Call: Intelligente Anwendungen für den Verkehr - Daten - Studien
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Akronym | CEF-T |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Fazilität Connecting Europe für Verkehr" | Die Fazilität "Connecting Europe" (CEF) für Verkehr ist das Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der europäischen Verkehrsinfrastrukturpolitik. Sie zielt darauf ab, Investitionen in den Bau neuer Verkehrsinfrastrukturen in Europa oder in die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastrukturen zu unterstützen. Die politischen Ziele der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V) sehen vor:
CEF Verkehr konzentriert sich auf grenzüberschreitende Projekte und Projekte zur Beseitigung von Engpässen oder zur Überbrückung fehlender Verbindungen in verschiedenen Abschnitten des Kernnetzes und des Gesamtnetzes (Link) sowie auf horizontale Prioritäten wie Verkehrsmanagementsysteme. Die CEF Verkehr unterstützt auch Innovationen im Verkehrssystem, um die Nutzung der Infrastruktur zu verbessern, die Umweltauswirkungen des Verkehrs zu verringern, die Energieeffizienz zu steigern und die Sicherheit zu erhöhen. |
Call | Intelligente Anwendungen für den Verkehr - Daten - Studien |
Beschreibung zu Call "Intelligente Anwendungen für den Verkehr - Daten - Studien" | Zielsetzung: Das allgemeine Ziel ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im Kern- und Gesamtnetz des TEN-V. Umfang: Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer ii) der CEF-Verordnung werden Studien im Zusammenhang mit den folgenden Maßnahmen gefördert:
Gegebenenfalls werden bei den oben genannten Maßnahmen die innovativen neuen Technologien und Lösungen in den Bereichen der intelligenten Anwendungen für den Verkehr berücksichtigt, die sich aus den Tätigkeiten von Horizont Europa ergeben. Die im Rahmen der CEF geförderten digitalen Plattformen müssen von allen Akteuren diskriminierungsfrei genutzt werden können. Die vorgesehene Laufzeit der Maßnahme sollte maximal 2-3 Jahre betragen. |
Themen | Mobilität & Verkehr, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Die Vorschläge sind einzureichen von:
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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