Call: Entwicklung von klimaneutralen und kreislauffähigen Rohstoffen
Logo | ![]() |
Programm | |
Akronym | HE-CL4-RESILIENCE |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Horizont Europa - Cluster 4 - Ziel 2: Erhöhte Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie" | Dieses Ziel wird die folgenden zentralen strategischen Ausrichtungen, wie im Strategieplan dargelegt, direkt unterstützen:
Vorschläge für Themen unter diesem Ziel sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu den folgenden erwarteten Auswirkungen von Cluster 4 beizutragen:
Die COVID-19-Krise hat gezeigt, dass globale Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz zwei Seiten der gleichen Medaille sind [[Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 (KOM/2020/575 endg.)]]. Bei Resilienz geht es um mehr als die Fähigkeit, Schocks zu überstehen und zu bewältigen; sie ist eine Chance, Übergänge auf nachhaltige und faire Weise zu durchlaufen. Während sich die EU darauf vorbereitet, bis 2050 zu einer klimaneutralen, kreislauforientierten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu werden, wird Resilienz erfordern, auf neue Schwachstellen zu achten, da ganze Sektoren tiefgreifende Transformationen durchlaufen, während gleichzeitig Möglichkeiten für die europäische Industrie geschaffen werden, eigene Märkte, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Forschung und Innovation werden von grundlegender Bedeutung sein, um die industrielle Führung und eine verbesserte Widerstandsfähigkeit voranzutreiben. Sie werden die Modernisierung traditioneller Industriemodelle unterstützen und gleichzeitig neue Technologien, Geschäftsmodelle und Prozesse entwickeln. Dies kann die Flexibilität der industriellen Basis der EU verbessern und ihre Widerstandsfähigkeit erhöhen, indem die Abhängigkeit der EU von Drittländern bei kritischen Rohstoffen und Technologien verringert wird. Im ersten Arbeitsprogramm werden die Themen unter Ziel 2 "Größere Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für eine widerstandsfähige Industrie" fehlende Segmente in strategischen Bereichen und Wertschöpfungsketten in Angriff nehmen, um die industrielle Basis der EU zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit und offene strategische Autonomie zu erhöhen. Darüber hinaus wird erforscht, wie eine verstärkte Kreislaufwirtschaft das Potenzial hat, die offene strategische Autonomie der EU-Industrie durch die effizientere Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen zu erhöhen. Dies soll durch F&I-Aktivitäten erreicht werden, die sich auf vier Bereiche konzentrieren, die für die Widerstandsfähigkeit der EU-Industrie entscheidend sind:
Um diese weiterreichenden Effekte zu erzielen, sind beispiellose Investitionen in die Um- und Höherqualifizierung von zentraler Bedeutung für die Unterstützung des grünen und digitalen Übergangs, die Steigerung des Innovations- und Wachstumspotenzials, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Widerstandsfähigkeit und die Sicherstellung von hochwertiger Beschäftigung und sozialer Integration. Deshalb werden auch die unter Ziel 6 "Eine auf den Menschen ausgerichtete und ethisch vertretbare Entwicklung digitaler und industrieller Technologien" geplanten Aktivitäten zu den Zielen einer widerstandsfähigeren industriellen Basis beitragen. Da industrielle Führung und Resilienz zwei Seiten derselben Medaille sind, sind Aktivitäten, die auf industrielle Führung abzielen, ein Schlüsselfaktor für die langfristige industrielle Resilienz der EU. Deshalb sind die unter Ziel 1 "Klimaneutrale, zirkuläre und digitalisierte Produktion" und Ziel 3 "Weltweit führende Daten- und Computertechnologien" geförderten Aktivitäten, die das Produktivitätswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Europas weiter sicherstellen, auch der Schlüssel zur Sicherung der offenen strategischen Autonomie und Widerstandsfähigkeit der EU. Darüber hinaus werden über die F&I-Investitionen hinausgehende Aktivitäten erforderlich sein, insbesondere im Hinblick auf Synergien mit dem Europäischen Innovationsrat und der dritten Säule von Horizont Europa angesichts der starken Rolle der KMU bei der Entwicklung der geplanten Innovationen. Es werden auch Synergien angestrebt, um Zugang zu Mischfinanzierungen und Finanzierungen aus anderen EU-Programmen zu erhalten, insbesondere im Rahmen von InvestEU; Test- und Einführungsaktivitäten im Rahmen des Programms "Digitales Europa" (DEP); Verbindungen zum EIT (Rohstoffe und digitale KICs); Verbindungen zum Binnenmarktprogramm zur Förderung des Unternehmertums und der Gründung und des Wachstums von Unternehmen sowie Verbindungen zur thematischen Smart-Specialisation-Plattform zur industriellen Modernisierung. Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal sollten Forschungs- und Innovationstätigkeiten dem Grundsatz "keinen nennenswerten Schaden anrichten" [[gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomieverordnung)]] entsprechen. Die Konformität muss sowohl für die während der Projektlaufzeit durchgeführten Aktivitäten als auch für die erwarteten Auswirkungen der Innovation auf den Lebenszyklus in der Vermarktungsphase (sofern relevant) bewertet werden. Die Robustheit der Konformität muss auf die vorgesehene TRL des Projekts zugeschnitten sein. In dieser Hinsicht wird der potenzielle Schaden von Innovationsmaßnahmen, die zum Europäischen Green Deal beitragen, während der gesamten Projektlaufzeit überwacht. Vorschläge für Themen unter dieser Destination sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu einer erhöhten Autonomie in wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten für die Resilienz-Industrie beizutragen, und zwar zu einer oder mehreren der folgenden Wirkungen:
Ein Großteil der im Rahmen dieses Ziels geförderten Forschung und Innovation kann als Wiege für das Neue Europäische Bauhaus dienen: Dabei geht es um die Gestaltung nachhaltiger Lebensweisen, die an der Schnittstelle zwischen Kunst, Kultur, sozialer Integration, Wissenschaft und Technologie angesiedelt sind. Dies umfasst F&I in den Bereichen Fertigung, Bauwesen, fortschrittliche Materialien und Ansätze der Kreislaufwirtschaft. Business Cases und Verwertungsstrategien für die Industrialisierung: Dieser Abschnitt gilt nur für die Themen dieses Ziels, für die die Vorschläge die erwarteten Auswirkungen durch einen Business Case und eine Nutzungsstrategie für die Industrialisierung nachweisen sollten. Der Business Case sollte die erwarteten Auswirkungen des Vorschlags in Form von verbesserten Marktchancen für die Teilnehmer und verbesserten Produktionskapazitäten in der EU auf kurze bis mittlere Sicht aufzeigen. Er sollte den/die anvisierten Markt/Märkte, die geschätzte Marktgröße in der EU und weltweit, die Nutzer- und Kundenbedürfnisse beschreiben und nachweisen, dass die Lösungen den Markt- und Nutzerbedürfnissen auf kosteneffiziente Weise entsprechen werden, und die erwartete Marktposition und den Wettbewerbsvorteil beschreiben. Die Verwertungsstrategie sollte Hindernisse, Anforderungen und notwendige Maßnahmen aufzeigen, die mit dem Erreichen höherer TRLs verbunden sind, z. B.: Anpassung der Wertschöpfungsketten, Verbesserung der Produktrobustheit, Sicherung industrieller Integratoren und Benutzerakzeptanz. Für die TRLs 7-8 wird eine glaubwürdige Strategie zur Erreichung einer zukünftigen Großserienfertigung in der EU erwartet, die die Verpflichtungen der Industriepartner nach dem Ende des Projekts aufzeigt. Aktivitäten über die F&I-Investitionen hinaus werden erforderlich sein, um die erwarteten Auswirkungen zu realisieren: Dazu gehören die weitere Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen (auch über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut, insbesondere EIT Manufacturing); und die Nutzung von Finanzprodukten im Rahmen des InvestEU-Fonds für die weitere Kommerzialisierung von F&I-Ergebnissen. Gegebenenfalls wird im Zusammenhang mit Qualifikationen empfohlen, Schulungsmaterial zu entwickeln, um Arbeitnehmer mit den richtigen Fähigkeiten auszustatten, um die Übernahme und Einführung neuer innovativer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, die in den verschiedenen Projekten entwickelt wurden, zu unterstützen. Dieses Material sollte getestet werden und skalierbar sein und kann möglicherweise durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) aufgestockt werden. Dies wird den europäischen Arbeitskräften helfen, die Qualifikationslücken in den relevanten Sektoren und Berufsgruppen zu schließen und das Beschäftigungs- und Sozialniveau in der EU und den assoziierten Ländern zu verbessern. |
Call | Entwicklung von klimaneutralen und kreislauffähigen Rohstoffen |
Beschreibung zu Call "Entwicklung von klimaneutralen und kreislauffähigen Rohstoffen" | Erwartetes Ergebnis Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die erwarteten Auswirkungen der Bestimmung zu erreichen, indem fortschrittliche Lösungen für Ressourceneffizienz, effektive Wiederverwendung und Recycling von Sekundärrohstoffen für industrielle Wertschöpfungsketten und strategische Sektoren in der EU bereitgestellt werden. Es wird erwartet, dass die Projekte zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
Umfang: Die Sicherung des nachhaltigen Zugangs zu Rohstoffen, einschließlich Metallen, Industriemineralien, holz- und gummibasierten, bau- und forstbasierten Rohstoffen und insbesondere kritischen Rohstoffen (CRM), ist für die EU-Wirtschaft von großer Bedeutung. Komplexe primäre und sekundäre Ressourcen enthalten viele verschiedene Rohstoffe. Ihre Verarbeitungs-, Wiederverwendungs-, Recycling- und Verwertungssysteme sind komplex und beinhalten verschiedene Schritte, die von der Sammlung, Logistik, Sortierung und Trennung bis zur Reinigung, Veredelung und Aufbereitung der Materialien reichen. Die Maßnahmen sollten innovative Pilotprojekte für die saubere und nachhaltige Produktion von nicht-energetischen, nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen in der EU aus Altprodukten entwickeln und demonstrieren, wobei mindestens einer der folgenden Bereiche abgedeckt werden sollte: Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Batterien, Holzwerkstoffplatten, Papierverpackungen aus mehreren Materialien, Altreifen, die auf den Technologiebereitschaftsstufen (TRL) 6-7 fertig gestellt werden. Die Maßnahmen sollten die Markteinführung von Lösungen erleichtern, die in von der Industrie und den Anwendern betriebenen multidisziplinären Konsortien entwickelt wurden, die die betreffende Wertschöpfungskette abdecken, und sollten gegebenenfalls Normungsaspekte berücksichtigen. Die Aktion sollte auch die Analyse finanzieller Möglichkeiten beinhalten, die die Marktnutzung und die Replikation des Kreislaufgeschäftsmodells hinter den entwickelten Lösungen als neue Prozesse, Produkte und/oder Dienstleistungen sicherstellen. Die Aktionen sollten die Bedeutung der anvisierten Rohstoffe und die Relevanz ausgewählter Pilotdemonstrationen an verschiedenen Standorten innerhalb der EU (und auch außerhalb, wenn ein klarer Mehrwert für die Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft der EU besteht) begründen. Vorschläge, die unter diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Für die TRLs 6-7 wird eine glaubwürdige Strategie zur Erreichung einer zukünftigen Großserienfertigung in der EU erwartet, die die Verpflichtungen der Industriepartner nach dem Ende des Projekts aufzeigt. Die Maßnahmen sollten auch dazu beitragen, das Bewusstsein relevanter externer Stakeholder und der Öffentlichkeit in der gesamten EU über die Bedeutung von Rohstoffen für die Gesellschaft, die Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrer Versorgung innerhalb der EU und über Lösungsvorschläge zu verbessern, die dazu beitragen könnten, die Akzeptanz und das Vertrauen der Gesellschaft in die nachhaltige Rohstoffproduktion in der EU zu verbessern. Die Maßnahmen sollten auch die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Wertschöpfung aus Sekundärrohstoffen im Vergleich zu Primärrohstoffen abdecken, wobei der Schwerpunkt auf der gesamten Prozesskette liegen sollte. Die Maßnahmen sollten die Bündelung von Aktivitäten mit anderen relevanten ausgewählten Projekten für eine projektübergreifende Zusammenarbeit, Konsultationen und gemeinsame Aktivitäten zu Querschnittsthemen und die gemeinsame Nutzung von Ergebnissen sowie die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen vorsehen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge ein eigenes Arbeitspaket bzw. eine eigene Aufgabe vorsehen und die entsprechenden Ressourcen dafür vorsehen. In diesem Themenbereich ist die Integration der Gender-Dimension (Geschlechter- und Gender-Analyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich. |
Themen | Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation, Energieeffizienz & Erneuerbare Engerie, Grüne Technologien & Green Deal, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Staatsregierung, Sonstiges, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | förderfähige Nicht-EU-Länder:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms gibt es keine mit Horizont Europa assoziierten Länder. In Anbetracht des Interesses der Union, die Beziehungen zu den mit Horizont 2020 assoziierten Ländern grundsätzlich beizubehalten, wird erwartet, dass die meisten mit Horizont 2020 assoziierten Drittländer mit Horizont Europa assoziiert werden, um eine ununterbrochene Kontinuität zwischen Horizont 2020 und Horizont Europa zu gewährleisten. Darüber hinaus können auch andere Drittländer während der Laufzeit des Programms mit Horizont Europa assoziiert werden. Für die Zwecke der Förderbedingungen werden Antragsteller, die in mit Horizont 2020 assoziierten Ländern oder in anderen Drittländern, die über eine Assoziierung mit Horizont Europa verhandeln, ansässig sind, wie Einrichtungen behandelt, die in einem assoziierten Land ansässig sind, wenn das Assoziierungsabkommen von Horizont Europa mit dem betreffenden Drittland zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gilt.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. Sonderfälle:
|
Projektpartner Details | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
|
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |