Call: Betriebskostenzuschüsse Rahmenpartnerschaften
Programm | |
Akronym | LIFE |
Beschreibung zu Programm "LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik " | Das allgemeine Ziel des LIFE-Programms besteht darin, einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten, die Qualität der Umwelt, einschließlich Luft, Wasser und Boden, zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen — auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes — und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Mit dem LIFE-Programm wird zudem die Umsetzung von allgemeinen Aktionsprogrammen, die gemäß Artikel 192 Absatz 3 AEUV beschlossen werden, unterstützt. Die spezifischen Ziele des LIFE-Programms sind:
Das LIFE-Programm ist wie folgt gegliedert:
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Call | Betriebskostenzuschüsse Rahmenpartnerschaften |
Beschreibung zu Call "Betriebskostenzuschüsse Rahmenpartnerschaften" | Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (FPA) im Rahmen des LIFE-Programms sind langfristige Kooperationsinstrumente, die als Dach für regelmäßige oder wiederkehrende Zuschüsse an gemeinnützige Einrichtungen dienen, die an der Entwicklung, Durchführung und Durchsetzung des EU-Rechts und der EU-Politik beteiligt sind und in erster Linie im Bereich der Umwelt- oder Klimamaßnahmen, einschließlich des Übergangs zu sauberer Energie, im Einklang mit den Zielen des LIFE-Programms tätig sind. Sie sind eine Voraussetzung für die Unterzeichnung jährlicher Vereinbarungen über spezifische Betriebskostenzuschüsse (SGA), begründen aber keine legitimen Erwartungen oder Ansprüche darauf. Partnerschaftsrahmenvereinbarungen, die im Anschluss an die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen für Betriebskostenzuschüsse im Jahr 2021 geschlossen werden, gelten für die folgenden drei Haushaltsjahre der begünstigten Organisationen (d. h. GJ 2022, GJ 2023 und GJ 2024). Spezifische Vereinbarungen über Betriebskostenzuschüsse (SGA) werden auf jährlicher Basis nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an die Rahmenpartner vergeben. SGA OG können nur unterzeichnet werden, wenn ein FPA unterzeichnet wurde, und zwar vor dem Enddatum dieses FPA. Im Jahr 2021 werden aus Zeitgründen die Aufforderungen zur Einreichung von LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen und die Aufforderung zur Einreichung von LIFE-Vereinbarungen über spezifische Betriebskostenzuschüsse, die sich an die Rahmenpartner richten, parallel veröffentlicht. Die Antragsteller müssen zunächst den Antrag für die Partnerschaftsrahmenvereinbarung (FPA) ausfüllen und dann die Referenznummer des FPA-Antrags in ihrem Antragsformular für die spezifische Betriebskostenfinanzhilfevereinbarung verwenden. Zielsetzung: Die LIFE-Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit gemeinnützigen Einrichtungen zielen darauf ab, die Beteiligung der Zivilgesellschaft am politischen Dialog der EU zu stärken sowie die Umsetzung und Durchsetzung der Umwelt- und Klimaziele der Union durch die Begünstigten zu unterstützen. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt auf Rahmenpartnerschaften zur Erreichung der Ziele der LIFE-Teilprogramme "Umwelt, Natur, Klima" und "Clean Energy Transition" ab. Umfang: In den Partnerschaftsrahmenvereinbarungen werden die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen an die Partner festgelegt, die auf der Grundlage eines dreijährigen Aktionsplans und vereinbarter allgemeiner Ziele Aktivitäten durchführen. Diese Vereinbarung der ersten Stufe verpflichtet die Kommission jedoch nicht zum Abschluss einer spezifischen Finanzhilfevereinbarung für einen jährlichen Betriebskostenzuschuss. Betriebskostenzuschüsse stellen eine allgemeine finanzielle Unterstützung für die erfolgreichen Organisationen dar. Sie unterstützen nicht ein bestimmtes Projekt (wie maßnahmenbezogene Zuschüsse), sondern den jährlichen Betriebshaushalt (oder einen Teil davon) der Organisation. Für Betriebskostenzuschüsse gelten dieselben Regeln für Finanzhilfevereinbarungen wie für maßnahmenbezogene Finanzhilfen, es wird jedoch nicht zwischen direkten und indirekten Kosten unterschieden. Betriebskostenzuschüsse sind immer Einzelempfängerzuschüsse zur Unterstützung der jährlichen Aktivitäten einer Organisation. Die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses kann sich auf die Möglichkeit auswirken, die Pauschale für indirekte Kosten im Rahmen einer maßnahmenbezogenen Finanzhilfe der EU zu erhalten (siehe EU Grants AGA - Annotated Grant Agreement, Artikel 6.2.E). |
Themen | Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Grüne Technologien & Green Deal, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Verwaltung & Governance |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | NGO / NPO |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
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Projektpartner Details | Um für einen LIFE-Betriebskostenzuschuss in Frage zu kommen, müssen Antragsteller beide Vorschläge bis zum 28. September 2021 einreichen:
Die Antragsteller müssen sowohl eine Struktur als auch Aktivitäten nachweisen, die mindestens drei Mitgliedstaaten der Europäischen Union abdecken. Zu diesem Zweck werden Partnerschaften, Netzwerke und Mitgliedschaften berücksichtigt, wenn sie formal als juristische Personen etabliert sind. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |