Call: Gesamtnetz Eisenbahn - Arbeiten oder gemischt
Programm | |
Akronym | CEF-T |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Fazilität Connecting Europe für Verkehr" | Die Fazilität "Connecting Europe" (CEF) für Verkehr ist das Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der europäischen Verkehrsinfrastrukturpolitik. Sie zielt darauf ab, Investitionen in den Bau neuer Verkehrsinfrastrukturen in Europa oder in die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastrukturen zu unterstützen. Die politischen Ziele der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V) sehen vor:
CEF Verkehr konzentriert sich auf grenzüberschreitende Projekte und Projekte zur Beseitigung von Engpässen oder zur Überbrückung fehlender Verbindungen in verschiedenen Abschnitten des Kernnetzes und des Gesamtnetzes (Link) sowie auf horizontale Prioritäten wie Verkehrsmanagementsysteme. Die CEF Verkehr unterstützt auch Innovationen im Verkehrssystem, um die Nutzung der Infrastruktur zu verbessern, die Umweltauswirkungen des Verkehrs zu verringern, die Energieeffizienz zu steigern und die Sicherheit zu erhöhen. |
Call | Gesamtnetz Eisenbahn - Arbeiten oder gemischt |
Beschreibung zu Call "Gesamtnetz Eisenbahn - Arbeiten oder gemischt" | Zielsetzung: Ziel ist die Entwicklung von Eisenbahninfrastrukturprojekten im Rahmen des TEN-V-Gesamtnetzes. Umfang: Arbeiten, mit der Möglichkeit, Studien einzubeziehen, zu folgenden Themen:
Bahnhöfe werden nicht gefördert, es sei denn, es handelt sich um Komponenten der Eisenbahninfrastruktur. Wenn die Aktion solche Komponenten umfasst, sind sie als separates Arbeitspaket vorzulegen. Ebenso wenig werden Tätigkeiten im Zusammenhang mit Klasse-B-Systemen unterstützt. Die Maßnahmen müssen den Bestimmungen der Richtlinie 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems (Richtlinie 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union, die die Richtlinie 2008/57/EG mit Wirkung vom 31. Oktober 2020 ersetzt (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 44)) und den zugehörigen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität entsprechen. Gegebenenfalls müssen die Maßnahmen auch mit der Angleichung der Betriebsverfahren über die Grenzen hinweg vereinbar sein, um eine möglichst effiziente Nutzung der geförderten Infrastruktur zu gewährleisten. Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen von allen Betreibern diskriminierungsfrei genutzt werden können. Die vorgesehene Dauer der Maßnahme sollte maximal 4-5 Jahre betragen. |
Themen | Mobilität & Verkehr, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Die Vorschläge sind einzureichen von:
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |