Call: Europäische Co-Entwicklung
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Akronym | CREA-MEDIA-2021 |
Art des Fonds | Direkte Mittelverwaltung |
Beschreibung zu Programm "Kreatives Europa - Aktionsbereich Media 2021" | Aktionen im Bereich MEDIA werden den strukturierten Ansatz der Kommission zur Bewältigung grundlegender gesellschaftlicher Herausforderungen widerspiegeln, die für die gesamte Bandbreite unserer Unterstützung relevant sind, wie z. B. der grüne Übergang sowie die Gewährleistung von Vielfalt und Integration. Gleichermaßen müssen alle Maßnahmen einen europäischen Mehrwert aufweisen. Der audiovisuelle Sektor ist von der COVID-19-Krise schwer getroffen worden. Die Werbeeinnahmen der Zeitungsverlage sind zwischen 30 und 80% und die des Fernsehens um 20% gesunken. Europäische Medien-KMUs stehen vor ernsthaften Liquiditätsproblemen, während die Arbeitslosigkeit zugenommen hat und viele Kreative - insbesondere solche mit prekären Arbeitsverhältnissen oder Freiberufler - ohne Einkommen dastehen. Kinos erlitten einen Einbruch der Einnahmen, während die Dreharbeiten für neue Filme, Programme und TV-Serien in vielen Fällen gestoppt wurden. Dennoch gibt es auch einige Gewinner*innen und das sind vor allem die globalen Online-Player, die allesamt außereuropäisch sind. Der Gewinnanstieg der großen Daten- und Vertriebsunternehmen verschärft die globale Wettbewerbsposition des europäischen Kultur- und Kreativsektors. In diesem Zusammenhang wird der Aktionsbereich MEDIA zur Umsetzung des Aktionsplans für Medien und audiovisuelle Medien (MAAP) beitragen. Er wird kurzfristige Erholungsbemühungen durch ein spezielles Suchwerkzeug für Medienunternehmen über relevante EU-Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen, zum Start der MediaInvest-Beteiligungsplattform beitragen und kooperative Partnerschaften für Nachrichtenmedien unterstützen. MEDIA wird auch den längerfristigen Wandel durch die Förderung einer europäischen Industriekoalition für virtuelle und erweiterte Realität unterstützen und einen Dialog mit der Industrie über das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erleichtern. Schließlich wird MEDIA dazu beitragen, Bürger*innen und Unternehmen in die Lage zu versetzen, europäische Medientalente zu fördern, u. a. durch die Förderung der Vielfalt vor und hinter der Kamera und durch das Scouting und die Unterstützung von Medien-Start-ups; durch die Stärkung von Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Medienpolitik sowie durch die Sensibilisierung des jungen Publikums für europäische Inhalte; durch die Erleichterung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden innerhalb der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), um das ordnungsgemäße Funktionieren des EU-Medienmarktes sicherzustellen. Die audiovisuelle Industrie hat bereits einige ermutigende Schritte zur Ökologisierung ihrer Praktiken unternommen, und der Aktionsbereich MEDIA wird zu einem klimaneutralen audiovisuellen Sektor beitragen, wie es der MAAP vorsieht. Ab 2021 wird ein politischer Dialog zur Ökologisierung eingeleitet. Die Kommission wird ein strukturiertes Kooperationsforum mit der Branche und (sub)nationalen Film- und audiovisuellen Fonds einrichten, um bestehende bewährte Verfahren auszutauschen und sich auf gemeinsame Instrumente und Standards für "grüne Medien" zu einigen, die für alle Mitgliedstaaten gelten, einschließlich eines gemeinsamen Kohlenstoffrechners. Es wird ein Best-Practice-Leitfaden für grüne Produktionen erstellt, mit dem Ziel, mittelfristig ein "grünes Label" für Produktionen und spezifische Erfolgsindikatoren zu schaffen. Parallel dazu werden mit den MEDIA-Fördermaßnahmen finanzielle Anreize für grüne Praktiken eingeführt. Die Begünstigten werden aufgefordert, Strategien zur Ökologisierung vorzulegen, Flugreisen werden reduziert und Ökologisierungskosten werden finanziert. Darüber hinaus werden die Aktionen "Training & Skills" und "Innovative Tools" direkte Unterstützung bieten, um die Fähigkeiten in Bezug auf Greening-Strategien zu stärken bzw. Tools für Greening-Maßnahmen zu entwickeln. Die MEDIA-Maßnahmen zielen auf die Förderung von Vielfalt und Inklusion auf allen Stufen der Wertschöpfungskette der Medien und des audiovisuellen Sektors ab. In Übereinstimmung mit den bewährten Verfahren des Programms für Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft (REC) werden die folgenden Bestimmungen für die Instrumente in die Fördermaßnahmen eingebettet:
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Call | Europäische Co-Entwicklung |
Beschreibung zu Call "Europäische Co-Entwicklung" | ZielDas Ziel der Förderung der europäischen Co-Entwicklung ist es, die Zusammenarbeit zwischen europäischen Produktionsfirmen zu unterstützen, die Werke mit einem starken internationalen Publikumspotenzial entwickeln. Erwartete Ergebnisse
Beschreibung der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu finanzierenden AktivitätenDie europäische Co-Entwicklung unterstützt die Entwicklung eines einzelnen Projekts für die kommerzielle Verwertung, das für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einer Multiplattform-Umgebung in den folgenden Kategorien bestimmt ist: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Das Projekt muss von mindestens zwei unabhängigen europäischen Produktionsfirmen gemeinsam entwickelt werden, die eine Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung unterzeichnet haben, in der die Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit bei kreativen Aspekten festgelegt sind. Ziel ist es, audiovisuellen Produktionsfirmen Mittel für die Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen werden ermutigt, starke und innovative Kooperationen auf kreativer und finanzieller Ebene zu entwickeln und von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu erarbeiten, um so das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Besonderes Augenmerk wird auf Bewerbungen gelegt, die angemessene Strategien zur Sicherstellung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Gewährleistung von Geschlechtergleichgewicht, Inklusion, Vielfalt und Repräsentativität vorlegen. |
Themen | Clustering, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Digitalisierung, IKT, Telekommunikation, Integration in die Gesellschaft, Europäische Bürgerschaft, Shared Services, Kunst & Kultur, Kulturerbe, Geschichte, Medien |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Albanien Armenien Bosnien und Herzegowina Georgien Island Kosovo Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien Tunesien Ukraine |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Albanien Armenien Bosnien und Herzegowina Georgien Island Kosovo Moldau Montenegro Nordmazedonien Norwegen Serbien Tunesien Ukraine |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU (10 bis 249 Beschäftigte), Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Start-Up Unternehmen, Universität/(Fach)Hochschule, Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte bzw. undefiniert), Verein |
Antragsteller Details | Um förderfähig zu sein, müssen Einrichtungen, die im kulturellen und kreativen Sektor tätig sind:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Projektpartner Details | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
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Art der Finanzierung | Subventionen |