Call: Innovationslabor
Programm | |
Akronym | CREA-CROSS-2021 |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Kreatives Europa - Sektorübergreifender Aktionsbereich 2021" | In Übereinstimmung mit den Zielen des Programms hat der sektorübergreifende Bereich folgende Prioritäten:
|
Call | Innovationslabor |
Beschreibung zu Call "Innovationslabor" | ZielDas Kreativinnovationslabor soll Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativbranchen dazu anregen, innovative digitale Lösungen mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativbranchen zu entwickeln und zu testen. Das Lab soll die Entwicklung innovativer Lösungen (z. B. Tools, Modelle und Methoden) erleichtern, die auf den audiovisuellen Sektor und mindestens einen weiteren kreativen und/oder kulturellen Sektor anwendbar sind. Die Lösungen sollten leicht replizierbar sein und ein Potenzial zur Marktdurchdringung haben. Der Klarheit halber muss das Projekt nicht unbedingt unmittelbar auf den audiovisuellen Sektor anwendbar sein, sondern eines, das leicht in diesem Sektor repliziert werden könnte. Für die diesjährige Ausschreibung wird neben den allgemeinen Zielen auch ein thematischer Ansatz verfolgt, um sicherzustellen, dass Projekte, die auf die politischen Ziele von Creative Europe ausgerichtet sind, belohnt werden. Für das erste Jahr des Creative Innovation Labs werden die beiden Themen, die speziell abgedeckt werden, die Ökologisierung des Kreativ- und Kultursektors sowie innovative Bildungsinstrumente sein, die Kreativität und den Kreativsektor nutzen, um relevante gesellschaftliche Themen wie Desinformation zu bekämpfen. Erwartete Ergebnisse
Beschreibung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu finanzierenden AktivitätenMit der InnovLab-Förderung wird die Entwicklung innovativer Instrumente, Modelle und Lösungen unterstützt, die im audiovisuellen Sektor und anderen Kultur- und Kreativsektoren anwendbar sind. Sie zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit, die Zusammenarbeit, die Verbreitung, die Sichtbarkeit, die Verfügbarkeit, die Vielfalt und die Vergrößerung des Publikums in allen Sektoren zu unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit wird Anträgen gewidmet, die angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie und zur Sicherstellung von Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter vorlegen. |
Themen | Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Kunst & Kultur, Kulturerbe, Geschichte, Medien, Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation, Gleichberechtigung, Menschenrechte, Menschen mit Behinderung, Soziale Inklusion |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Albanien Armenien Bosnien und Herzegowina Georgien Island Kosovo Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien Tunesien Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Albanien Armenien Bosnien und Herzegowina Georgien Island Kosovo Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien Tunesien Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen Einrichtungen, die im kulturellen und kreativen Sektor tätig sind,:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Projektpartner Details |
|
Art der Finanzierung | Subventionen |