Call: Europäische Kooperationsprojekte Large
Programm | |
Akronym | CREA-CULT-2021 |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur 2021" | Im Jahr 2021 wird der Aktionsbereich KULTUR von Kreatives Europa weiterhin in der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit der EU im Bereich Kultur verankert sein, insbesondere im Einklang mit den Zielen der Neuen Europäischen Kulturagenda 2018 und dem Arbeitsplan des Rates für Kultur 2019-2022. Die politische Zusammenarbeit wird auch neue Prioritäten und hochrangige Initiativen wie das Neue Europäische Bauhaus abdecken. Das Programm wird durch seine Maßnahmen die Querschnittsthemen Inklusion und Vielfalt, insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie die Ökologisierung des kreativen Europas einbeziehen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt das Programm, die folgenden Prioritäten zu verfolgen:
Aus operativer Sicht wird das Programm seinen sektoralen Ansatz verstärken: Dies ist ein neues Merkmal des Programmteils KULTUR. Durch diesen neuen Ansatz wird es möglich sein, gezieltere jährliche sektorspezifische Prioritäten für die Bereiche Musik, Verlagswesen, kulturelles Erbe und Architektur zu definieren. Darüber hinaus wird das Programm die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen fortsetzen, die auf dem Gebiet der Kultur tätig sind und einen Mehrwert für die Erreichung der Programmziele bieten, indem sie ihre Kompetenz in bestimmten Bereichen einbringen, um die Wirkung der Programmmaßnahmen zu maximieren. Besondere AktionenIm Jahr 2021 wird der Aktionsbereich KULTUR von Kreatives Europa weiterhin die Organisation von vier jährlichen europäischen Preisen in den Bereichen Musik, Literatur, Architektur und Kulturerbe unterstützen. Die Gewinner*innen der Preise werden aus Ländern kommen, die am Programm Kreatives Europa teilnehmen. Die Kulturhauptstädte Europas bleiben eine Vorzeigeaktion der EU mit positiven Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft und Gesellschaft. Aufbauend auf dem außergewöhnlichen kulturellen Reichtum und der großen Vielfalt Europas und seiner Städte und Regionen zielt diese Aktion vor allem darauf ab, das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger*innen zu einem gemeinsamen Kulturraum zu stärken und den Beitrag der Kultur zur langfristigen Entwicklung der Städte zu fördern. Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist nach wie vor eine der wertvollsten EU-Initiativen zur Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls der europäischen Bürger*innen zur Union, wobei der Fokus auf die europäische Dimension der Kulturerbestätten und die gemeinsamen Werte, die sie repräsentieren, ein besonderes Merkmal der Aktion ist. Im Jahr 2021 sieht das Programm vor, eine spezielle Aktion zur Unterstützung europäischer kultureller Einrichtungen wie Orchester zu initiieren, die auf die Ausbildung und Förderung junger, hochbegabter Künstler*innen abzielen und einen integrativen Ansatz mit großer geografischer Abdeckung haben. Diese Unterstützung soll horizontale und sektorale Maßnahmen ergänzen, insbesondere zugunsten von Einrichtungen, deren spezifischer Mehrwert in dem besonderen Auswahlverfahren für solche Künstler und den ihnen angebotenen umfassenden Ausbildungs- und Aufführungsmöglichkeiten liegt. |
Call | Europäische Kooperationsprojekte Large |
Beschreibung zu Call "Europäische Kooperationsprojekte Large" | ZielMit dieser Aktion werden Projekte unterstützt, an denen eine große Vielfalt von Akteuren beteiligt ist, die in verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren tätig sind, um ein breites Spektrum an Aktivitäten und Initiativen durchzuführen. Die Aktion ist im politischen Rahmen des Aktionsbereichs "Kultur" des Programms "Kreatives Europa" und dessen Querschnittsthemen (Inklusion, Verringerung der Umweltauswirkungen und Gleichstellung der Geschlechter) verankert. Europäische Kooperationsprojekte sollen auch zur Umsetzung neuer politischer Initiativen der EU, wie z.B. dem Neuen Europäischen Bauhaus, beitragen. Europäische Kooperationsprojekte sind für alle Kultur- und Kreativbereiche offen. Da mit dieser Aktion jedoch die Ziele des Programmteils KULTUR verfolgt werden sollen, sind Projekte, an denen ausschließlich Organisationen aus dem audiovisuellen Sektor beteiligt sind, und Projekte mit ausschließlich audiovisuellem Inhalt nicht für eine Förderung im Rahmen dieser Aktion vorgesehen. Gefördert werden Kooperationsprojekte, die zu den folgenden Zielen beitragen:
Konkret geht es um die folgenden Projekte:
Die Antragsteller müssen angeben und auswählen, welches der beiden oben genannten Ziele (Ziel 1 oder Ziel 2) mit dem vorgeschlagenen Projekt verfolgt werden soll (diese Auswahl ist auch dann zu treffen, wenn einige Projekte für beide Ziele relevant sein könnten). Erwartete ErgebnisseDiese Aktion soll die Zusammenarbeit zwischen im Kulturbereich tätigen Organisationen fördern, die europäische Dimension des Schaffens und der Verbreitung europäischer künstlerischer Inhalte stärken sowie die Entwicklung, Erprobung, Verbreitung oder Anwendung neuer und innovativer Praktiken unterstützen. Beschreibung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu finanzierenden AktivitätenDie Projekte müssen mindestens eine (und nicht mehr als zwei) der folgenden Prioritäten ansprechen:
Projekte aus den Sektoren Buch und Verlagswesen, Musik, Architektur und kulturelles Erbe können sich entweder mit einer der oben genannten Prioritäten (Prioritäten 1 bis 5) oder mit den folgenden sektorspezifischen Prioritäten befassen (10 % des Budgets der Aufforderung werden für Projekte zur Umsetzung der sektorspezifischen Priorität bereitgestellt). Projekte aus anderen Sektoren können sich nur mit den oben genannten Prioritäten (Prioritäten 1 bis 5) befassen. Sektorspezifische Prioritäten: Für das Jahr 2021 wurden die folgenden gezielten jährlichen Prioritäten für die Sektoren Musik, Verlagswesen, kulturelles Erbe und Architektur festgelegt, die im Rahmen von politischen Dialogen und Stakeholder-Konsultationen identifiziert wurden, um Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau, wie z. B. Schulungen, Vernetzungs- oder Marktzugangsaktivitäten, zu unterstützen und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Die Projekte müssen die folgenden spezifischen sektoralen Prioritäten erfüllen:
Die Vorschläge müssen im Antragsformular eine begründete Strategie und eine Beschreibung enthalten, wie sie die gewählte(n) Priorität(en) umsetzen wollen. Die Projekte können maximal zwei dieser Prioritäten auswählen. Diese sollten die relevantesten Prioritäten sein, die im Projekt angesprochen werden. Übergreifende Themen Die Vorschläge müssen die Querschnittsthemen Inklusion, Vielfalt, Gleichstellung der Geschlechter sowie Umwelt und Kampf gegen den Klimawandel bei der Konzeption und Umsetzung ihres Projekts berücksichtigen. Eine Strategie, wie Querschnittsthemen in dem Projekt behandelt werden, sollte im Antragsformular dargelegt werden. |
Themen | Kapazitätenaufbau, Kooperationsnetzwerke, Institutionelle Kooperation, Kunst & Kultur, Kulturerbe, Geschichte, Medien, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation, Forschung & Innovation, Technologietransfer & -austausch, Grüne Technologien & Green Deal, Gleichberechtigung, Menschenrechte, Menschen mit Behinderung, Soziale Inklusion, Integration in die Gesellschaft, Europäische Bürgerschaft, Shared Services |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Albanien Armenien Bosnien und Herzegowina Georgien Island Kosovo Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien Tunesien Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Albanien Armenien Bosnien und Herzegowina Georgien Island Kosovo Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien Tunesien Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen Einrichtungen, die im kulturellen und kreativen Sektor tätig sind,:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Projektpartner Details | mindestens 10 Einrichtungen aus 10 verschiedenen förderfähigen Ländern |
Art der Finanzierung | Subventionen |