Call: Schaffung der Voraussetzungen für eine globale Verbesserung der intelligenten Bereitschaft europäischer Gebäude
Programm | |
Akronym | LIFE-CET |
Beschreibung zu Programm "LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"" | Die spezifischen Ziele des Teilprogramms "Clean Energy Transition" sind die folgenden:
Aus diesem Teilprogramm werden Aktivitäten finanziert, die den in den jährlichen Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen definierten spezifischen Themen entsprechen, die auf der Liste der vorrangigen Themen basieren. Andere Aktivitäten in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die nicht den spezifischen Anforderungen der in diesem Teilprogramm definierten Aufforderungen entsprechen, können bei den Aufforderungen im Rahmen des Teilprogramms "Klimaschutz und Anpassung" eingereicht werden. Das Teilprogramm zielt darauf ab, den Übergang zu einer energieeffizienten, auf erneuerbaren Energien basierenden, klimaneutralen und -resilienten Wirtschaft durch die Finanzierung von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen in ganz Europa zu erleichtern. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Marktbarrieren zu überwinden, die den sozioökonomischen Übergang zu nachhaltiger Energie behindern, wobei typischerweise mehrere kleine und mittlere Interessengruppen, mehrere Akteure, einschließlich lokaler und regionaler Behörden und gemeinnütziger Organisationen, und die Verbraucher einbezogen werden. Das Teilprogramm wird zur Umsetzung der energiebezogenen Maßnahmen des europäischen Green Deal beitragen, einschließlich der Initiative "Renovierungswelle" für den Gebäudesektor, und wird Gebiete, die nicht an die europäischen Netze angeschlossen sind, wie die EU-Regionen in äußerster Randlage, angemessen berücksichtigen. Es wird zu den Zielen des gerechten Übergangs beitragen, indem es die Gebiete und die Gruppen von Bürgern begleitet, die vom Übergang von fossilen Brennstoffen zu sauberer Energie negativ betroffen sind, indem es die Kapazitäten der Akteure aufbaut und Investitionen in saubere Energie fördert, hauptsächlich in Energieeffizienz und lokal verfügbare, nachhaltige, erneuerbare Energiequellen. Aktivitäten im Zusammenhang mit der Technologieentwicklung werden nicht einbezogen. Ein erheblicher Teil dieses Budgets wird für die Finanzierung von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) im Rahmen von OAs-Zuschüssen für den Zeitraum von vier Jahren verwendet, während die Möglichkeit zur Finanzierung von SAPs erst ab 2023 vorgesehen ist. Es wird die folgenden Interventionsbereiche abdecken:
Erhöhung der Kohärenz der Energiewende-Governance auf verschiedenen Ebenen durch die Verbesserung des Multi-Stakeholder-Dialogs und den Aufbau der Kapazitäten von Behörden, um die nationalen Energie- und Klimapläne und/oder andere Pläne und Strategien (z. B. Pläne für einen gerechten Übergang, langfristige Sanierungsstrategien, Strategien für die Elektrifizierung des Verkehrssystems) umzusetzen. Unterstützung der Entwicklung und wirksamen Umsetzung von Strategien für saubere Energie, einschließlich der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union für Produkte und Energieverbraucher, in der EU und in Drittländern. Unterstützung von Maßnahmen, die die in der europäischen Gesetzgebung zu sauberer Energie enthaltenen Ermächtigungsbestimmungen in die Praxis umsetzen.
Unterstützung der Dekarbonisierung des Gebäude-, Industrie- und Tertiärsektors durch die Förderung der Marktakzeptanz innovativer Lösungen, einschließlich der Digitalisierung und des zirkulären Designs im Einklang mit dem Ziel der Klimaneutralität. Beschleunigung des Übergangs zu sauberer Energie, indem die Entwicklung neuer Mehrwertdienste und innovativer Geschäftsmodelle ermöglicht wird. Die Einführung von Technologien und innovativen Lösungen muss von Maßnahmen zur Beseitigung von Markthindernissen begleitet werden, einschließlich der Unterstützung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Fähigkeiten und Rahmenbedingungen (Labels, Zertifikate, technologische und nicht-technologische Standards, z. B. für Interoperabilität usw.).
Um Investitionen in nachhaltige Energie zu steigern, müssen verschiedene Kapitalströme verfügbar gemacht werden, indem sowohl das Angebot als auch die Nachfrage nach Finanzmitteln adressiert und öffentliche Mittel effektiv eingesetzt werden. Zu den Aktivitäten auf der Angebotsseite gehören: Datenerhebung, Methodik und evidenzbasiertes Risikomanagement; Harmonisierung der Definition und Messung nachhaltiger Investitionen; Entwicklung innovativer Finanzierungsmechanismen, Produkte, Dienstleistungen und Praktiken; Standardisierung und Aggregation von Projekten und Investitionen; Vereinfachung des Prozesses für Investoren; Kapazitätsaufbau und Dialog. Die Aktivitäten sollen einen Beitrag zur EU-Politik und -Gesetzgebung im Bereich der nachhaltigen Finanzen leisten.
Aufbau von Kapazitäten lokaler öffentlicher Behörden und privater Investoren, insbesondere kommunaler Kollektivinvestoren. Erleichterung des Dialogs mit dem Finanzsektor, um nachhaltige Energieinvestitionen zu ermöglichen, einschließlich maßgeschneiderter Maßnahmen, die zu einer fairen Gesellschaft und einer gerechten Energiewende in EU-Regionen beitragen, die am stärksten von fossilen Brennstoffen oder kohlenstoffintensiven Prozessen abhängig sind. Förderung der öffentlichen Beschaffung von energie- und ressourceneffizienten Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen. Unterstützen Sie maßgeschneiderte Ansätze für lokale Akteure, um Investitionskonzepte zu entwickeln, organisatorische Innovationen umzusetzen und Projekte zu aggregieren. Verbessern Sie die Marktbedingungen und entwickeln Sie neue integrierte Dienstleistungsangebote für nachhaltige Energie in Gebäuden, Transport, Häfen und KMU.
Unterstützung der Bürger bei der Übernahme einer aktiven Rolle in der sauberen Energiewende, einschließlich gezielter Unterstützung für kollektive Aktionen, kommunale und bürgergeführte Initiativen und die Entwicklung neuer Energiedienstleistungen und sozialer Innovationen. Stärken Sie die Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden und bürgergeführten Initiativen. Unterstützung von Aktionen, die zur Linderung von Energiearmut beitragen. Förderung der Energiekompetenz und des nachhaltigen Energieverhaltens der Bürger, insbesondere der jüngeren Generationen. |
Call | Schaffung der Voraussetzungen für eine globale Verbesserung der intelligenten Bereitschaft europäischer Gebäude |
Beschreibung zu Call "Schaffung der Voraussetzungen für eine globale Verbesserung der intelligenten Bereitschaft europäischer Gebäude" | Zielsetzung: Die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) und der sie ergänzende delegierte Rechtsakt über den Smart Readiness Indicator (SRI) sowie die Initiative Renovation Wave des European Green Deal fördern den Einsatz von IKT und intelligenten Technologien, um sicherzustellen, dass Gebäude effizient arbeiten und mit den Gebäudenutzern und der Gebäudeumgebung interagieren können. Die Ziele dieses Themas sind, einen Beitrag zu leisten zu:
Umfang: Es wird erwartet, dass die Aktionen:
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 2 Mio. EUR beantragt wird, es ermöglichen würden, die spezifischen Ziele in angemessener Weise zu verwirklichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus. Erwartete Auswirkungen:
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Themen | Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Grüne Technologien & Green Deal, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
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Projektpartner Details | Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden. Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme ansieht (siehe Arbeitsprogramm). Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen). Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU nach Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, sowie Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/0537 fallen) gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |