Call: Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - Einheitsbeiträge (Kohäsionsländer)
Programm | |
Akronym | CEF-T |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Fazilität Connecting Europe für Verkehr" | Die Fazilität "Connecting Europe" (CEF) für Verkehr ist das Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der europäischen Verkehrsinfrastrukturpolitik. Sie zielt darauf ab, Investitionen in den Bau neuer Verkehrsinfrastrukturen in Europa oder in die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastrukturen zu unterstützen. Die politischen Ziele der Transeuropäischen Netze für Verkehr (TEN-V) sehen vor:
CEF Verkehr konzentriert sich auf grenzüberschreitende Projekte und Projekte zur Beseitigung von Engpässen oder zur Überbrückung fehlender Verbindungen in verschiedenen Abschnitten des Kernnetzes und des Gesamtnetzes (Link) sowie auf horizontale Prioritäten wie Verkehrsmanagementsysteme. Die CEF Verkehr unterstützt auch Innovationen im Verkehrssystem, um die Nutzung der Infrastruktur zu verbessern, die Umweltauswirkungen des Verkehrs zu verringern, die Energieeffizienz zu steigern und die Sicherheit zu erhöhen. |
Call | Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - Einheitsbeiträge (Kohäsionsländer) |
Beschreibung zu Call "Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - Einheitsbeiträge (Kohäsionsländer)" | Zielsetzung: Ziel ist es, den Aufbau einer Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrs entlang des TEN-V-Netzes zu leisten. Umfang: Die Aktivitäten, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gefördert werden können, beziehen sich auf den Aufbau von Versorgungsnetzen für alternative Kraftstoffe, wie sie in Abschnitt 6.2.2 des mehrjährigen Arbeitsprogramms definiert sind. Die Infrastruktur wird in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/94/EU und der Verordnung 1315/2013 in Übereinstimmung mit den im Call-Dokument aufgeführten Anforderungen aufgebaut: Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus von Schnellladeinfrastruktur mit einer Mindestleistung von 150 kW, einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz, auf dem TEN-V-Straßennetz.
Kosten im Zusammenhang mit Fahrzeugen sind nicht förderfähig. |
Themen | Grüne Technologien & Green Deal, Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Mobilität & Verkehr |
Fördergebiet | Bulgarien Estland Griechenland Kroatien Lettland Litauen Malta Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Herkunftsgebiet Antragsteller | Bulgarien Estland Griechenland Kroatien Lettland Litauen Malta Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Die Vorschläge sind einzureichen von:
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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Call beginnt | 08.06.2022 |
Call endet | 10.11.2022 |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |