Call: Aufbau einer europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge
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Akronym | HORIZON-HLTH-DISEASE |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 3: Bekämpfung von Krankheiten und Reduzierung der Krankheitslast" | Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieses Ziels sind auf die zentrale strategische Ausrichtung KSO-D "Schaffung einer widerstandsfähigeren, integrativeren und demokratischeren europäischen Gesellschaft" des Strategieplans 2021-2024 von Horizont Europa ausgerichtet. Die im Rahmen dieses Ziels geförderte Forschung und Innovation sollte zum Wirkungsbereich "Gute Gesundheit und hochwertige zugängliche Gesundheitsversorgung" und insbesondere zu der folgenden erwarteten Wirkung beitragen, die im Strategieplan für den Gesundheitscluster dargelegt ist: "Gesundheitsdienstleister sind in der Lage, Krankheiten (Infektionskrankheiten, einschließlich armutsbedingter und vernachlässigter Krankheiten, nicht übertragbarer und seltener Krankheiten) besser zu bekämpfen und zu bewältigen und die Krankheitslast der Patienten wirksam zu verringern, und zwar dank eines besseren Verständnisses und einer besseren Behandlung von Krankheiten, wirksamerer und innovativerer Gesundheitstechnologien, einer besseren Fähigkeit und Bereitschaft zur Bewältigung von Epidemieausbrüchen und einer verbesserten Patientensicherheit". Darüber hinaus könnte die im Rahmen dieses Ziels geförderte Forschung und Innovation auch zu den folgenden Wirkungsbereichen beitragen: "Eine widerstandsfähige, auf neue Bedrohungen vorbereitete EU", "Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an ihn" und "Hochwertige digitale Dienste für alle". Übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten verursachen in der EU und weltweit die meisten vorzeitigen Todesfälle und Behinderungen. Sie stellen eine große gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedrohung und Belastung dar. Noch immer leiden viele Menschen an diesen Krankheiten und sterben allzu oft vorzeitig. Nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich psychischer Erkrankungen und neurodegenerativer Krankheiten, sind für bis zu 80 % der Gesundheitskosten in der EU verantwortlich[[Derzeit leiden schätzungsweise rund 50 Millionen Menschen in der EU an zwei oder mehr chronischen Erkrankungen, und die meisten dieser Menschen sind über 65 Jahre alt. Jeden Tag sterben in Europa 22 500 Menschen an diesen Krankheiten, was 87 % aller Todesfälle ausmacht. Sie sind verantwortlich für 550 000 vorzeitige Todesfälle von Menschen im erwerbsfähigen Alter mit einem geschätzten wirtschaftlichen Verlust von 115 Mrd. € pro Jahr (0,8 % des BIP)]. Diese Kosten werden für die Behandlung solcher Krankheiten ausgegeben, die zu einem großen Teil vermeidbar sind. Darüber hinaus werden derzeit nur etwa 3 % der Gesundheitsbudgets für präventive Maßnahmen ausgegeben, obwohl es ein riesiges Potenzial für Prävention gibt. Infektionskrankheiten, einschließlich Infektionen, die gegen antimikrobielle Mittel resistent sind, bleiben eine große Bedrohung für die öffentliche Gesundheit in der EU, aber auch für die globale Gesundheitssicherheit. Einigen Vorhersagen zufolge könnte die Zahl der durch Antibiotikaresistenz (AMR) verursachten Todesfälle weltweit 10 Millionen pro Jahr übersteigen[[AMR ist schätzungsweise für 25 000 Todesfälle pro Jahr allein in der EU und 700 000 Todesfälle pro Jahr weltweit verantwortlich. Man schätzt, dass AMR bis 2050 mehr Todesfälle als Krebs verursachen könnte.]]. Um weiter voranzukommen, besteht ein dringender Bedarf an Forschung und Innovation, um neue Präventionsmaßnahmen, Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens, Diagnostika, Impfstoffe, Therapien und Alternativen zu antimikrobiellen Mitteln zu entwickeln sowie bestehende Präventionsstrategien zu verbessern, um greifbare Auswirkungen zu erzielen, wobei geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen sind. Dies erfordert eine internationale Zusammenarbeit, um das beste weltweit verfügbare Fachwissen und Know-how zu bündeln, Zugang zu Forschungsinfrastrukturen von Weltrang zu erhalten und durch eine bessere Abstimmung mit anderen Geldgebern der internationalen Zusammenarbeit in der Gesundheitsforschung und -innovation Investitionen in kritischer Größenordnung auf vorrangige Bedürfnisse zu lenken. Die Fortführung internationaler Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen ist insbesondere erforderlich, um Infektionskrankheiten zu bekämpfen, antimikrobielle Resistenzen anzugehen, auf den großen ungedeckten medizinischen Bedarf für die globale Gesundheitssicherheit, einschließlich der globalen Belastung durch nicht übertragbare Krankheiten, zu reagieren und die Patientensicherheit zu stärken. In diesem Arbeitsprogramm wird sich das Ziel 3 auf wichtige gesellschaftliche Herausforderungen konzentrieren, die mit den politischen Prioritäten der Kommission zusammenhängen, z. B. die Bekämpfung von Krebs und anderen nicht übertragbaren Krankheiten, die bessere Diagnose und Behandlung seltener Krankheiten, die Abwehrbereitschaft und Reaktion auf Gesundheitsgefahren und Epidemien sowie deren Überwachung, die Verringerung der Zahl antimikrobiell resistenter Infektionen, die Verbesserung der Impfraten, den demografischen Wandel, die psychische Gesundheit und die digitale Befähigung zur Gesundheitskompetenz. Insbesondere werden die Themen unter dieser Bestimmung Aktivitäten unterstützen, die auf Folgendes abzielen i) ein besseres Verständnis von Krankheiten, ihren Triebkräften und Folgen, einschließlich Schmerzen und der ursächlichen Zusammenhänge zwischen Gesundheitsfaktoren und Krankheiten, sowie eine bessere Evidenzbasis für die Politikgestaltung; ii) bessere Methoden und Diagnosen, die eine rechtzeitige und genaue Diagnose, die Ermittlung personalisierter Behandlungsoptionen und die Bewertung der gesundheitlichen Ergebnisse, auch für Patienten mit einer seltenen Krankheit, ermöglichen; iii) die Entwicklung und Validierung wirksamer Maßnahmen für eine bessere Überwachung, Prävention, Erkennung, Behandlung und Krisenbewältigung bei Bedrohungen durch Infektionskrankheiten; iv) innovative Gesundheitstechnologien, die in der klinischen Praxis entwickelt und erprobt werden, einschließlich personalisierter medizinischer Ansätze und des Einsatzes digitaler Hilfsmittel zur Optimierung klinischer Arbeitsabläufe; v) neue und neuartige Therapien für nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich seltener Krankheiten, die insbesondere für diejenigen entwickelt werden, für die es keine zugelassenen Optionen gibt, unterstützt durch Strategien, um sie für die öffentlichen Kostenträger erschwinglich zu machen; und vi) wissenschaftliche Erkenntnisse für verbesserte/angepasste politische und rechtliche Rahmenbedingungen und zur Information wichtiger politischer Initiativen auf globaler Ebene (z. B. WHO-Rahmenübereinkommen über Tabakkonsum). z. B. WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums; UNEA Pollution Implementation Plan). Um die Wirkung von EU-Investitionen im Rahmen von Horizon Europe zu erhöhen, begrüßt und unterstützt die Europäische Kommission die Zusammenarbeit zwischen EU-finanzierten Projekten, um gegenseitige Befruchtung und andere Synergien zu ermöglichen. Dies könnte von der Vernetzung bis hin zu gemeinsamen Aktivitäten wie der Teilnahme an gemeinsamen Workshops, dem Austausch von Wissen, der Entwicklung und Übernahme von Best Practices oder gemeinsamen Kommunikationsaktivitäten reichen. Möglichkeiten für potenzielle Synergien bestehen zwischen Projekten, die im Rahmen desselben Themas gefördert werden, aber auch zwischen anderen Projekten, die im Rahmen eines anderen Themas, Clusters oder Pfeilers von Horizont Europa gefördert werden (aber auch mit laufenden Projekten, die im Rahmen von Horizont 2020 gefördert werden). Dies könnte insbesondere Projekte im Zusammenhang mit europäischen Gesundheitsforschungsinfrastrukturen (im Rahmen von Säule I von Horizont Europa), den strategischen Herausforderungen des EIC im Bereich Gesundheit und dem EIT-KIC Gesundheit (im Rahmen von Säule III von Horizont Europa) oder in Bereichen, die die Gesundheit und andere Cluster überschneiden (im Rahmen von Säule II von Horizont Europa), betreffen. Zum Beispiel mit Cluster 3 "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft" wie Gesundheitssicherheit/Notfälle (Bereitschaft und Reaktion, medizinische Gegenmaßnahmen, Epidemien/Pandemien, Naturkatastrophen und technologische Zwischenfälle, Bioterrorismus); mit Cluster 4 "Digital, Industrie und Weltraum" wie Entscheidungsunterstützungssysteme oder Geo-Beobachtung und Überwachung (z. B. von Krankheitsüberträgern und -verursachern). z. B. von Krankheitsüberträgern, Epidemien); oder mit Cluster 6 "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt" wie zu Gesundheitssicherheit und AMR (One-Health: Gesundheit von Mensch/Tier/Pflanze/Boden/Wasser). Einige Forschungs- und Innovationsmaßnahmen im Rahmen von Ziel 3 sollten relevante komplementäre Beiträge zum angekündigten "Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung"[[https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12154-Europe-s-Beating-Cancer-Plan]] liefern und zu Maßnahmen beitragen, die den gesamten Weg der Krebsbehandlung abdecken, einschließlich Prävention, Früherkennung, Diagnose, Behandlung, Überwachung von Krebsdaten sowie Lebensqualität von Krebspatienten und Überlebenden. Darüber hinaus werden Synergien und Komplementaritäten zwischen Ziel 3 und der Umsetzung des EU4Health-Programms (2021-2027)[[https://ec.europa.eu/health/funding/eu4health_en]] gesucht. Diese Synergien und Komplementaritäten könnten insbesondere durch Mechanismen erreicht werden, die auf Rückkopplungsschleifen beruhen und es einerseits ermöglichen, den politischen Bedarf zu ermitteln, der bei Forschungs- und Innovationsmaßnahmen vorrangig berücksichtigt werden sollte, und andererseits die Umsetzung von Forschungsergebnissen in politische Maßnahmen und die klinische Praxis erleichtern, wodurch eine integrierte Reaktion über Sektoren und Politikbereiche hinweg ermöglicht wird. Erwartete Wirkungen: Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, wie ein Beitrag zur Bekämpfung von Krankheiten und zur Verringerung der Krankheitslast geleistet werden kann, insbesondere zu mehreren der folgenden Wirkungen:
Die EU profitiert von hoher Sichtbarkeit, Führungsrolle und Ansehen in internationalen Foren zu globaler Gesundheit und globaler Gesundheitssicherheit, insbesondere in Partnerschaft mit Afrika. |
Call | Aufbau einer europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge |
Beschreibung zu Call "Aufbau einer europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge" | Erwartetes Ergebnis Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere erwartete Auswirkungen des Ziels 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu diesen beitragen. Zu diesem Zweck sollten Vorschläge zu diesem Thema darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
Umfang: Die COVID-19-Pandemie hat veranschaulicht, wie einseitige Forschungsinitiativen zu einer fragmentierten Forschungslandschaft führen können, in der erheblicher Spielraum für Effizienzsteigerungen bei der Entwicklung der dringend benötigten Erkenntnisse besteht, an denen sich politische Maßnahmen in Notfällen orientieren können. Die erwartete künftige europäische Partnerschaft für die Pandemievorsorge sollte darauf abzielen, die Bereitschaft der EU zur Vorhersage und Reaktion auf neu auftretende infektiöse Gesundheitsbedrohungen zu verbessern, indem die Finanzierung von Forschung und Innovation auf EU-, nationaler (und regionaler) Ebene im Hinblick auf gemeinsame Ziele und eine vereinbarte strategische Forschungs- und Innovationsagenda besser koordiniert wird. Eine solche Partnerschaft sollte zum Aufbau eines kohärenten Europäischen Forschungsraums (EFR) beitragen, der es den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern und der Europäischen Kommission ermöglicht, Forschung und Innovation im Bereich der Pandemievorsorge rasch und gemeinsam zu unterstützen. Ausgerichtet auf eine mehrjährige strategische Forschungs- und Innovationsagenda mit gemeinsamen Zielen für Forschung und Innovation im Bereich der Pandemievorsorge werden die künftigen Partner - in enger Zusammenarbeit mit dem ECDC, der EMA und anderen relevanten Akteuren - den mittel- bis langfristigen Forschungsbedarf definieren. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft auf bestehenden Netzwerken zur Pandemievorsorge aufbaut und in Synergie mit der zukünftigen Health Emergency Response Authority (HERA) arbeitet. Eine Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor ist vorgesehen. Die Einzelheiten der europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge werden derzeit mit den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern erörtert und werden bekannt gegeben, sobald sie vorliegen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Partnerschaft in ihrer Anfangsphase in erster Linie auf die Bereitschaft für Epidemien/Pandemien konzentrieren wird, wenngleich ihr Umfang überarbeitet werden kann, um weitere Gesundheitsbedrohungen einzubeziehen, die in den Tätigkeitsbereich der künftigen HERA fallen würden. Soweit relevant, wird die Partnerschaft einen bereichsübergreifenden, interdisziplinären One-Health-Ansatz verfolgen. Die Vorschläge sollten die Einrichtung eines Sekretariats vorsehen, das die Schaffung der erwarteten künftigen europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge koordiniert, unter starker Beteiligung der öffentlichen Hand (politische Entscheidungsträger, Forschungsförderer). Die Vorschläge sollten alle der folgenden Aktivitäten beinhalten:
Es wird erwartet, dass der für eine Förderung ausgewählte Vorschlag mit anderen einschlägigen Forschungs- und Innovationsinitiativen in Verbindung steht, z. B. mit den erwarteten künftigen europäischen Partnerschaften zur Umgestaltung der Gesundheits- und Pflegesysteme, zur Antibiotikaresistenz im Rahmen von One Health, zum EFR für Gesundheitsforschung und zu Tiergesundheit und Tierschutz oder mit anderen einschlägigen Projekten, die im Rahmen von Horizont 2020 oder Horizont Europa finanziert werden. Übergreifende Prioritäten: |
Themen | Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Gesundheit, Soziale Angelegenheiten, Sport, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation, Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Vereinigte Staaten von Amerika |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Vereinigte Staaten von Amerika |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Bundesland / Region / Stadt / Gemeinde / Gebietskörperschaft, Forschungseinrichtung, Interessensvertretung / Berufsverband / Gewerkschaft, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Staatsregierung, Sonstiges, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | förderfähige Nicht-EU-Länder:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms gibt es keine mit Horizont Europa assoziierten Länder. In Anbetracht des Interesses der Union, die Beziehungen zu den mit Horizont 2020 assoziierten Ländern grundsätzlich beizubehalten, wird erwartet, dass die meisten mit Horizont 2020 assoziierten Drittländer mit Horizont Europa assoziiert werden, um eine ununterbrochene Kontinuität zwischen Horizont 2020 und Horizont Europa zu gewährleisten. Darüber hinaus können auch andere Drittländer während der Laufzeit des Programms mit Horizont Europa assoziiert werden. Für die Zwecke der Förderbedingungen werden Antragsteller, die in mit Horizont 2020 assoziierten Ländern oder in anderen Drittländern, die über eine Assoziierung mit Horizont Europa verhandeln, ansässig sind, wie Einrichtungen behandelt, die in einem assoziierten Land ansässig sind, wenn das Assoziierungsabkommen von Horizont Europa mit dem betreffenden Drittland zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gilt.
Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird. Sonderfälle:
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Projektpartner Details | Sofern in den besonderen Bedingungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nichts anderes vorgesehen ist, sind Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, zur Teilnahme an den Maßnahmen berechtigt, sofern das Konsortium Folgendes umfasst
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Art der Finanzierung | Finanzhilfen |