Call: Umweltpolitik
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Akronym | LIFE-ENV |
Beschreibung zu Programm "LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"" | Die spezifischen Ziele des Teilprogramms "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" sind:
Dieses Unterprogramm zielt darauf ab, den Übergang zu einer nachhaltigen, zirkulären, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft, einer giftfreien Umwelt und dem Schutz, der Wiederherstellung und der Verbesserung der Umweltqualität zu erleichtern. Es wird zu den relevanten Prioritäten der Europäischen Union beitragen durch:
Das verfügbare Budget wird hauptsächlich zur Finanzierung von SAPs, strategischen integrierten Projekten (SIPs) und OAs mit folgenden Schwerpunkten verwendet:
Dazu gehören Maßnahmen zu Produkten, die sicher und nachhaltig gestaltet sind, zu zirkulärer und nachhaltiger Produktion und Konsum sowie Maßnahmen zur Steigerung von Reparatur, Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und Recycling von Materialien und Produkten. Dazu gehören auch nachhaltige Technologien, Werkzeuge und Ansätze, die im Rahmen der Sustainable BlueEconomy entwickelt werden, wie z.B. die verbesserte Recyclingfähigkeit von Offshore-Infrastrukturen für erneuerbare Energien oder die Reparatur/Wiederverwendung von Fischernetzen und Nebenprodukten der Fischerei/Aquakultur (z.B. Fischschuppen, Muscheln etc.). Es enthält auch Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft und kürzeren und diversifizierteren Lieferkettensystemen, die die Umweltauswirkungen minimieren und die externe Abhängigkeit reduzieren. Diese sollten auf umfassenden Maßnahmen beruhen, die auf den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien abzielen. Im Bereich der Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfällen umfasst sie Maßnahmen im Einklang mit der Abfallhierarchie, um Abfälle zu vermeiden, die Reparatur und Wiederverwendung von Produkten zu erhöhen, die Sortierung und Dekontaminierung von Abfallströmen zu verbessern und das sichere und hochwertige Recycling von Materialien und Produkten auf der Grundlage robuster und weit verbreiteter getrennter Sammelsysteme zu erhöhen. Angesichts ihres hohen Ressourcenverbrauchs und ihres Kreislaufwirtschaftspotenzials werden wichtige Produktwertschöpfungsketten wie Textilien, Chemikalien (einschließlich Kunststoffe), Bau und Gebäude, Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Batterien und Fahrzeuge besondere Aufmerksamkeit erhalten, wobei Maßnahmen in allen Phasen der jeweiligen Lebenszyklen und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure umgesetzt werden sollen.
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Call | Umweltpolitik |
Beschreibung zu Call "Umweltpolitik" | Zielsetzung: Ziel ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft und zu einer schadstofffreien Umwelt zu erleichtern sowie die Umwelt zu schützen, wiederherzustellen und ihre Qualität zu verbessern. Das spezifische Ziel besteht darin, eines oder mehrere der folgenden Themen abzudecken:
Umfang: Das Thema des vorliegenden Aufrufs zielt auf Standardaktionsprojekte (SAP) ab, mit denen die Ziele des Teilprogramms "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" erreicht werden sollen. SAP werden in Abschnitt 2 (Art der Maßnahme) definiert, während die allgemeinen Ziele des Teilprogramms in Abschnitt 1 ("Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität") aufgeführt sind. Dieses Aufforderungsthema konzentriert sich ausschließlich auf Projekte im Bereich der Umweltpolitik, andere Projekte, wie sie im verwandten Aufforderungsthema mit der Bezeichnung LIFE-2021-SAP-ENV-ENVIRONMENT sowie LIFE-2021-SAP-NAT-GOV definiert sind, sind ausgeschlossen. |
Themen | Grüne Technologien & Green Deal, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Kinder & Jugend, Bildung & Erziehung, Justiz, Sicherheit, Kunst & Kultur, Kulturerbe, Geschichte, Medien, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Verwaltung & Governance |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
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Projektpartner Details | Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme ansieht (siehe Arbeitsprogramm). Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen). Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU nach Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, sowie Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/0537 fallen) gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |