Call: Der Beitrag der Waldbewirtschaftung zum Klimaschutz: Wege, Zielkonflikte und Co-Benefits
Logo | ![]() |
Programm | |
Akronym | HE-CL5-D1 |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 1: Klimawissenschaften und Antworten für die Transformation zur Klimaneutralität" | Europa hat in der Klimawissenschaft eine Vorreiterrolle eingenommen und sollte seine Führungsposition beibehalten, um die EU-Politik sowie die internationalen Bemühungen um eine globale Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Einklang mit dem Pariser Abkommen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), einschließlich der Biodiversitätsziele, zu unterstützen. Die Weiterentwicklung der Klimawissenschaft und die weitere Verbreiterung und Vertiefung der Wissensbasis sind von wesentlicher Bedeutung, um den gesellschaftlichen Übergang zu einer klimaneutralen und klimaresistenten Gesellschaft bis 2050 sowie zu einem ehrgeizigeren Treibhausgasreduktionsziel bis 2030 zu gestalten. Dazu gehört Forschung, die unser Verständnis vergangener, gegenwärtiger und erwarteter zukünftiger Veränderungen des Klimas und seiner Auswirkungen auf Ökosysteme und die Gesellschaft fördert, Wissenslücken schließt und die Instrumente entwickelt, die eine kohärente Politik und die Umsetzung effektiver Lösungen zur Minderung und Anpassung unterstützen. Aufgrund des inhärenten internationalen Charakters dieses Themas wird die internationale Zusammenarbeit für Themen unter dieser Bestimmung gefördert. Die unter diesem Abschnitt durchgeführten Aktivitäten werden den Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft und Wirtschaft ermöglichen, indem sie das Wissen über das Erdsystem und die Fähigkeit zur Vorhersage und Projektion seiner Veränderungen unter verschiedenen natürlichen und sozioökonomischen Einflussfaktoren verbessern, einschließlich eines besseren Verständnisses der Reaktion der Gesellschaft und von Verhaltensänderungen, und eine bessere Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels sowie die Gestaltung und Bewertung von Lösungen und Wegen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung und zum damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel ermöglichen. Dieses Ziel trägt direkt zur zentralen strategischen Ausrichtung C des Strategieplans "Europa durch die Transformation seiner Mobilitäts-, Energie-, Bau- und Produktionssysteme zur ersten digital ermöglichten zirkulären, klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft machen" und dem Wirkungsbereich "Klimaschutz und Anpassung" bei. In Übereinstimmung mit dem Strategieplan besteht die erwartete Gesamtwirkung dieses Ziels darin, zum "Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft und Wirtschaft beizutragen, die durch fortschrittliche Klimawissenschaft, Wege und Reaktionen auf den Klimawandel (Abschwächung und Anpassung) und Verhaltensänderungen ermöglicht wird", insbesondere durch:
Koordinierung und Synergien zwischen den im Rahmen von Ziel 1 sowie in anderen Zielen und Clustern geförderten Aktivitäten und insbesondere Komplementaritäten mit Cluster 4 und Cluster 6 sollten durch die Planung angemessener Ressourcen für Koordinierungs- und Clusteraktivitäten berücksichtigt werden. Einem systemischen Ansatz folgend, konzentriert sich Destination 1 auf Aktivitäten im Zusammenhang mit Klimawissenschaft und -modellierung, während Cluster 6 F&I in den von Cluster 6 abgedeckten Bereichen unterstützt, insbesondere bei der Umsetzung von Lösungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran. |
Call | Der Beitrag der Waldbewirtschaftung zum Klimaschutz: Wege, Zielkonflikte und Co-Benefits |
Beschreibung zu Call "Der Beitrag der Waldbewirtschaftung zum Klimaschutz: Wege, Zielkonflikte und Co-Benefits" | Erwartetes Ergebnis Die Projektergebnisse sollen zu einigen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
Umfang: Vorschläge zu diesem Thema sollten eine umfassende Bewertung verschiedener Pfade der THG-Bilanz der europäischen Wälder im Hinblick auf die überarbeiteten Klimaziele für 2030 und 2050 und andere relevante EU-Umweltvorschriften und -ziele beinhalten:
Wenn sie solche Modelle/Bewertungen zur Verfügung haben und ihre zeitliche Dynamik, Unsicherheiten und Systemgrenzen verstehen, werden die politischen Entscheidungsträger besser in der Lage sein, Wälder in die Gestaltung und Bewertung möglicher Lösungen und Wege zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran einzubeziehen. Die Überwachung und Berichterstattung über Veränderungen der Kohlenstoffvorräte in Wäldern ist für politische Entscheidungsträger (sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene) von wesentlicher Bedeutung, um über Trends in der Entwicklung der Waldsenke informiert zu sein und um jährliche annähernde Treibhausgasinventare zu erstellen. Maßnahmen sollten die Verwendung von höherwertigen (und genaueren) Methoden und geografisch expliziten Landnutzungsdaten in Übereinstimmung mit den IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare von 2006 und deren Verfeinerung 2019 unterstützen. Insbesondere sind Maßnahmen erforderlich, um bestehende Lücken zu schließen, die sich aus der Verzerrung der Inventare auf die wirtschaftlich relevantesten Baumarten und Kohlenstoffpools ergeben. Vorschläge zu diesem Thema sollten daher darauf abzielen, Wissen, Werkzeuge, Modelle, Datenbanken und länder- und regionalspezifische Werte zu entwickeln, die den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern zur Verfügung stehen, und zwar möglichst in Verbindung mit integrierten Bewertungsmodellen (IAMs) und Klimamodellen, um die Überwachung und Berichterstattung über die Kohlenstoffpools der Wälder zu verbessern. Fernerkundungsdatensätze können bei der Schätzung oder Überprüfung von Zu- und Abnahmen lebender Biomasse im Wald, von Veränderungen der Waldfläche, des Gesundheitszustands der Wälder und bei der Identifizierung kohlenstoffreicher alter Wälder oder natürlicher Störungen hilfreich sein. Andererseits sollten stichprobenbasierte Systeme die Kartierung von Veränderungen in anderen Waldkohlenstoffpools wie organischem Bodenkohlenstoff in mineralischen und organischen Böden und toter organischer Substanz unterstützen. Eine robustere Schätzung der Flüsse zwischen diesen Wald-Kohlenstoffpools, die in Treibhausgasinventaren oft vernachlässigt werden, wird dabei helfen, ihre Bedeutung als Kohlenstoffspeicher und die Rolle, die die Waldbewirtschaftung bei der Verbesserung dieser Pools spielen kann, abzuschätzen, wobei die Bedürfnisse der Biodiversität und die Widerstandsfähigkeit berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung von biophysikalischen Effekten wird das Verständnis von Zielkonflikten zwischen den Klimazielen und deren Verknüpfung mit den Praktiken der Waldbewirtschaftung verbessern. Die Maßnahmen sollten eine Koordinierung der Aktivitäten mit anderen relevanten Maßnahmen, Initiativen und Programmen, einschließlich der Arbeitsprogramme von Horizont 2020 und des LIFE-Programms, COPERNICUS und relevanten Forschungsinfrastrukturen vorsehen, um Synergien, Integration und Zusammenarbeit zu fördern. Sie sollten europäische Plattformen für den Wissensaustausch und die Vernetzung nutzen und dazu beitragen und die Entwicklung einer neuartigen Plattform für die Entscheidungsfindung in Betracht ziehen, um eine wirksame Verbreitung der Ergebnisse an die Zielakteure (d. h. politische Entscheidungsträger und relevante nationale zuständige Behörden) sicherzustellen. Die Zusammenarbeit und Planung für die weitere Nutzung der Aktionsergebnisse während und nach dem Projektende wird nachdrücklich gefördert. |
Themen | Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Klima, Klimawandel, Umwelt & Biodiversität, Verwaltung & Governance, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Natürliche Ressourcen, Land- & Forstwirtschaft. Fischerei, Ernährung |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Staatsregierung, Sonstiges, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | förderfähige Nicht-EU-Länder:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms gibt es keine mit Horizont Europa assoziierten Länder. In Anbetracht des Interesses der Union, die Beziehungen zu den mit Horizont 2020 assoziierten Ländern grundsätzlich beizubehalten, wird erwartet, dass die meisten mit Horizont 2020 assoziierten Drittländer mit Horizont Europa assoziiert werden, um eine ununterbrochene Kontinuität zwischen Horizont 2020 und Horizont Europa zu gewährleisten. Darüber hinaus können auch andere Drittländer während der Laufzeit des Programms mit Horizont Europa assoziiert werden. Für die Zwecke der Förderbedingungen werden Antragsteller, die in mit Horizont 2020 assoziierten Ländern oder in anderen Drittländern, die über eine Assoziierung mit Horizont Europa verhandeln, ansässig sind, wie Einrichtungen behandelt, die in einem assoziierten Land ansässig sind, wenn das Assoziierungsabkommen von Horizont Europa mit dem betreffenden Drittland zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gilt.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. Sonderfälle:
|
Projektpartner Details | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
|
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |