Call: Verbesserung der integrierten Bewertungsmodelle zur Unterstützung der Klimapolitik
Logo | ![]() |
Programm | |
Akronym | HE-CL5-D1 |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 1: Klimawissenschaften und Antworten für die Transformation zur Klimaneutralität" | Europa hat in der Klimawissenschaft eine Vorreiterrolle eingenommen und sollte seine Führungsposition beibehalten, um die EU-Politik sowie die internationalen Bemühungen um eine globale Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Einklang mit dem Pariser Abkommen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), einschließlich der Biodiversitätsziele, zu unterstützen. Die Weiterentwicklung der Klimawissenschaft und die weitere Verbreiterung und Vertiefung der Wissensbasis sind von wesentlicher Bedeutung, um den gesellschaftlichen Übergang zu einer klimaneutralen und klimaresistenten Gesellschaft bis 2050 sowie zu einem ehrgeizigeren Treibhausgasreduktionsziel bis 2030 zu gestalten. Dazu gehört Forschung, die unser Verständnis vergangener, gegenwärtiger und erwarteter zukünftiger Veränderungen des Klimas und seiner Auswirkungen auf Ökosysteme und die Gesellschaft fördert, Wissenslücken schließt und die Instrumente entwickelt, die eine kohärente Politik und die Umsetzung effektiver Lösungen zur Minderung und Anpassung unterstützen. Aufgrund des inhärenten internationalen Charakters dieses Themas wird die internationale Zusammenarbeit für Themen unter dieser Bestimmung gefördert. Die unter diesem Abschnitt durchgeführten Aktivitäten werden den Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft und Wirtschaft ermöglichen, indem sie das Wissen über das Erdsystem und die Fähigkeit zur Vorhersage und Projektion seiner Veränderungen unter verschiedenen natürlichen und sozioökonomischen Einflussfaktoren verbessern, einschließlich eines besseren Verständnisses der Reaktion der Gesellschaft und von Verhaltensänderungen, und eine bessere Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels sowie die Gestaltung und Bewertung von Lösungen und Wegen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung und zum damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel ermöglichen. Dieses Ziel trägt direkt zur zentralen strategischen Ausrichtung C des Strategieplans "Europa durch die Transformation seiner Mobilitäts-, Energie-, Bau- und Produktionssysteme zur ersten digital ermöglichten zirkulären, klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft machen" und dem Wirkungsbereich "Klimaschutz und Anpassung" bei. In Übereinstimmung mit dem Strategieplan besteht die erwartete Gesamtwirkung dieses Ziels darin, zum "Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft und Wirtschaft beizutragen, die durch fortschrittliche Klimawissenschaft, Wege und Reaktionen auf den Klimawandel (Abschwächung und Anpassung) und Verhaltensänderungen ermöglicht wird", insbesondere durch:
Koordinierung und Synergien zwischen den im Rahmen von Ziel 1 sowie in anderen Zielen und Clustern geförderten Aktivitäten und insbesondere Komplementaritäten mit Cluster 4 und Cluster 6 sollten durch die Planung angemessener Ressourcen für Koordinierungs- und Clusteraktivitäten berücksichtigt werden. Einem systemischen Ansatz folgend, konzentriert sich Destination 1 auf Aktivitäten im Zusammenhang mit Klimawissenschaft und -modellierung, während Cluster 6 F&I in den von Cluster 6 abgedeckten Bereichen unterstützt, insbesondere bei der Umsetzung von Lösungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran. |
Call | Verbesserung der integrierten Bewertungsmodelle zur Unterstützung der Klimapolitik |
Beschreibung zu Call "Verbesserung der integrierten Bewertungsmodelle zur Unterstützung der Klimapolitik" | Erwartetes Ergebnis
Umfang: Die Maßnahmen sollten den Stand der Technik von IAMs verbessern, indem ihre bestehenden Schwächen und die mangelnden/begrenzten Fähigkeiten der aktuellen Modellgeneration angegangen werden, um eine robuste, glaubwürdige und transparente Evidenzbasis zur Unterstützung der Gestaltung und Evaluierung multiskaliger (globaler, europäischer, nationaler, regionaler) Minderungsmaßnahmen zu verschiedenen Zeithorizonten zu schaffen. Ein wichtiges Ziel dieses Aufrufs ist es, mehrere Herausforderungen auf kohärente und konsistente Weise unter Verwendung eines integrierten Rahmens anzugehen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es nicht zwingend erforderlich, alle Themen in ein einziges IAM einzubeziehen. Es können Kombinationen von Hard Linking, Soft Linking und anderen Möglichkeiten zur Sicherstellung eines kohärenten Ansatzes zwischen Modellen und Experten in Betracht gezogen werden. Die Maßnahmen sollten sich mit Entwicklungen und Verbesserungen befassen, wie z.B.:
Die obige Liste ist nicht erschöpfend, und die Maßnahmen können auch neue Forschungsrichtungen vorschlagen, wobei sie ihre Wahl gebührend begründen und die Auswirkungen auf die Relevanz und Eignung von IAMs als Entscheidungshilfe berücksichtigen müssen. Im Rahmen der Aktionen sollten auch Möglichkeiten untersucht werden, wie die Modelle besser auf externe Schocks wie die COVID-19-Pandemie oder ähnliche Ereignisse reagieren können. Bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Modelle sollten die Anforderungen an die Modellierung und die aus der COVID-19-Krise gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Die Maßnahmen sollten auf der durch frühere Initiativen entwickelten Wissensbasis aufbauen und werden ermutigt, Verbindungen zu anderen einschlägigen Projekten herzustellen, die aus diesem Arbeitsprogramm (z. B. Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassungsmodellierung) und durch Horizont 2020 finanziert werden. Um Doppelarbeit zu vermeiden, sollten die Vorschläge deutlich zeigen, wie sie über den Stand der Modellierung hinausgehen. Die Maßnahmen werden ermutigt, alternative Ansätze zu den gängigen ökonomischen Annahmen, die den Modellen typischerweise zugrunde liegen (z. B. vollständig funktionierende Märkte und perfekte Information), zu untersuchen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Modellkomplexität und Nutzbarkeit anzustreben. Um die Wirkung zu maximieren, sollte eine aktive Beteiligung der Endnutzer (politische Entscheidungsträger, Unternehmen, Zivilgesellschaft) an der Mitgestaltung der Modelle und der Validierung der Ergebnisse in Betracht gezogen werden. Die Antragsteller sollten Kommunikationsinstrumente und -strategien für eine bessere Interaktion mit den Interessengruppen und die Verbreitung der Modellergebnisse untersuchen und anwenden und dabei die Bedürfnisse des nichttechnischen Publikums gebührend berücksichtigen. Sie sollten die Überlegungen darüber weiterentwickeln, wie die Erkenntnisse aus der Modellierung am besten auf die Politik übertragen werden können, indem sie u. a. auf den Erkenntnissen aus der COVID-19-Pandemie aufbauen. Die Konsortien sollten auch untersuchen, wie die Kluft zwischen der Modellierungstheorie und den praktischen Anwendungen besser überbrückt werden kann, auch zur Unterstützung von Verhaltensänderungen und gesellschaftlichem Wandel. Es wird empfohlen, Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau zu unternehmen, um die Zugangsbarrieren zur etablierten IAM-Gemeinschaft zu senken, indem Forschungsteams in EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, die in Bezug auf die Modellierungsfähigkeiten weniger fortgeschritten sind, einbezogen werden. Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards der Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Code und Daten erstrecken, die im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden. Insbesondere werden die Begünstigten nachdrücklich aufgefordert, Ergebnisdaten in frei zugänglichen Datenbanken und/oder als Anhänge zu Veröffentlichungen zu veröffentlichen. Darüber hinaus wird erwartet, dass alle neuen Module, Modelle oder Instrumente, die von Grund auf entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln wesentlich verbessert wurden, vollständig offengelegt werden. Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Einbeziehung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten erhöhen. |
Themen | Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Grüne Technologien & Green Deal, Demographischer Wandel, Migration, Verwaltung & Governance, Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Ländliche Entwicklung, Regionalentwicklung & Regionalplanung, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Staatsregierung, Sonstiges, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | förderfähige Nicht-EU-Länder:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms gibt es keine mit Horizont Europa assoziierten Länder. In Anbetracht des Interesses der Union, die Beziehungen zu den mit Horizont 2020 assoziierten Ländern grundsätzlich beizubehalten, wird erwartet, dass die meisten mit Horizont 2020 assoziierten Drittländer mit Horizont Europa assoziiert werden, um eine ununterbrochene Kontinuität zwischen Horizont 2020 und Horizont Europa zu gewährleisten. Darüber hinaus können auch andere Drittländer während der Laufzeit des Programms mit Horizont Europa assoziiert werden. Für die Zwecke der Förderbedingungen werden Antragsteller, die in mit Horizont 2020 assoziierten Ländern oder in anderen Drittländern, die über eine Assoziierung mit Horizont Europa verhandeln, ansässig sind, wie Einrichtungen behandelt, die in einem assoziierten Land ansässig sind, wenn das Assoziierungsabkommen von Horizont Europa mit dem betreffenden Drittland zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gilt.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. Sonderfälle:
|
Projektpartner Details | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
|
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |