Call: Vorbereitende Studien für grenzüberschreitende EE-Projekte
Programm | |
Akronym | CEF-E |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Fazilität Connecting Europe für Energie" | Die Fazilität "Connecting Europe" (CEF) für Energie ist das EU-Finanzierungsprogramm zur Umsetzung der Politik der Transeuropäischen Netze für Energie. Sie zielt darauf ab, Investitionen in den Bau neuer grenzüberschreitender Energieinfrastrukturen in Europa oder in die Sanierung und Modernisierung bestehender Infrastrukturen zu unterstützen. Eine zukunftsweisende, moderne, sichere und intelligente Energieinfrastruktur ist der Schlüssel zur Verwirklichung des europäischen Green Deal. Der Rahmen für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) wird eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele der Union für 2030 und 2050 sein und gleichzeitig zur Sektor- und Marktintegration, zur Versorgungssicherheit und zum Wettbewerb beitragen. Die TEN-E-Politik konzentriert sich auf die Verknüpfung der Energieinfrastruktur der EU-Länder. Um den Energieinfrastrukturbedarf auf regionaler und europäischer Ebene zu decken, wurden in der TEN-E-Strategie neun vorrangige Korridore und drei vorrangige thematische Bereiche festgelegt. Das Programm der Fazilität "Connecting Europe" unterstützt die Durchführung von Projekten von gemeinsamem Interesse (PCI) in diesen vorrangigen Korridoren und Themenbereichen. Zu den drei vorrangigen Themenbereichen, die sich auf die gesamte EU beziehen, gehören die Einführung intelligenter Netze, Stromautobahnen und ein grenzüberschreitendes Kohlendioxid-Netz. Einsatz intelligenter Netze: Verstärkter Einsatz intelligenter Netze, um die Integration erneuerbarer Energien zu unterstützen und den Verbrauchern eine bessere Regulierung ihres Energieverbrauchs zu ermöglichen Stromautobahnen: Bau von Stromautobahnen - große Netze, die es ermöglichen, Strom über große Entfernungen quer durch Europa zu transportieren (z.B. von Windparks in der Nord- und Ostsee zu Speicheranlagen in Skandinavien und den Alpen) Grenzüberschreitendes Kohlendioxid-Netzwerk: Entwicklung der Transportinfrastruktur für abgeschiedenes CO2 durch spezielle thematische Gruppen. |
Call | Vorbereitende Studien für grenzüberschreitende EE-Projekte |
Beschreibung zu Call "Vorbereitende Studien für grenzüberschreitende EE-Projekte" | Zielsetzung: Auf der Grundlage der Bestimmungen des Artikels 7 und des Anhangs Teil IV der CEF-Verordnung sollen grenzüberschreitende EE-Projekte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Planung, der Entwicklung und der kosteneffizienten Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern und ihre Integration durch Energiespeicher erleichtern, mit dem Ziel, zur langfristigen Dekarbonisierungsstrategie der Union beizutragen, den Energiebinnenmarkt zu vollenden und die Versorgungssicherheit zu verbessern. Ziel der vorbereitenden Studien nach Artikel 7 Absatz 3 ist es, die Projektträger bei der Auswahl des besten Projektkonzepts und der Ausarbeitung der Kooperationsvereinbarung zu unterstützen, so dass Projekte gefördert werden können, bevor sie den Status eines grenzüberschreitenden Projekts im Bereich der erneuerbaren Energien erhalten haben. Umfang: Vorbereitende Studien im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der CEF-Verordnung ermöglichen die Unterstützung sowohl von EU-Mitgliedstaaten als auch von privaten Projektträgern, um Kooperationsideen voranzutreiben, eine Dynamik unter den beteiligten Akteuren zu schaffen und damit eine Pipeline von grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Projekten zu generieren. Sie ermöglicht eine gezielte Unterstützung des Projekts, bevor es in die Unionsliste der grenzüberschreitenden EE-Projekte aufgenommen wird. Der Zweck der Unterstützung für vorbereitende Studien besteht darin, die Hindernisse zu überwinden, die in der Vergangenheit die Durchführung von Kooperationsprojekten verhindert haben, wie z.B. die Ungewissheit über die Aufteilung von Kosten und Nutzen zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten oder die zusätzliche Komplexität der Einrichtung einer grenzüberschreitenden Förderung. Anträge, die sich auf vorbereitende Studien beziehen, müssen der CEF-Verordnung und den in dieser Aufforderung genannten besonderen Bedingungen entsprechen. Eine Studie nach Artikel 7 Absatz 3 kann als Vormachbarkeitsstudie angelegt sein. Die Fördermittel können auch für die technische, wirtschaftliche oder rechtliche Unterstützung beim Aufbau oder der Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Ziel der Auswahl des besten Projektkonzepts verwendet werden. Im Rahmen einer solchen vorbereitenden Studie ist es möglich, auch weitergehende systembezogene Aspekte abzudecken, z.B. die Integration zusätzlicher Speicherinvestitionen oder transport- und/oder digitalbezogener Investitionen für synergetische Elemente. Eine Studie gemäß Artikel 7 Absatz 3 kann dazu dienen, die möglichen Standorte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten (oder in Drittländern) zu sondieren (hauptsächlich durch Desktop-Studien), um die Aufnahmestaaten und die teilnehmenden Länder zu bestimmen, sowie andere Sondierungsaufgaben durchzuführen, die zur Bewertung der Gesamtkosten und des Nutzens des Projekts erforderlich sind. Sie sollte es ermöglichen, den zugrundeliegenden Kooperationsmechanismus zu ermitteln und zu formalisieren, und kann Aktivitäten zur Kommunikation und zur Einbeziehung von Interessengruppen umfassen. Die Studie kann auch die beste Form der Unterstützung untersuchen, wie z. B. das Auktions- und Ausschreibungssystem sowie alle Aspekte, für die die nationalen Netz-, Markt- und sonstigen Regeln in den teilnehmenden Mitgliedstaaten unterschiedlich sind und auf die man sich einigen müsste. Zu beachten ist, dass neben den in Abschnitt 7 genannten Ausnahmen für Antragsteller, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen müssen, die Notwendigkeit des Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht für Übertragungsnetzbetreiber gilt, die nach den Verfahren der Artikel 10 oder 11 der Richtlinie 2009/72/EG oder der Artikel 10 oder 11 der Richtlinie 2009/73/EG zertifiziert wurden, sowie für gemeinsame Unternehmen mit Sitz in der EU, die als öffentliche Einrichtungen gelten. Erwartete Auswirkungen: Es wird erwartet, dass grenzüberschreitende EE-Projekte zu einer kosteneffizienten Erreichung des Ziels für erneuerbare Energien bis 2030 in der EU (gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2018/2001/EG) und zur strategischen Einführung von Technologien für erneuerbare Energien beitragen und ein integraler Bestandteil des Rahmens für die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich erneuerbare Energien sind. |
Themen | Grüne Technologien & Green Deal, Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Kandidatenländer Potenzielle Kandidatenländer Staaten der EU Nachbarschaftspolitik Island Liechtenstein Norwegen |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Kandidatenländer Potenzielle Kandidatenländer Staaten der EU Nachbarschaftspolitik Island Liechtenstein Norwegen |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Die Vorschläge sind einzureichen von:
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
Besondere Fälle:
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |