Call: Mobilität von Jugendbetreuern
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Akronym | Erasmus+ - KA1 |
Beschreibung zu Programm "Erasmus+ - Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen" | Von den Aktionen, die im Rahmen der Leitaktion 1 gefördert werden, wird eine positive und dauerhafte Auswirkungen auf die beteiligten Teilnehmer und teilnehmenden Organisationen, sowie auf die politischen Systeme, erwartet, in die diese Aktivitäten eingebettet sind. In Bezug auf Studierende, Praktikanten, Auszubildende, erwachsene Lernende, Schüler und junge Menschen sollen die im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Mobilitätsaktivitäten vor allem die folgenden Ergebnisse erzielen:
In Bezug auf Personal, Jugendbetreuer und Fachkräfte, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, sollen die Mobilitätsaktivitäten die folgenden Ergebnisse hervorbringen:
Von den im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten wird außerdem erwartet, dass sie bei den teilnehmenden Organsationen eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse hervorbringen:
Was ist ein Mobilitätsprojekt? Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, erhalten im Rahmen des Programms Erasmus+ Unterstützung für die Durchführung von Projekten, die verschiedene Arten von Mobilität fördern. Ein Mobilitätsprojekt besteht aus den folgenden Phasen:
Das Programm Erasmus+ verstärkt die Unterstützung, die den Teilnehmern von Mobilitätsaktivitäten bei der Verbesserung ihrer Fremdsprachenkompetenzen vor und während ihres Auslandsaufenthalts angeboten wird, einschließlich eines zusätzlichen Zuschusses zur sprachlichen Unterstützung für Teilnehmer an Langzeitmobilitäten in den Bereichen Berufsbildung und Schulbildung. Ein Erasmus+ Online Language Support (OLS) Service bietet den Teilnehmern an Mobilitätsaktivitäten die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in zwei Sprachen zu überprüfen sowie Online-Sprachkurse zur Verbesserung ihrer Kompetenzen zu besuchen. Zusätzlich zu den Online-Sprachkursen bietet der OLS verschiedene andere Funktionen, wie z. B. Tools für unterstütztes und gemischtes Lernen, die es Lehrern und Jugendbetreuern ermöglichen, ihre Lernenden zusätzlich zu unterstützen, sowie Funktionen für soziale Netzwerke, die kollaboratives Lernen ermöglichen. Akkreditierungssysteme spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer hohen Wirkung der Leitaktion 1. Die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung, die Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich und die Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend ermöglichen es den Organisationen, kontinuierlich von der Leitaktion 1 zu profitieren, so dass sie sich auf längerfristige Ziele und institutionelle Auswirkungen konzentrieren können. Je nach Profil der Teilnehmer werden die folgenden Arten von Mobilitätsprojekten im Rahmen der Leitaktion 1 unterstützt: Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung:
Im Bereich Jugend:
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Call | Mobilität von Jugendbetreuern |
Beschreibung zu Call "Mobilität von Jugendbetreuern" | Im Rahmen dieser Aktion können Organisationen Unterstützung für die Durchführung von Projekten erhalten, die eine oder mehrere Lernaktivitäten für die berufliche Entwicklung von Jugendarbeitern und ihrer Organisation umfassen. Ziele der AktionDiese Aktion unterstützt die berufliche Entwicklung von Jugendbetreuern und damit die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch nicht-formale und informelle Lernerfahrungen in Mobilitätsaktivitäten. Die Aktion trägt zu den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 bei, insbesondere zur Europäischen Jugendarbeitsagenda für Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit. Genauer gesagt zielen die Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter darauf ab
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Themen | Kinder & Jugend, Bildung & Erziehung, Integration in die Gesellschaft, Europäische Bürgerschaft, Shared Services, Gleichberechtigung, Menschenrechte, Menschen mit Behinderung, Soziale Inklusion, Demographischer Wandel, Migration |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Serbien Türkei |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Serbien Türkei |
Förderfähige Antragsteller | NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Verein, Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Internationale Organisation, Sonstiges, Universität/(Fach)Hochschule |
Antragsteller Details | Eine teilnehmende Organisation kann sein:
mit Sitz in einem Programmland oder einem an die EU angrenzenden Partnerland (Regionen 1 bis 4; siehe Abschnitt "Förderfähige Länder" in Teil A dieses Leitfadens). |
Projektpartner Details | Mindestens zwei teilnehmende Organisationen (mindestens eine sendende und mindestens eine empfangende Organisation) aus verschiedenen Ländern müssen beteiligt sein. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |