Call: Straßenverkehrssicherheit - Arbeiten oder gemischt (Kohäsionsländer)
Programm | |
Akronym | CEF-T |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Fazilität Connecting Europe für Verkehr" | Die Fazilität "Connecting Europe" (CEF) für Verkehr ist das Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der europäischen Verkehrsinfrastrukturpolitik. Sie zielt darauf ab, Investitionen in den Bau neuer Verkehrsinfrastrukturen in Europa oder in die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastrukturen zu unterstützen. Die politischen Ziele der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V) sehen vor:
CEF Verkehr konzentriert sich auf grenzüberschreitende Projekte und Projekte zur Beseitigung von Engpässen oder zur Überbrückung fehlender Verbindungen in verschiedenen Abschnitten des Kernnetzes und des Gesamtnetzes (Link) sowie auf horizontale Prioritäten wie Verkehrsmanagementsysteme. Die CEF Verkehr unterstützt auch Innovationen im Verkehrssystem, um die Nutzung der Infrastruktur zu verbessern, die Umweltauswirkungen des Verkehrs zu verringern, die Energieeffizienz zu steigern und die Sicherheit zu erhöhen. |
Call | Straßenverkehrssicherheit - Arbeiten oder gemischt (Kohäsionsländer) |
Beschreibung zu Call "Straßenverkehrssicherheit - Arbeiten oder gemischt (Kohäsionsländer)" | Zielsetzung: Das allgemeine Ziel ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im Kern- und Gesamtnetz des TEN-V. Umfang: Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer vii) der CEF-Verordnung werden folgende Aktionen unterstützt:
Gefördert werden nur Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bestehender Straßeninfrastrukturen, nicht jedoch der Bau neuer Straßeninfrastrukturen. Gefördert wird der Aufbau digitaler Infrastrukturen, wenn sie der Verbesserung der Straßen- und Tunnelsicherheit dienen oder die Behörden bei der Durchsetzung der Verkehrssicherheit unterstützen. Systemische Verbesserungen der eingebauten Sicherheit von Straßen werden unterstützt, wenn die Maßnahme auf den Ergebnissen der gezielten Verkehrssicherheitsinspektionen oder der netzweiten Verkehrssicherheitsbewertung gemäß Anhang IIa oder III der Richtlinie (EU) 2019/1936 (überarbeitet) beruht. Die vorgesehene Dauer der Maßnahme sollte maximal 4-5 Jahre betragen. |
Themen | Mobilität & Verkehr, Justiz, Sicherheit |
Fördergebiet | Bulgarien Estland Griechenland Kroatien Lettland Litauen Malta Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Herkunftsgebiet Antragsteller | Bulgarien Estland Griechenland Kroatien Lettland Litauen Malta Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Die Vorschläge sind einzureichen von:
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |