Call: Klimapolitik und Information
Programm | |
Akronym | LIFE-CLIMA |
Beschreibung zu Programm "LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"" | Die spezifischen Ziele des Teilprogramms "Climate Change Mitigation and Adaptation" sind:
Das LIFE-Programm wird zur Transformation der Union in eine klimaneutrale und resiliente Gesellschaft beitragen, indem es die Umsetzung der EU-Klimapolitik als Teil des europäischen Green Deals unterstützt und die EU auf die klimatischen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte vorbereitet. Die Handlungsfelder werden folgende sein:
Das Teilprogramm Klimaschutz und Anpassung kann Aktivitäten in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien abdecken, soweit diese nicht durch das im selben Jahr ausgeschriebene Teilprogramm Clean Energy Transition abgedeckt sind. |
Call | Klimapolitik und Information |
Beschreibung zu Call "Klimapolitik und Information" | Zielsetzung: LIFE Climate Change Governance and Information unterstützt die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und der Politik der Union im Bereich des Klimawandels und trägt so zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel bei. Dazu gehört auch die Verbesserung der Governance durch die Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Aktivitäten, die allein auf die Sensibilisierung bestimmter Gruppen abzielen, werden als unzureichend angesehen, um diese Ziele zu erreichen, und werden daher nicht gefördert. Projekte, die die Entwicklung von Instrumenten oder Studien zum Ziel haben, müssen spezifische und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Instrumente und Studien während der Projektlaufzeit beinhalten. Umfang und Bereiche der Intervention:
In diesem Bereich sollen die im Rahmen der LIFE-Bekanntmachung 2021 eingereichten Vorschläge als Beitrag zum Europäischen Klimapakt auf lokaler und regionaler (ggf. auch auf nationaler und EU-Ebene) Ebene bestehende Initiativen, Strategien und Arbeitsmethoden zur Sensibilisierung für das Thema Klima definieren und umsetzen bzw. identifizieren, die:
Eine Möglichkeit, Anreize für Verhaltensänderungen zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen zu schaffen, ist die Kennzeichnung und Zertifizierung von Fähigkeiten, die für Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel erforderlich sind. Eine solche Kennzeichnung unterstützt die Dekarbonisierung des Gebäude- und Industriesektors und fördert die Marktakzeptanz innovativer Lösungen, einschließlich Digitalisierung und zirkulärem Design, im Einklang mit der Klimaneutralität 2050. Die Kennzeichnung und Zertifizierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen schafft Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen und beseitigt gleichzeitig Markthindernisse für die Entwicklung neuer Kompetenzen.
In der LIFE-Ausschreibung 2021 sollten Projektvorschläge, die auf diesen Bereich abzielen, zur Unterstützung der Ziele und Interventionsbereiche des Teilprogramms "Klimaschutz und Anpassung" arbeiten, einschließlich:
Vorantreiben der Integration von Klimaschutz- und Klimaanpassungsüberlegungen in das EU-Finanzsystem. Ein geordneter Übergang zu einer klimaneutralen, widerstandsfähigen Wirtschaft erfordert eine rasche Veränderung der Kapitalallokation in der EU. Der Aktionsplan der Kommission zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum und die erneuerte Strategie für nachhaltige Finanzen [voraussichtlich Juni 2021] skizzieren Aktionsbereiche zu diesem Zweck. Diese stehen im Kontext der umfassenderen Maßnahmen, die im europäischen Green Deal und in der EU-Anpassungsstrategie angekündigt wurden. In diesem Kontext fördert der LIFE-Aufruf 2021 Projekte, die dazu beitragen,
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich auf internationaler und nationaler Ebene zu Reduktionszielen für Treibhausgasemissionen verpflichtet. Es gibt gesetzliche und administrative Anforderungen und Regelungen, um die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele zu überwachen und darüber zu berichten. Damit dies gelingt, ist eine nahtlose Zusammenarbeit und Koordination von nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Agenturen und anderen Akteuren unerlässlich und kann in den Mitgliedsstaaten auf vielfältige Weise erfolgen. Darüber hinaus sind Monitoring und Berichterstattung iterative Prozesse, innerhalb derer kontinuierliche Verbesserungen erwartet werden. In dieser Hinsicht besteht ein Bedarf
Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfügen über Klima- und Energiestrategien und -pläne (z. B. integrierte nationale Energie- und Klimapläne), in denen EU- und nationale 2030- sowie längerfristige Klima- und Energieziele festgelegt und umgesetzt werden. Viele dieser Strategien und Pläne sind zwar ehrgeizig, müssen aber angesichts der Notwendigkeit verstärkter Klimaschutzmaßnahmen auf internationaler Ebene und innerhalb der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten ständig überprüft werden, insbesondere auch im Hinblick auf das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050. In dieser Hinsicht besteht die Notwendigkeit
Eine zentrale Herausforderung für den Landnutzungssektor ist die Erhebung bzw. Abschätzung von belastbaren Emissions- und Entfernungsdaten aus Biomasse und Böden, um ein transparentes Monitoring und Reporting zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang werden Projekte ermutigt, Lösungen zu testen und zu implementieren, die die Kapazität aufbauen oder stärken, um:
Die Kommission arbeitet an einem Mechanismus zur Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus, der im Jahr 2023 vorgeschlagen werden soll (wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt). Dazu gehört auch die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus im Landsektor. In diesem Zusammenhang werden Projekte im Rahmen des LIFE-Aufrufs 2021 ermutigt:
Eine verbesserte Umsetzung und Entwicklung der Klimapolitik erfordert auch Transparenz und Rechenschaftspflicht. Ein solides System zur Verfolgung der Fortschritte durch verbesserte Überwachung und Berichterstattung ist daher wichtig, ebenso wie eine solide Bewertung der Auswirkungen der Klimapolitik unter Berücksichtigung der internationalen Dimension der Kohlenstoffmärkte. Ein wesentliches Element ist die Bewertung der Funktionsweise des EU-Emissionshandelssystems, seiner Auswirkungen und der Interaktion mit energie- und anderen politischen Instrumenten sowie die damit verbundene Entwicklung leicht zugänglicher Informationen und Daten im Hinblick auf die weitere Entwicklung einer soliden Kohlenstoffpreispolitik und die Verbreitung der diesbezüglichen europäischen Erfahrungen. Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE 2021 werden insbesondere Vorschläge benötigt, die sich auf den Arbeitsbereich des Aufbaus breiterer und stärkerer internationaler Expertennetze konzentrieren und eine umfassendere Verbreitung von Wissen über den Aufbau politischer Unterstützung für Kohlenstoffmärkte und weitere technische Aspekte wie Emissionsinventare, Projektionen, Überwachung und Bewertung von Strategien und Maßnahmen gewährleisten.
In Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zu fluorierten Treibhausgasen sind Aktivitäten wichtig, die die Verbreitung von Schulungen des Personals zur Wartung von Ausrüstungen mit klimafreundlichen Alternativen (z.B. Ammoniak, CO2, Kohlenwasserstoffe) erhöhen. Es ist besonders wichtig, die bestehenden geografischen Ungleichgewichte bei der Verfügbarkeit von Schulungen anzugehen und die bestehenden Mängel bei der Bereitstellung von praktischen "Hands-on"-Schulungen für Techniker in Bezug auf die Installation und Wartung von Anlagen mit klimafreundlichen Alternativen zu beheben. Eine breitere und längere Wirkung könnte durch Train-the-Trainer-Programme erzielt werden. Im Rahmen des LIFE-Aufrufs 2021 könnten Projekte auch den Aufbau von Kapazitäten, die Sensibilisierung von Endnutzern und der Vertriebskette von Geräten adressieren. Sensibilisierungskampagnen unter Endnutzern und der Gerätevertriebskette (z.B. Großhändler, Supermärkte, große Gebäudebetreiber) könnten den Schulungsbedarf fördern und einen Austausch von Best Practices erleichtern.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben verschiedene klimapolitische Maßnahmen ergriffen und setzen bestehende Strategien und Pläne um, um die 2030- und längerfristigen Klimaziele zu erreichen. Einige Maßnahmen haben sich bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und der Förderung der Anpassung an den Klimawandel als erfolgreicher erwiesen als andere. Es ist von entscheidender Bedeutung zu überwachen, wie diese Politiken auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene entwickelt, umgesetzt und überprüft werden, auch durch ihre Bewertung und Ex-post-Evaluierung. Es gilt, Lehren aus erfolgreichen Politiken und den ihnen zugrunde liegenden Merkmalen und Umsetzungsmodalitäten zu ziehen und zu verbreiten. In dieser Hinsicht besteht ein Bedarf
|
Themen | Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Grüne Technologien & Green Deal, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Land- & Forstwirtschaft. Fischerei, Ernährung, Mobilität & Verkehr, Kinder & Jugend, Bildung & Erziehung, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Verwaltung & Governance |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
|
Projektpartner Details | Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme ansieht (siehe Arbeitsprogramm). Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen). Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU nach Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, sowie Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/0537 fallen) gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |