Call: Anpassung an den Klimawandel
Programm | |
Akronym | LIFE-CLIMA |
Beschreibung zu Programm "LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"" | Die spezifischen Ziele des Teilprogramms "Climate Change Mitigation and Adaptation" sind:
Das LIFE-Programm wird zur Transformation der Union in eine klimaneutrale und resiliente Gesellschaft beitragen, indem es die Umsetzung der EU-Klimapolitik als Teil des europäischen Green Deals unterstützt und die EU auf die klimatischen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte vorbereitet. Die Handlungsfelder werden folgende sein:
Das Teilprogramm Klimaschutz und Anpassung kann Aktivitäten in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien abdecken, soweit diese nicht durch das im selben Jahr ausgeschriebene Teilprogramm Clean Energy Transition abgedeckt sind. |
Call | Anpassung an den Klimawandel |
Beschreibung zu Call "Anpassung an den Klimawandel" | Zielsetzung: Während die EU alles in ihrer Macht Stehende tut, um den Klimawandel abzuschwächen, sowohl im Inland als auch international, müssen wir uns auch auf seine unvermeidlichen Folgen einstellen. Der Klimawandel hat weitreichende Auswirkungen, die von noch nie dagewesenen Waldbränden, Hitzewellen, Dürren oder anderen Extremereignissen bis hin zu langsam einsetzenden Prozessen wie Wüstenbildung, Verlust der biologischen Vielfalt, Versauerung der Ozeane oder Anstieg des Meeresspiegels reichen. Projekte in diesem Bereich sollen dazu beitragen, die langfristige Vision der neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu erreichen, dass die EU im Jahr 2050 eine klimaresistente Gesellschaft sein wird, die vollständig an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels angepasst ist. Generell sollen Projekte dazu beitragen, die Anpassungsfähigkeit zu stärken, die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und die Anfälligkeit zu verringern, im Einklang mit dem Pariser Abkommen und dem vorgeschlagenen Europäischen Klimagesetz. Konkret sollen die Projekte im Rahmen dieser Ausschreibung das Ziel der neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel unterstützen:
Um zu diesen Ambitionen und Zielen beizutragen, sollten Projekte
Schließlich werden mit dieser Aufforderung auch Projekte gefördert, die
Umfang und Bereiche der Intervention:
Projekte in diesem Bereich sollen nationale, regionale und lokale Behörden dabei unterstützen, effektive und wissenschaftlich fundierte Anpassungspolitiken und -strategien weiterzuentwickeln und zu verbessern. Über alle politischen Ebenen und Sektoren hinweg ermutigt der diesjährige LIFE-Aufruf insbesondere Projekte, die
Der fehlende Zugang zu umsetzbaren Lösungen ist eines der größten Hindernisse für die Anpassung. Entscheidungsunterstützungssysteme für Klimaresilienz und schnelle Lösungen für Entscheidungsträger und Anpassungspraktiker müssen zugänglicher und schneller werden, um ihre Akzeptanz zu fördern. Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung sind wichtig, um eine solide Basis zu schaffen, an der der Fortschritt bei der Anpassung gemessen werden kann.
Die Umsetzung von naturbasierten Lösungen in größerem Umfang würde die Klimaresilienz erhöhen und zu mehreren Zielen des Green Deals beitragen. Blaugrüne Infrastrukturen sind Mehrzwecklösungen ohne Reue, die gleichzeitig ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bieten und zur Stärkung der Klimaresilienz beitragen. Sie umfassen den Schutz und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Torfgebieten, Küsten- und Meeresökosystemen, die Entwicklung städtischer blau-grüner Infrastruktur oder die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und Ackerland.
Die lokale Ebene ist die Grundlage der Anpassung, und während der Klimawandel die europäischen Regionen und Bürger direkt betrifft, ist ihre Exposition und Verwundbarkeit gegenüber den Klimaauswirkungen ungleich, was oft bereits bestehende Ungleichheiten und Verwundbarkeiten noch verschlimmert. In diesem Bereich dreht sich daher alles um lokale und regionale Projekte, die die lokale, individuelle und gerechte Resilienz fördern.
Die gebaute Umwelt (wie Verkehrs- und Energienetze oder Infrastrukturen für Sicherheit, Telekommunikation, Gesundheit, Wasser- und Abfallwirtschaft oder Gebäude), die sich durch eine lange Lebensdauer und hohe Investitions- und Instandhaltungskosten auszeichnet, muss den aktuellen und zukünftigen Klimaextremen und den Auswirkungen der globalen Erwärmung standhalten. Die neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel beinhaltet daher spezifische Maßnahmen, um die umfangreichen EU-Leitlinien zur Klimasicherheit für neue große Infrastrukturprojekte weiter zu aktualisieren, um relevante Standardisierungsarbeiten auf EU-Ebene voranzutreiben und um die gebaute Umwelt in Europa weiterhin auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sollten Projekte, die sich mit diesem Interventionsbereich befassen, Lösungen für die Klimasicherung und die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Infrastrukturen erproben, auch unter Verwendung von blau-grüner Infrastruktur und naturbasierten Lösungen.
Der Klimawandel wird weitreichende Folgen haben und die Risiken für die Land- und Forstwirtschaft sowie für Natura 2000 und andere Landbewirtschafter erhöhen, sowohl durch die zunehmende Häufigkeit und Schwere extremer Wetterereignisse, aber auch durch langsam einsetzende Prozesse wie Wüstenbildung, Biodiversitätsverlust, Ozeanversauerung oder Meeresspiegelanstieg. Projekte, die sich mit diesem Interventionsbereich befassen, sollten daher dazu beitragen, die Einführung von Anpassungslösungen zu beschleunigen, die Landwirten, Waldbewirtschaftern, Natura 2000-Managern und anderen Landbewirtschaftern helfen, Klimarisiken zu bewältigen und geeignete Anpassungsansätze zu identifizieren und umzusetzen.
Europa sieht sich zunehmend mit Situationen konfrontiert, in denen es entweder zu viel oder zu wenig Wasser gibt, und der Klimawandel verschärft die Herausforderung der gemeinsamen Nutzung von Wasserressourcen. Die Sicherstellung der nachhaltigen Verfügbarkeit von Süßwasser ist von grundlegender Bedeutung für die Klimaresilienz. Es erfordert transformative Veränderungen in allen Sektoren und die breitere Nutzung von naturbasierten Lösungen. Außerdem müssen wir den Wasserverbrauch stark reduzieren und die Wasserqualität erhalten. In diesem Zusammenhang und zur Unterstützung der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie der Wasserrahmen- und der Hochwasserrichtlinie fördert dieser Interventionsbereich Ansätze und Lösungen, die eine stabile und sichere Versorgung mit qualitativ hochwertigem Süßwasser gewährleisten, Dürren vorbeugen, den Wasserverbrauch reduzieren, Feuchtgebiete schützen und wiederherstellen und Überschwemmungen verhindern.
Während die Bedeutung der Anpassung zunehmend anerkannt wird, wird in zahlreichen Berichten auf die mangelnde Vorbereitung hingewiesen. Extreme Wetterereignisse und ihre Auswirkungen sind fast ständig in den Medien präsent, und ihre zunehmende Intensität und Häufigkeit aufgrund des Klimawandels ist eine besondere Sorge für die EU-Regionen in äußerster Randlage29 , die z. B. Hurrikans ausgesetzt sind. Aber auch viele europäische Städte müssen sich z.B. auf Hitzewellen und andere klimabedingte Gesundheitsgefahren oder auf zunehmende Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen vorbereiten.
Der Anteil der nicht versicherten wirtschaftlichen Schäden, die durch klimabedingte Katastrophen verursacht werden, scheint sich aufgrund langsamer Anpassungsmaßnahmen und häufigerer extremer Wetterereignisse zu vergrößern. Daher ist es wichtig, die Verbreitung von Naturkatastrophenversicherungen in den Mitgliedsstaaten zu prüfen und zu fördern und nationale Katastrophenversicherungssysteme zu unterstützen, die die Nutzer dazu ermutigen, in Anpassung zu investieren. Projekte in diesem Bereich sollten daher auf die Förderung von Finanzinstrumenten und innovativen Lösungen für den Umgang mit klimabedingten Risiken sowie auf die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor hinarbeiten, um den Anteil der nicht versicherten klimabedingten wirtschaftlichen Verluste zu verringern (u.a. durch die Verbesserung der Erfassung und des Zugangs zu klimabedingten wirtschaftlichen Verlustdaten). |
Themen | Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Grüne Technologien & Green Deal, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Land- & Forstwirtschaft. Fischerei, Ernährung, Mobilität & Verkehr, Kinder & Jugend, Bildung & Erziehung, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Verwaltung & Governance |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien Island Israel Türkei Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Staatsregierung, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
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Projektpartner Details | Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme ansieht (siehe Arbeitsprogramm). Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). Begünstigte aus Ländern mit laufenden Verhandlungen können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, falls in der Vereinbarung vorgesehen). Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU nach Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, sowie Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/0537 fallen) gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |