Call: Kreislaufwirtschaft, Ressourcen aus Abfall, Luft, Wasser, Boden, Lärm, Chemikalien, Bauhaus
Programm | |
Akronym | LIFE-ENV |
Beschreibung zu Programm "LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"" | Die spezifischen Ziele des Teilprogramms "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" sind:
Dieses Unterprogramm zielt darauf ab, den Übergang zu einer nachhaltigen, zirkulären, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft, einer giftfreien Umwelt und dem Schutz, der Wiederherstellung und der Verbesserung der Umweltqualität zu erleichtern. Es wird zu den relevanten Prioritäten der Europäischen Union beitragen durch:
Das verfügbare Budget wird hauptsächlich zur Finanzierung von SAPs, strategischen integrierten Projekten (SIPs) und OAs mit folgenden Schwerpunkten verwendet:
Dazu gehören Maßnahmen zu Produkten, die sicher und nachhaltig gestaltet sind, zu zirkulärer und nachhaltiger Produktion und Konsum sowie Maßnahmen zur Steigerung von Reparatur, Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und Recycling von Materialien und Produkten. Dazu gehören auch nachhaltige Technologien, Werkzeuge und Ansätze, die im Rahmen der Sustainable BlueEconomy entwickelt werden, wie z.B. die verbesserte Recyclingfähigkeit von Offshore-Infrastrukturen für erneuerbare Energien oder die Reparatur/Wiederverwendung von Fischernetzen und Nebenprodukten der Fischerei/Aquakultur (z.B. Fischschuppen, Muscheln etc.). Es enthält auch Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft und kürzeren und diversifizierteren Lieferkettensystemen, die die Umweltauswirkungen minimieren und die externe Abhängigkeit reduzieren. Diese sollten auf umfassenden Maßnahmen beruhen, die auf den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien abzielen. Im Bereich der Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfällen umfasst sie Maßnahmen im Einklang mit der Abfallhierarchie, um Abfälle zu vermeiden, die Reparatur und Wiederverwendung von Produkten zu erhöhen, die Sortierung und Dekontaminierung von Abfallströmen zu verbessern und das sichere und hochwertige Recycling von Materialien und Produkten auf der Grundlage robuster und weit verbreiteter getrennter Sammelsysteme zu erhöhen. Angesichts ihres hohen Ressourcenverbrauchs und ihres Kreislaufwirtschaftspotenzials werden wichtige Produktwertschöpfungsketten wie Textilien, Chemikalien (einschließlich Kunststoffe), Bau und Gebäude, Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Batterien und Fahrzeuge besondere Aufmerksamkeit erhalten, wobei Maßnahmen in allen Phasen der jeweiligen Lebenszyklen und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure umgesetzt werden sollen.
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Call | Kreislaufwirtschaft, Ressourcen aus Abfall, Luft, Wasser, Boden, Lärm, Chemikalien, Bauhaus |
Beschreibung zu Call "Kreislaufwirtschaft, Ressourcen aus Abfall, Luft, Wasser, Boden, Lärm, Chemikalien, Bauhaus" | Zielsetzung: Ziel ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft und zu einer schadstofffreien Umwelt zu erleichtern sowie die Umwelt zu schützen, wiederherzustellen und ihre Qualität zu verbessern. Das spezifische Ziel besteht darin, eines oder mehrere der folgenden Themen abzudecken:
Die thematische Priorität "Luft" konzentriert sich auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Luftqualität und ein umfassendes Konzept für die damit verbundenen städtischen, industriellen und ländlichen Umweltprobleme. Die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Luftreinhaltung ist ein wesentlicher Beitrag zu dem von der Kommission im Rahmen des Europäischen Green Deal und verwandter Initiativen angekündigten Ziel einer giftfreien Umwelt ohne Verschmutzung". Die Luftverschmutzung ist nach wie vor das schwerwiegendste umweltbedingte Gesundheitsproblem in Europa, mit einer Sterblichkeitsrate, die mehr als zehnmal so hoch ist wie die durch Verkehrsunfälle verursachte, und sie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Ökosysteme. Die Projekte sollten sich auf die Verringerung von Luftschadstoffen, insbesondere PM, NOx und/oder Ammoniak, beziehen. Wenn die Verringerung der CO2-Emissionen das Hauptziel ist, sollte das Projekt im Rahmen des Unterprogramms für Klimaschutz und Anpassung eingereicht werden. Die Richtlinie über Industrieemissionen (IED) ist ein Schlüsselinstrument für die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch große Punktquellen. Die Erfahrungen mit der Umsetzung der IED haben es ermöglicht, zusätzlichen Bedarf in Bezug auf die Information der Öffentlichkeit und die Einführung neuer Techniken zu ermitteln.
Eines der Ziele des neuen Green Deal ist die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Grund- und Oberflächenwasser. Dies ist wichtig, um die biologische Vielfalt in Seen, Flüssen, Feuchtgebieten, Meeresökosystemen und Flussmündungen zu erhalten und wiederherzustellen und um Schäden durch Überschwemmungen zu verhindern und zu begrenzen. Die Umsetzung der Strategie ?vom Erzeuger zum Verbraucher" wird dazu beitragen, die Verschmutzung durch überschüssige Nährstoffe zu verringern. Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch städtische Abwässer und durch neue oder besonders schädliche Verschmutzungsquellen wie Mikroplastik und gefährliche Chemikalien, einschließlich Arzneimittel, vorschlagen. Auch die kombinierten Auswirkungen verschiedener Schadstoffe müssen angegangen werden.
Beitrag zu den Verpflichtungen in Bezug auf den Boden, die in der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 festgelegt sind (Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Qualität der Böden in der EU, einschließlich innovativer Maßnahmen; Wiederherstellung, Schutz und Verbesserung der Bodengesundheit und Verhinderung der Verschlechterung der Bodenqualität, einschließlich des Bodenverlusts, auch durch innovative Maßnahmen)
In diesem Bereich werden vorrangig Projekte in städtischen Gebieten gefördert, um die Situation für eine möglichst große Zahl von Personen zu verbessern.
Im Januar 2021 startete die Kommission die Initiative "Neues Europäisches Bauhaus" (NEB), ein ökologisches, wirtschaftliches und kulturelles Projekt, das Design, Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit miteinander verbinden soll, um die Umsetzung des Europäischen Green Deal zu unterstützen. Es besteht die Möglichkeit, diese Initiative im Rahmen von LIFE Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität sowie LIFE Natur und biologische Vielfalt zu unterstützen. Insbesondere die folgenden Projektvorschläge, die zur Umsetzung der neuen europäischen Bauhaus-Initiative beitragen, werden vorrangig durch LIFE unterstützt:
Umfang: Das Thema des vorliegenden Aufrufs zielt auf Standardaktionsprojekte (SAP) ab, mit denen die Ziele des Teilprogramms "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" erreicht werden sollen. SAP werden in Abschnitt 2 (Art der Maßnahme) definiert, während die allgemeinen Ziele des Teilprogramms in Abschnitt 1 ("Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität") aufgeführt sind. SAP, die sich ausschließlich auf die Umwelt-Governance konzentrieren, sind von diesem Aufforderungsthema ausgeschlossen und werden von dem verwandten Aufforderungsthema mit der Bezeichnung LIFE-2021-SAP-ENV-GOV abgedeckt. |
Themen | Grüne Technologien & Green Deal, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Land- & Forstwirtschaft. Fischerei, Ernährung, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
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Projektpartner Details | Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme ansieht (siehe Arbeitsprogramm). Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen). Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU nach Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, sowie Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/0537 fallen) gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |