Call: Internationale Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft
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Akronym | HORIZON-CL6-FARM2FORK |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum" | Nationale, EU- und globale Lebensmittelsysteme stehen vor Nachhaltigkeitsherausforderungen, von der Primärproduktion bis zum Konsum, die die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit gefährden könnten. Die "Farm to fork"-Strategie, die für den Erfolg des Europäischen Green Deal und die Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) von zentraler Bedeutung ist, zielt darauf ab, diese Herausforderungen zu bewältigen und einen gemeinsamen Nutzen für Umwelt, Gesundheit, Gesellschaft und Wirtschaft zu erzielen, indem sichergestellt wird, dass die Maßnahmen, die zur Überwindung der COVID-19-Krise führen, uns auch auf einen nachhaltigen Weg für die Zukunft bringen. Forschung und Innovation (F&I) sind wichtige Triebkräfte, die den Übergang zu nachhaltigen, sicheren, gesunden und integrativen Lebensmittelsystemen vom Erzeuger bis zum Verbraucher steuern und beschleunigen und so die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle gewährleisten. Nachhaltige Landwirtschaftssysteme bieten eine Reihe wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und gesundheitlicher Vorteile und sind die wichtigste Voraussetzung für Nahrungs- und Ernährungssicherheit. Für Landwirte, die das Rückgrat der Nahrungsmittelsysteme und die unmittelbaren Verwalter der natürlichen Ressourcen sind, setzt der Green Deal ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Nachhaltigkeit und Sicherheit der Futter- und Nahrungsmittelproduktion. Diese Ziele sind in den Kerninitiativen der Green-Deal-Politik enthalten, insbesondere in der "Farm-to-Fork"-Strategie, der Biodiversitätsstrategie, den Bemühungen um Null-Verschmutzung und den Klimaschutzmaßnahmen. F&I im Einklang mit dem strategischen Ansatz der EU-Agrarforschung und -innovation[[https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/en/news/final-paper-strategic-approach-eu-agricultural-research-and-innovation]] werden wichtige Voraussetzungen sein, um diese anspruchsvollen Ziele zu erreichen. Sie werden den Übergang zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft beschleunigen, indem sie das Potenzial der Agrarökologie[[http://www.fao.org/3/i9037en/i9037en.pdf]] erschließen, einschließlich der Verbesserung des ökologischen Landbaus als Teil des agrarökologischen Übergangs, der Steigerung der Produktion von in der EU angebauten pflanzlichen Proteinen und der Weiterentwicklung von Digital- und Datentechnologien (Ziel "Innovative Governance, Umweltbeobachtung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal"). F&I werden Landwirte dabei unterstützen, Land, Boden, Wasser und Nährstoffe auf neue, nachhaltige Weise zu bewirtschaften, insbesondere durch die Horizon Europe Mission im Bereich "Bodengesundheit und Lebensmittel". Neue Erkenntnisse und innovative Lösungen werden die Gesundheit und das Wohlergehen von Pflanzen und Tieren verbessern, die Übertragung von Krankheiten zwischen den Arten in der Lebensmittelproduktion und im Handel verhindern und die Abhängigkeit der Landwirte von Pestiziden, antimikrobiellen Mitteln und anderen externen Betriebsmitteln verringern. Dank F&I werden landwirtschaftliche Systeme die Bereitstellung einer breiten Palette von Ökosystemleistungen aus nachhaltiger bewirtschafteten Agrarökosystemen und Landschaften in der EU maximieren und dazu beitragen, den Verlust von Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit umzukehren und gleichzeitig eine widerstandsfähige Primärproduktion zu gewährleisten (Ziel "Biodiversität und Ökosystemleistungen"). Landwirte werden besser in die Lage versetzt, einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten und widerstandsfähiger gegen den Klimawandel zu werden (Ziel "Land, Meer und Wasser für den Klimaschutz"). Außerdem wird F&I die Entwicklung von Politik (insbesondere der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)), Geschäftsmodellen und Marktbedingungen unterstützen, die den Übergang zu nachhaltigen Nahrungsmittel- und Landwirtschaftssystemen ermöglichen. Effektive landwirtschaftliche Wissens- und Innovationssysteme (AKIS) werden die Innovation und die Übernahme von F&I-Ergebnissen vom Hof bis auf den Tisch beschleunigen (Ziel "Innovative Governance, Umweltbeobachtungen und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal"). Dadurch können Landwirte ihre Produktionsmethoden umstellen und zu klima- und umweltfreundlichen sowie widerstandsfähigen Anbausystemen übergehen und so zu nachhaltigen Lebensmittelwertschöpfungsketten beitragen, die den Erzeugern faire wirtschaftliche Erträge und den Verbrauchern erschwingliche, sichere, gesunde und nachhaltige Lebensmittel bieten (Ziele "Biodiversität und Ökosystemleistungen" und "Land, Meer und Wasser für den Klimaschutz"). Nachhaltige Fischerei und Aquakultur tragen direkt zu einer umweltfreundlichen, integrativen, sicheren und gesunden Nahrungsmittelproduktion bei, indem sie nährstoffreiche Proteine, Lipide und Mikronährstoffe für eine gesunde Ernährung liefern. Nachhaltig produzierte Lebensmittel aus Meeres- und Süßwasserkörpern können und sollten einen viel größeren Anteil an unserem gesamten Lebensmittelkonsum ausmachen. Die "Farm to fork"-Strategie soll Fischern und Aquakulturproduzenten helfen, bessere Klima- und Umweltergebnisse zu erzielen und ihre Position in der Lieferkette zu stärken. F&I wird die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) direkt unterstützen und integrative, diversifizierte Ansätze liefern, die es dem Fischereimanagement ermöglichen, sich an unterschiedliche Realitäten anzupassen, auch im internationalen Kontext. Nachhaltige und widerstandsfähige Aquakultursysteme, einschließlich der Verwendung von Arten mit niedriger Trophie (z. B. Algen und Pflanzenfresser), hohe Tierschutzstandards und alternative Proteinquellen für Nahrungs- und Futtermittel, werden die Produktion von Meeresfrüchten steigern und ihre Umweltauswirkungen verringern und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Mehrwert für die Kette schaffen. Die Sicherheit von Meeresfrüchten wird von einer drastischen Reduzierung der derzeit massiven Vor- und Nachernteverluste bei der Biomasse von Meeresfrüchten profitieren. Das Bewusstsein, das Vertrauen und das Verhalten von Erzeugern und Verbrauchern in Bezug auf die verantwortungsvolle Produktion, den Konsum und die Entsorgung von Meeresfrüchten wird direkt zur Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Sektors beitragen. Eine übergreifende Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft wird durch ein gemeinsam getragenes F&I-Programm in den europäischen Meeren, Küsten- und Binnengewässern zu Ernährungssicherheit, Wertschöpfung, blauem Wachstum und Arbeitsplätzen in Europa beitragen. Die Umgestaltung der Lebensmittelsysteme im Hinblick auf Gesundheit, Nachhaltigkeit und Inklusion erfordert robuste, systemweite Veränderungen auf allen Governance-Ebenen (von der lokalen bis zur globalen Ebene und umgekehrt), da die Lebensmittelsysteme mit allen anderen Sektoren verflochten sind und zu den Haupttreibern des Klimawandels und der Umweltzerstörung gehören. Unter Lebensmittelsystemen sind alle Sektoren, Akteure, Interessengruppen, Organisationen und Disziplinen zu verstehen, die für die Primärproduktion an Land und im Meer, die Lebensmittelverarbeitung, den Lebensmittelvertrieb und -einzelhandel, die Lebensmitteldienstleistungen, den Lebensmittelkonsum, die Lebensmittelsicherheit, die Ernährung und die öffentliche Gesundheit sowie die Lebensmittelabfallströme relevant sind und diese miteinander verbinden. Der europäische "Green Deal" und insbesondere die "Farm to fork"-Strategie unterstützen einen Wandel hin zu widerstandsfähigeren und ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Lebensmittelsystemen, die erforderlich sind, um sichere, gesunde, zugängliche und erschwingliche Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle zu liefern, die vom Land und aus dem Meer stammen und gleichzeitig die planetarischen Grenzen respektieren. Dies setzt ein besseres Verständnis der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen den Komponenten der derzeitigen Lebensmittelsysteme voraus, um Lösungen zu fördern, die den gemeinsamen Nutzen im Hinblick auf die vier Prioritäten der F&I-Initiative "Food 2030" der Kommission maximieren:
F&I wird den Übergang zu nachhaltigen, gesunden und integrativen Lebensmittelsystemen beschleunigen, indem sie in verschiedenen Bereichen tätig wird: Ernährungsumstellung auf nachhaltige und gesunde Ernährung; Versorgung mit alternativen und pflanzlichen Proteinen; Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -abfällen; Mikrobiomanwendungen; Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit; Bekämpfung von Lebensmittelbetrug; Verhaltensänderung; personalisierte Ernährung; urbane Lebensmittelsysteme (Ziel "Resiliente, inklusive, gesunde und grüne ländliche, küstennahe und urbane Gemeinschaften"); Governance von Lebensmittelsystemen und Systemwissenschaft sowie digitale und datengesteuerte Innovation (Ziel "Innovative Governance, Umweltbeobachtung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal"). F&I-Aktivitäten zur Unterstützung der Partnerschaft für sichere und nachhaltige Lebensmittelsysteme für Menschen, Planet und Klima werden dazu beitragen, innovative Lösungen zu identifizieren und umzusetzen, die einen gemeinsamen Nutzen für Ernährung, Lebensmittelqualität, Klima, Kreislaufwirtschaft und Gemeinschaften bieten. Die EU zielt auch darauf ab, einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen zu fördern. Gezielte F&I-Aktivitäten, insbesondere im Rahmen der EU-Afrika-Partnerschaft für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA) und globale Initiativen unter Beteiligung internationaler Forschungskonsortien, werden zu diesem Ziel beitragen. Erwartete Wirkungen: Vorschläge für Themen unter dieser Zielsetzung sollten glaubwürdige Wege zu fairen, gesunden, sicheren, klima- und umweltfreundlichen, widerstandsfähigen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Konsum aufzeigen, die innerhalb der planetarischen Grenzen in der EU und weltweit die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle gewährleisten. Konkret sollten die Vorschläge zu einer oder mehreren der folgenden Wirkungen beitragen:
Bei der Prüfung der Auswirkungen von Vorschlägen muss auch bewertet werden, ob sie dem Grundsatz "keinen nennenswerten Schaden anrichten" (siehe Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomie-Verordnung)) entsprechen, wonach F&I-Projekte keine Aktivitäten unterstützen oder beinhalten sollten, die eines der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung erheblich untergraben. Um das volle Potenzial von F&I zu erschließen und die Auswirkungen zu maximieren, sollten partizipative Ansätze, z. B. ein Multi-Akteurs-Ansatz, gefördert werden, der Beiträge von Industrie, Technologieanbietern, Primärerzeugern, der Lebensmittel-, Getränke- und Gaststättenbranche, Verbrauchern, Bürgern, lokalen Behörden usw. einbezieht, um gemeinsam innovative Systemlösungen zur Unterstützung der Nachhaltigkeit von Lebensmittelsystemen zu schaffen. Themen unter dieser Bestimmung sollten Auswirkungen in den folgenden Wirkungsbereichen des strategischen Plans von Horizon Europe für 2021-2024 haben:
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Call | Internationale Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft |
Beschreibung zu Call "Internationale Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft" | Erwartetes Ergebnis Im Einklang mit der "Farm to fork"-Strategie werden die erfolgreichen Vorschläge dazu beitragen, einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen zu fördern. Sie werden daher dazu beitragen, die Nachhaltigkeit von Agrarnahrungsmittelsystemen zu gewährleisten, die den Bedarf einer wachsenden Bevölkerung decken und die Entwicklung und Umsetzung von Praktiken des integrierten Pflanzenschutzes unterstützen. Sie werden die internationale Zusammenarbeit mit Akteuren aus China in den Bereichen des integrierten Pflanzenschutzes stärken. Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Resultaten beitragen
Umfang: Ein hoher Prozentsatz der Nahrungsmittelernte geht jährlich durch Pflanzenschädlinge und -krankheiten verloren. Gleichzeitig wächst die Besorgnis über die Auswirkungen der in der Landwirtschaft eingesetzten Pestizide auf die Umwelt, Nicht-Zielorganismen und die menschliche Gesundheit. Vorschläge sollten die Entwicklung und Umsetzung integrierter Schädlingsbekämpfungsmethoden für Kulturen unterstützen, bei denen die Abhängigkeit von konventionellen chemischen Pestiziden am größten ist und bei denen der Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und Technologien für die EU, die assoziierten Länder und China von Nutzen ist. Die Vorschläge sollten:
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung des Agrarsektors sicherstellen. Praktische, marktnahe Lösungen für Landwirte/Züchter sollten durch die Einbeziehung der Industrie, einschließlich KMU, erleichtert werden, um den Technologietransfer im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes zu fördern. Die Maßnahmen werden zur Umsetzung der EU-China-Flaggschiff-Initiative für Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie (FAB) beitragen, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeit der Agrar- und Ernährungssysteme zu gewährleisten, den Bedarf einer wachsenden Bevölkerung zu decken, die Verluste und Abfälle von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu verringern und sichere und gesunde Lebensmittel bereitzustellen. Aufgrund des Umfangs dieses Themas wird die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit China, stark gefördert. Es ist vorgesehen, dieses Thema als koordinierte Ausschreibung durchzuführen. Sollte jedoch keine Einigung mit dem Ministry of Science and Technology China (MOST) über die Kofinanzierung chinesischer Partner erzielt werden, wird es als normale Ausschreibung durchgeführt. Updates werden auf dem Funding & Tenders Portal veröffentlicht. |
Themen | Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Land- & Forstwirtschaft. Fischerei, Ernährung, Gesundheit, Soziale Angelegenheiten, Sport, Verwaltung & Governance, Grüne Technologien & Green Deal, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Forschungseinrichtung, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), NGO / NPO, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Öffentliche Einrichtung, Staatsregierung, Internationale Organisation, Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), Start-Up Unternehmen, Aus- und Weiterbildungseinrichtung |
Antragsteller Details | förderfähige Nicht-EU-Länder:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms gibt es keine mit Horizont Europa assoziierten Länder. In Anbetracht des Interesses der Union, die Beziehungen zu den mit Horizont 2020 assoziierten Ländern grundsätzlich beizubehalten, wird erwartet, dass die meisten mit Horizont 2020 assoziierten Drittländer mit Horizont Europa assoziiert werden, um eine ununterbrochene Kontinuität zwischen Horizont 2020 und Horizont Europa zu gewährleisten. Darüber hinaus können auch andere Drittländer während der Laufzeit des Programms mit Horizont Europa assoziiert werden. Für die Zwecke der Förderbedingungen werden Antragsteller, die in mit Horizont 2020 assoziierten Ländern oder in anderen Drittländern, die über eine Assoziierung mit Horizont Europa verhandeln, ansässig sind, wie Einrichtungen behandelt, die in einem assoziierten Land ansässig sind, wenn das Assoziierungsabkommen von Horizont Europa mit dem betreffenden Drittland zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gilt.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. Sonderfälle:
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Projektpartner Details | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |