Call: Kernnetz Binnenwasserstraßen und Häfen - Arbeiten oder gemischt (Kohäsionsländer)
Programm | |
Akronym | CEF-T |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Fazilität Connecting Europe für Verkehr" | Die Fazilität "Connecting Europe" (CEF) für Verkehr ist das Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der europäischen Verkehrsinfrastrukturpolitik. Sie zielt darauf ab, Investitionen in den Bau neuer Verkehrsinfrastrukturen in Europa oder in die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastrukturen zu unterstützen. Die politischen Ziele der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V) sehen vor:
CEF Verkehr konzentriert sich auf grenzüberschreitende Projekte und Projekte zur Beseitigung von Engpässen oder zur Überbrückung fehlender Verbindungen in verschiedenen Abschnitten des Kernnetzes und des Gesamtnetzes (Link) sowie auf horizontale Prioritäten wie Verkehrsmanagementsysteme. Die CEF Verkehr unterstützt auch Innovationen im Verkehrssystem, um die Nutzung der Infrastruktur zu verbessern, die Umweltauswirkungen des Verkehrs zu verringern, die Energieeffizienz zu steigern und die Sicherheit zu erhöhen. |
Call | Kernnetz Binnenwasserstraßen und Häfen - Arbeiten oder gemischt (Kohäsionsländer) |
Beschreibung zu Call "Kernnetz Binnenwasserstraßen und Häfen - Arbeiten oder gemischt (Kohäsionsländer)" | Zielsetzung: Ziel ist die Entwicklung von Infrastrukturprojekten für die Binnenschifffahrt im Rahmen des Kernnetzes des TEN-V. Umfang: Arbeiten auf Binnenwasserstraßen, mit der Möglichkeit, Studien einzubeziehen, in Bezug auf:
Arbeiten an Binnenhäfen, mit der Möglichkeit, Studien einzubeziehen, in Bezug auf:
Unter wasserseitigen Infrastrukturausbauprojekten ist eine Infrastruktur zu verstehen, die die Schiffbarkeitskapazität im Sinne der Artikel 15 und 16 der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 erhöht oder die multimodale Anbindung des wasserseitigen Verkehrs verbessert. Dies schließt Infrastrukturen aus, die nicht unmittelbar der Schifffahrt zugutekommen. Nicht gefördert werden Infrastrukturen für Kreuzfahrtschiffe, außer für die landseitige Stromversorgung. Hinterlandanbindungen an die Binnenhäfen werden durch die jeweiligen Prioritäten der Verkehrsträger abgedeckt, können aber Teil einer einzigen Aktion sein (z.B. eine Aktion zur Verbesserung der Schienenanbindung innerhalb und außerhalb des Hafengebiets). Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer i) der CEF-Verordnung können Aktionen, die das Kernnetz betreffen, damit zusammenhängende Elemente des Gesamtnetzes umfassen, wenn dies zur Optimierung der Investition erforderlich ist. Diese Elemente können bis zu 10 % der gesamten förderfähigen Kosten der Aktion ausmachen und sind als separates Arbeitspaket vorzulegen. Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen von allen Betreibern diskriminierungsfrei genutzt werden können. Die vorgesehene Laufzeit der Aktion sollte maximal 4-5 Jahre betragen. |
Themen | Mobilität & Verkehr, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Fördergebiet | Bulgarien Estland Griechenland Kroatien Lettland Litauen Malta Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Herkunftsgebiet Antragsteller | Bulgarien Estland Griechenland Kroatien Lettland Litauen Malta Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Die Vorschläge sind einzureichen von:
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |