Call: Akkreditierte Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung
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Akronym | Erasmus+ - KA1 |
Beschreibung zu Programm "Erasmus+ - Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen" | Von den Aktionen, die im Rahmen der Leitaktion 1 gefördert werden, wird eine positive und dauerhafte Auswirkungen auf die beteiligten Teilnehmer und teilnehmenden Organisationen, sowie auf die politischen Systeme, erwartet, in die diese Aktivitäten eingebettet sind. In Bezug auf Studierende, Praktikanten, Auszubildende, erwachsene Lernende, Schüler und junge Menschen sollen die im Rahmen dieser Leitaktion geförderten Mobilitätsaktivitäten vor allem die folgenden Ergebnisse erzielen:
In Bezug auf Personal, Jugendbetreuer und Fachkräfte, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, sollen die Mobilitätsaktivitäten die folgenden Ergebnisse hervorbringen:
Von den im Rahmen dieser Aktion geförderten Aktivitäten wird außerdem erwartet, dass sie bei den teilnehmenden Organsationen eines oder mehrere der folgenden Ergebnisse hervorbringen:
Was ist ein Mobilitätsprojekt? Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind, erhalten im Rahmen des Programms Erasmus+ Unterstützung für die Durchführung von Projekten, die verschiedene Arten von Mobilität fördern. Ein Mobilitätsprojekt besteht aus den folgenden Phasen:
Das Programm Erasmus+ verstärkt die Unterstützung, die den Teilnehmern von Mobilitätsaktivitäten bei der Verbesserung ihrer Fremdsprachenkompetenzen vor und während ihres Auslandsaufenthalts angeboten wird, einschließlich eines zusätzlichen Zuschusses zur sprachlichen Unterstützung für Teilnehmer an Langzeitmobilitäten in den Bereichen Berufsbildung und Schulbildung. Ein Erasmus+ Online Language Support (OLS) Service bietet den Teilnehmern an Mobilitätsaktivitäten die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in zwei Sprachen zu überprüfen sowie Online-Sprachkurse zur Verbesserung ihrer Kompetenzen zu besuchen. Zusätzlich zu den Online-Sprachkursen bietet der OLS verschiedene andere Funktionen, wie z. B. Tools für unterstütztes und gemischtes Lernen, die es Lehrern und Jugendbetreuern ermöglichen, ihre Lernenden zusätzlich zu unterstützen, sowie Funktionen für soziale Netzwerke, die kollaboratives Lernen ermöglichen. Akkreditierungssysteme spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer hohen Wirkung der Leitaktion 1. Die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung, die Erasmus-Akkreditierung für Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich und die Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung und Jugend ermöglichen es den Organisationen, kontinuierlich von der Leitaktion 1 zu profitieren, so dass sie sich auf längerfristige Ziele und institutionelle Auswirkungen konzentrieren können. Je nach Profil der Teilnehmer werden die folgenden Arten von Mobilitätsprojekten im Rahmen der Leitaktion 1 unterstützt: Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung:
Im Bereich Jugend:
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Call | Akkreditierte Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung |
Beschreibung zu Call "Akkreditierte Projekte für die Mobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung" | Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen, können eine Förderung im Rahmen eines speziellen, nur für sie offenen Förderschwerpunkts beantragen. Die Anträge basieren auf dem zuvor genehmigten Erasmus-Plan, so dass eine detaillierte Liste und Beschreibung der geplanten Aktivitäten nicht erforderlich ist. Stattdessen konzentrieren sich die Anträge auf die Schätzung des Budgets, das für die nächste Reihe von Aktivitäten benötigt wird. |
Themen | Kinder & Jugend, Bildung & Erziehung, Integration in die Gesellschaft, Europäische Bürgerschaft, Shared Services, Gleichberechtigung, Menschenrechte, Menschen mit Behinderung, Soziale Inklusion, Demographischer Wandel, Migration |
Fördergebiet | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Serbien Türkei |
Herkunftsgebiet Antragsteller | EU Mitgliedstaaten Island Liechtenstein Nordmazedonien Norwegen Serbien Türkei |
Förderfähige Antragsteller | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Universität/(Fach)Hochschule, Forschungseinrichtung, Internationale Organisation, NGO / NPO, Öffentliche Einrichtung, Sonstiges, Verein |
Antragsteller Details | Organisationen, die über eine gültige Erasmus-Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen, können sich bewerben. |
Projektpartner Details | Organisationen, die über eine Erasmus-Akkreditierung für Koordinatoren von Mobilitätskonsortien verfügen, müssen sich für das Format des Mobilitätskonsortiums bewerben. Eine Liste der Mitglieder des Mobilitätskonsortiums muss als Teil des Antrags vorgelegt werden und neben dem Koordinator mindestens eine Mitgliedsorganisation umfassen. Jede Organisation, die die Zulassungskriterien für ein akkreditiertes Mobilitätsprojekt erfüllt, kann Mitglied eines Mobilitätskonsortiums werden. Die Mitglieder des Konsortiums müssen nicht über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen. Organisationen, die an einem Mobilitätskonsortium teilnehmen, können im Rahmen desselben Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen Fördermittel aus maximal zwei Finanzhilfevereinbarungen der Leitaktion 1 im Bereich der Erwachsenenbildung erhalten. Daher können Organisationen der Erwachsenenbildung, die einen Zuschuss für ein Kurzzeitprojekt oder ein akkreditiertes Projekt erhalten, zusätzlich nur an einem Mobilitätskonsortium der Erwachsenenbildung als Mitgliedsorganisationen teilnehmen. Andere Organisationen können sich an bis zu zwei Mobilitätskonsortien beteiligen. |
Art der Finanzierung | Finanzhilfen |