Call: Lassen Sie die Natur die Arbeit machen: Wiederbegrünung von Landschaften zur Kohlenstoffbindung, Klimaanpassung und Förderung der biologischen Vielfalt
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Programm | |
Akronym | HE-CL5-D1 |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 1: Klimawissenschaften und Antworten für die Transformation zur Klimaneutralität" | Europa hat in der Klimawissenschaft eine Vorreiterrolle eingenommen und sollte seine Führungsposition beibehalten, um die EU-Politik sowie die internationalen Bemühungen um eine globale Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Einklang mit dem Pariser Abkommen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), einschließlich der Biodiversitätsziele, zu unterstützen. Die Weiterentwicklung der Klimawissenschaft und die weitere Verbreiterung und Vertiefung der Wissensbasis sind von wesentlicher Bedeutung, um den gesellschaftlichen Übergang zu einer klimaneutralen und klimaresistenten Gesellschaft bis 2050 sowie zu einem ehrgeizigeren Treibhausgasreduktionsziel bis 2030 zu gestalten. Dazu gehört Forschung, die unser Verständnis vergangener, gegenwärtiger und erwarteter zukünftiger Veränderungen des Klimas und seiner Auswirkungen auf Ökosysteme und die Gesellschaft fördert, Wissenslücken schließt und die Instrumente entwickelt, die eine kohärente Politik und die Umsetzung effektiver Lösungen zur Minderung und Anpassung unterstützen. Aufgrund des inhärenten internationalen Charakters dieses Themas wird die internationale Zusammenarbeit für Themen unter dieser Bestimmung gefördert. Die unter diesem Abschnitt durchgeführten Aktivitäten werden den Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft und Wirtschaft ermöglichen, indem sie das Wissen über das Erdsystem und die Fähigkeit zur Vorhersage und Projektion seiner Veränderungen unter verschiedenen natürlichen und sozioökonomischen Einflussfaktoren verbessern, einschließlich eines besseren Verständnisses der Reaktion der Gesellschaft und von Verhaltensänderungen, und eine bessere Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels sowie die Gestaltung und Bewertung von Lösungen und Wegen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung und zum damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel ermöglichen. Dieses Ziel trägt direkt zur zentralen strategischen Ausrichtung C des Strategieplans "Europa durch die Transformation seiner Mobilitäts-, Energie-, Bau- und Produktionssysteme zur ersten digital ermöglichten zirkulären, klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft machen" und dem Wirkungsbereich "Klimaschutz und Anpassung" bei. In Übereinstimmung mit dem Strategieplan besteht die erwartete Gesamtwirkung dieses Ziels darin, zum "Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft und Wirtschaft beizutragen, die durch fortschrittliche Klimawissenschaft, Wege und Reaktionen auf den Klimawandel (Abschwächung und Anpassung) und Verhaltensänderungen ermöglicht wird", insbesondere durch:
Koordinierung und Synergien zwischen den im Rahmen von Ziel 1 sowie in anderen Zielen und Clustern geförderten Aktivitäten und insbesondere Komplementaritäten mit Cluster 4 und Cluster 6 sollten durch die Planung angemessener Ressourcen für Koordinierungs- und Clusteraktivitäten berücksichtigt werden. Einem systemischen Ansatz folgend, konzentriert sich Destination 1 auf Aktivitäten im Zusammenhang mit Klimawissenschaft und -modellierung, während Cluster 6 F&I in den von Cluster 6 abgedeckten Bereichen unterstützt, insbesondere bei der Umsetzung von Lösungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran. |
Call | Lassen Sie die Natur die Arbeit machen: Wiederbegrünung von Landschaften zur Kohlenstoffbindung, Klimaanpassung und Förderung der biologischen Vielfalt |
Beschreibung zu Call "Lassen Sie die Natur die Arbeit machen: Wiederbegrünung von Landschaften zur Kohlenstoffbindung, Klimaanpassung und Förderung der biologischen Vielfalt" | Erwartetes Ergebnis
Umfang: Die Krise der biologischen Vielfalt und die Klimakrise sind untrennbar miteinander verbunden, und der Beitrag naturbasierter Lösungen (NBS) zur Erreichung der globalen Klimaziele ist von zentraler Bedeutung. Ein besseres Verständnis dafür, wie die Nutzung der natürlichen Kapazität von Ökosystemen mit minimaler Hilfe des Menschen zur Kohlenstoffbindung und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen kann, ist dringend erforderlich, um die Nutzung von NBS operationell zu machen. Die Maßnahmen sollten die interdisziplinäre Forschung mit dem Schwerpunkt auf dem Zusammenhang zwischen Klima und biologischer Vielfalt fördern und unser Wissen erweitern, um integrierte Ansätze zur besseren Bewältigung dieser voneinander abhängigen Herausforderungen weiter voranzutreiben. Die Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung früherer und aktueller Erfahrungen, einschließlich der damit verbundenen Unsicherheiten, eine solide Bewertung des potenziellen Beitrags liefern, den die Wiederherstellung von Ökosystemen, einschließlich der Wiederherstellung von Trophieketten, nach dem Prinzip "Lasst die Natur ihre Arbeit machen", auch "Rewilding" genannt, in Bezug auf die Kohlenstoffbindung und -speicherung, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten kann. Mit "Rewilding" ist hier die passive Steuerung der ökologischen Sukzession gemeint, mit dem Ziel, natürliche Ökosystemprozesse wiederherzustellen und die Kontrolle des Menschen über die Landschaften zu verringern, auch wenn in den frühen Phasen der Wiederherstellung ein gewisses Maß an Intervention erforderlich sein kann. Die Maßnahmen können sich auf spezifische Ökosysteme und/oder Landschaften an Land, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosysteme beziehen und gleichzeitig einen klaren Beitrag zur Definition des potenziellen Einsatzes des "rewilding"-Ansatzes auf regionaler, nationaler und kontinentaler Ebene leisten. Die Maßnahmen sollten auf einem aktualisierten und detaillierten Bild des Zustands und der Tendenzen des Wandels der Ökosysteme (gegebenenfalls einschließlich der Aufgabe von Flächen) in Europa aufbauen, um zu bewerten, wo, unter welchen ökologischen Bedingungen und in welchem Umfang der "rewilding"-Ansatz die Kohlenstoffbindung zusammen mit der Stärkung der Lebensräume und der Erhaltung der biologischen Vielfalt erheblich verbessern kann. Es sollte untersucht werden, wie "rewilding" mit anderen Ansätzen (z.B. aktive Wiederherstellung und Erhaltung, Landwirtschaft mit geringer Intensität, Forst- und Weidewirtschaft, Fischerei) unter Berücksichtigung spezifischer regionaler Bedingungen ergänzt werden kann, um die Kohlenstoffbindung zu erhöhen, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu verbessern und die Bereitstellung von Gütern und Ökosystemdienstleistungen sicherzustellen. Die Maßnahmen sollten wissenschaftliche Erkenntnisse, Instrumente, Methoden und innovative Lösungen, einschließlich sozialer Innovationen, bereitstellen, um nationale Regierungen, Regionen und Gemeinden dabei zu unterstützen, den "rewilding"-Ansatz so weit wie möglich in ihre eigenen Pläne zur Erreichung der Kohlenstoffneutralität einzubinden. Die Maßnahmen sollten auch die Integration von Landnutzungsoptionen zur Kohlenstoffbindung in IAMs und ESMs fördern. Die Maßnahmen sollten das Wissen über die Rolle und die Bedeutung der Wiederherstellung voll funktionsfähiger trophischer Ketten, beispielsweise durch die Erhaltung, Bewirtschaftung und Wiedereinführung von Spitzenprädatoren, Weidegängern und Aasfressern, im Rahmen des "rewilding"-Prozesses erheblich erweitern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Funktionsweise trophischer Kaskaden für Landschaftsprozesse und der Fähigkeit von Ökosystemen liegt, als Kohlenstoffsenken zu fungieren. Die Herausforderungen und Hindernisse auf dem Weg zu diesem Ziel sollten analysiert werden, und die Einbeziehung der Sozial- und Geisteswissenschaften wird empfohlen. Die Maßnahmen sollten eine angemessene Zusammenarbeit mehrerer Interessengruppen und Interdisziplinarität gewährleisten, um sozioökonomische Aspekte einzubeziehen, einschließlich der Möglichkeiten für die wirtschaftliche Entwicklung, bestehender Hindernisse (ökologisch, sozial, geschlechtsspezifisch...) und möglicher Synergien und Nachteile. Die Maßnahmen sollten die Bündelung von Aktivitäten mit anderen relevanten Maßnahmen, Initiativen und Programmen, einschließlich Horizont 2020 und dem LIFE-Programm, vorsehen, um Synergien, Integration und Zusammenarbeit zu fördern. Sie sollten den Wissensaustausch und die Vernetzung europäischer Plattformen (z.B. Climate-ADAPT, Network Nature, OPPLA, BiodivERsA) nutzen und zu diesen beitragen. Die Zusammenarbeit und Planung für die weitere Nutzung der Ergebnisse der Aktionen während und nach dem Ende des Projekts wird nachdrücklich gefördert. Synergien mit Projekten, die sich mit Waldbränden befassen (z.B. im Rahmen des EU Green Deal Aufrufs LC-GD-1-1-2020, Horizon 2020 Societal Challenge 5) sollten sichergestellt werden. Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Einbindung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevanter SSH- und Gender-Expertise, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten erhöhen. Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösung an der sozio-technischen Schnittstelle angesiedelt ist und soziale Veränderungen, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordert. |
Themen | Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Grüne Technologien & Green Deal, Demographischer Wandel, Migration, Verwaltung & Governance, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Ländliche Entwicklung, Regionalentwicklung & Regionalplanung, Land- & Forstwirtschaft. Fischerei, Ernährung |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Staatsregierung, Sonstiges, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | förderfähige Nicht-EU-Länder:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms gibt es keine mit Horizont Europa assoziierten Länder. In Anbetracht des Interesses der Union, die Beziehungen zu den mit Horizont 2020 assoziierten Ländern grundsätzlich beizubehalten, wird erwartet, dass die meisten mit Horizont 2020 assoziierten Drittländer mit Horizont Europa assoziiert werden, um eine ununterbrochene Kontinuität zwischen Horizont 2020 und Horizont Europa zu gewährleisten. Darüber hinaus können auch andere Drittländer während der Laufzeit des Programms mit Horizont Europa assoziiert werden. Für die Zwecke der Förderbedingungen werden Antragsteller, die in mit Horizont 2020 assoziierten Ländern oder in anderen Drittländern, die über eine Assoziierung mit Horizont Europa verhandeln, ansässig sind, wie Einrichtungen behandelt, die in einem assoziierten Land ansässig sind, wenn das Assoziierungsabkommen von Horizont Europa mit dem betreffenden Drittland zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gilt.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. Sonderfälle:
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Projektpartner Details | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |