. Die Partnerschaft soll sich auf den Atlantik, die Ostsee, die Nordsee, das Mittelmeer und das Schwarze Meer erstrecken. Es wird erwartet, dass sie alle relevanten öffentlichen maritimen Finanzierungsorganisationen und Ministerien aus den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern als Kernmitglieder einschließt und ihnen offen steht, in enger Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, einschließlich KMU und Stiftungen. Geeignete Verbindungen zu anderen relevanten Ministerien und Organisationen, einschließlich der Zivilgesellschaft, werden hergestellt werden. Von den Partnern wird erwartet, dass sie finanzielle Beiträge und/oder Sachleistungen für die Governance-Struktur, die gemeinsamen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und andere gezielte Umsetzungsmaßnahmen und Bemühungen um die nationale Koordinierung bereitstellen. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft EU-, nationale und regionale Kapazitäten mobilisiert, um Investitionen, auch aus dem privaten Sektor, zu mobilisieren, die Skalierbarkeit und Marktzugänglichkeit der entwickelten Lösungen zu verbessern und damit die Rentabilität der Investitionen zu erhöhen. Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und die Möglichkeiten für Wissensinvestitionen zu nutzen, wird erwartet, dass die Partnerschaft eine enge Zusammenarbeit und Synergien mit anderen vorgeschlagenen europäischen Partnerschaften fördert, insbesondere mit den Partnerschaften "Rettung der biologischen Vielfalt zum Schutz des Lebens auf der Erde", "Sichere und nachhaltige Lebensmittelsysteme", "Wassersicherheit für den Planeten (Water4All)", "Emissionsfreier Transport auf dem Wasser", "Clean Energy Transition" und anderen, wo dies relevant ist, sowie mit der EIT Climate KIC und dem EIT FOOD. Die Partnerschaft wird auch mit den einschlägigen Zielen der Mission im Bereich "Ozeane, Meere und Gewässer" verbunden sein. Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie die Art und Weise der Umsetzung solcher Kooperationen detailliert beschreiben. Die Vorschläge sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen zusammenführen, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Hauptaktivitäten dieser Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können. Daher findet der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von 60 000 EUR keine Anwendung. Es wird davon ausgegangen, dass die Partnerschaft jährlich gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen organisiert und daher ausreichend Zeit für die Durchführung der kofinanzierten Projekte einplanen sollte. Der EU-Beitrag für diese Maßnahme wird in jährlichen Tranchen von etwa 20-30 Mio. EUR umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden der europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie anderer Fonds wie LIFE, dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) und dem Instrument für Nachbarschaftspolitik, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (NDICI) während der Umsetzung der Partnerschaft würde dazu beitragen, die Umsetzung der Projektergebnisse zu verbessern und die weitere Inanspruchnahme zu unterstützen und zu erleichtern. Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in künftige Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiterhin zu unterstützen. |
Themen | Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Grüne Technologien & Green Deal, Verwaltung & Governance, Land- & Forstwirtschaft. Fischerei, Ernährung, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Ländliche Entwicklung, Regionalentwicklung & Regionalplanung, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation, Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Wettbewerbsfähigkeit, KMU, Gleichberechtigung, Menschenrechte, Menschen mit Behinderung, Soziale Inklusion, Demographischer Wandel, Migration, Beschäftigung & Arbeitsmarkt |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Öffentliche Einrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Staatsregierung |
Antragsteller Details | förderfähige Nicht-EU-Länder:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms gibt es keine mit Horizont Europa assoziierten Länder. In Anbetracht des Interesses der Union, die Beziehungen zu den mit Horizont 2020 assoziierten Ländern grundsätzlich beizubehalten, wird erwartet, dass die meisten mit Horizont 2020 assoziierten Drittländer mit Horizont Europa assoziiert werden, um eine ununterbrochene Kontinuität zwischen Horizont 2020 und Horizont Europa zu gewährleisten. Darüber hinaus können auch andere Drittländer während der Laufzeit des Programms mit Horizont Europa assoziiert werden. Für die Zwecke der Förderbedingungen werden Antragsteller, die in mit Horizont 2020 assoziierten Ländern oder in anderen Drittländern, die über eine Assoziierung mit Horizont Europa verhandeln, ansässig sind, wie Einrichtungen behandelt, die in einem assoziierten Land ansässig sind, wenn das Assoziierungsabkommen von Horizont Europa mit dem betreffenden Drittland zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gilt.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. Sonderfälle:
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Projektpartner Details | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |