Call: Kernnetz Seehäfen - Studien (Kohäsionsländer)
Programm | |
Akronym | CEF-T |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Fazilität Connecting Europe für Verkehr" | Die Fazilität "Connecting Europe" (CEF) für Verkehr ist das Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der europäischen Verkehrsinfrastrukturpolitik. Sie zielt darauf ab, Investitionen in den Bau neuer Verkehrsinfrastrukturen in Europa oder in die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastrukturen zu unterstützen. Die politischen Ziele der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V) sehen vor:
CEF Verkehr konzentriert sich auf grenzüberschreitende Projekte und Projekte zur Beseitigung von Engpässen oder zur Überbrückung fehlender Verbindungen in verschiedenen Abschnitten des Kernnetzes und des Gesamtnetzes (Link) sowie auf horizontale Prioritäten wie Verkehrsmanagementsysteme. Die CEF Verkehr unterstützt auch Innovationen im Verkehrssystem, um die Nutzung der Infrastruktur zu verbessern, die Umweltauswirkungen des Verkehrs zu verringern, die Energieeffizienz zu steigern und die Sicherheit zu erhöhen. |
Call | Kernnetz Seehäfen - Studien (Kohäsionsländer) |
Beschreibung zu Call "Kernnetz Seehäfen - Studien (Kohäsionsländer)" | Zielsetzung: Ziel ist die Entwicklung von Infrastrukturprojekten in Seehäfen im Rahmen des Kernnetzes des TEN-V. Umfang: Studien in den wichtigsten Seehäfen in Bezug auf:
Studien im Zusammenhang mit der Infrastruktur für Kreuzfahrtschiffe werden nicht unterstützt, außer im Hinblick auf die landseitige Stromversorgung. Hinterlandanbindungen an die Seehäfen werden durch die jeweiligen Prioritäten der Verkehrsträger abgedeckt, können aber Teil einer einzigen Aktion sein (z.B. eine Aktion zur Verbesserung der Schienenanbindung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets). Die Basisinfrastruktur für die Entwicklung emissionsfreier oder emissionsarmer multimodaler Lösungen könnte eine Basisinfrastruktur zur Verbesserung der Verbindung zwischen dem Seeverkehr und der Binnenschifffahrt umfassen. Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer i) der CEF-Verordnung können Aktionen, die sich auf das Kernnetz beziehen, damit zusammenhängende Elemente des Gesamtnetzes umfassen, wenn dies zur Optimierung der Investition erforderlich ist. Diese Elemente können bis zu 10 % der gesamten förderfähigen Kosten der Aktion ausmachen und sind als separates Arbeitspaket vorzulegen. Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen von allen Betreibern diskriminierungsfrei genutzt werden können. Die vorgesehene Dauer der Aktion sollte maximal 2-3 Jahre betragen. |
Themen | Mobilität & Verkehr, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Fördergebiet | Bulgarien Estland Griechenland Kroatien Lettland Litauen Malta Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Herkunftsgebiet Antragsteller | Bulgarien Estland Griechenland Kroatien Lettland Litauen Malta Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Die Vorschläge sind einzureichen von:
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |